28.05.2020

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

Heute wurde von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Regelung zur Investitionskontrolle angekündigt, die auf einer EU-Verordnung basiert. Die Angaben der Ministerin zur Ausgestaltung stoßen auf teils heftige Kritik in der Startup-Szene. Wir haben Stimmen eingeholt.
/artikel/investitionskontrolle-stimmen-aus-der-startup-szene
Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt
Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt

Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Investitionskontrolle: EU-Verordnung mit Spielraum

Bei der genauen Ausgestaltung der nationalen Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten gibt es jedoch einen gewissen Spielraum. So enthält der Text der Verordnung keine konkreten Schwellenwerte, wie heute von Schramböck präsentiert. Auch wird etwa den Mitgliedstaaten „das letzte Wort“ bei Entscheidungen über Investments eingeräumt.

In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung. Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt:


Hansi Hansmann, Business Angel

Auf den ersten Blick hört sich das grausam an, was Investitionen von ausländischen VCs und strategischen Investoren in heimische Startups sowie Exits von diesen betrifft. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein, wenn wir schon seit vielen Jahren das Problem der Anschlussfinanzierungen haben, dass man das noch weiter erschwert. Hoffentlich gilt nicht der alte Spruch: „Jede Situation, so schlecht sie auch scheinbar ist, hat immer noch das Potenzial, noch schlimmer zu werden“.

Oliver Holle, Gründer & CEO Speedinvest

Ironischerweise führt jede Form der Beschränkung von internationalem Kapital genau zu dem Effekt, den man eigentlich verhindern will: Österreichs Tech-Unternehmen haben keine Chance, eine global relevante Größe zu erreichen und verkaufen früh an Strategen – zumeist in die USA und China. Als Gründer bin ich mit meiner Firma 3united damals genau vor dieser Situation gestanden, insofern habe ich da ein sehr klares Bild.

Laura Egg, Geschäftsführerin aaia

Das Investitionskontrolle-Gesetz ist in den letzten Wochen bereits mehrfach diskutiert worden. Aus aktueller Sicht gibt es aber noch keinen Grund, konkrete Kritik zu äußern, da der Gesetzesentwurf noch nicht final vorhanden ist. Was daher aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist: Die spezielle Situation von Startups muss in diesem Investitionskontrolle-Gesetz berücksichtigt werden, da unsere innovativen Tech-Unternehmen in ihrem Lebenszyklus potentiell mehrfach von dem Gesetz betroffen sind. Hier müssen deshalb klare Ausnahmen geschaffen werden – sonst kann tatsächlich ein massiver Schaden für das heimische Ökosystem und den gesamten Wirtschaftsstandort entstehen. Es braucht u.a. eine eindeutige Definition des Technologie-Begriffs und eine klare Einschränkung, welche Unternehmen betroffen sind, basierend auf Umsatz und Mitarbeiter*innenzahlen.

Bei all den möglichen negativen Auswirkungen müssen wir aber gleichzeitig die Chancen erkennen: Die zugrundeliegende EU-Verordnung muss in jedem Land der Europäischen Union umgesetzt werden. Österreich kann sich – mit einer smarten und Startup-freundlichen Ausgestaltung – als spannender Standort für Startups und Investor*innen positionieren und gleichzeitig zu einem Best Practice Beispiel in Europa werden.

Markus Raunig, CEO AustrianStartups

Es macht Sinn, dass sich Europa intensiv mit seiner technologischen Souveränität beschäftigt. Wenn wir im 21. Jahrhundert wirtschaftlich überleben wollen, müssen wir aus Europa heraus globale Tech-Champions hervorbringen und dürfen nicht noch abhängiger von China und den USA werden. Deshalb verstehe ich die Intention, besonders in der Coronakrise einen Ausverkauf europäischer Technologieunternehmen zu verhindern. Allerdings birgt eine breite Kontrolle ausländischer Investments auch ein erhebliches Risiko, die europäische Startup-Szene im internationalen Wettbewerb endgültig komplett auszubremsen. Ohne Ausnahmereglung würde es durch eingeschränkte Exit-Möglichkeiten für europäische Startups wohl noch schwieriger werden, Wachstumsfinanzierungen aufzustellen.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier gemeinsam an einer klugen Umsetzung der Investitionskontrolle arbeiten, die mit möglichst wenig Protektionismus möglichst große technologische Souveränität sicherstellt. Dabei wird es auch darum gehen, viel mehr Kapital aus Stiftungen und Pensionskassen als europäisches Wachstumskapital zu aktivieren, endlich einen wirklich einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen und auch die öffentliche Beschaffung in Europa bezüglich europäischer Lösungen zu sensibilisieren.

Florian Gschwandtner, Gründer und Business Angel

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es ein absolutes NoGo dieses Gesetz im Startup Bereich zu etablieren. Ohne größere Anschlussfinanzierungen aus dem Ausland ist es in Österreich oft nicht möglich, international erfolgreiche Unternehmen zu bauen. Und auch mit so einem Gesetz wird es wahrscheinlich Umwege geben, über die das Know-how des Unternehmens in Drittstaaten abfließen kann. Ich sehe das also absolut kritisch!

Berthold Baurek-Karlic, Gründer Venionaire

Die EU will kritische Infrastruktur – damit sind meinem Verständnis nach insbesondere auch High-Tech Unternehmen gemeint – vor Investitionen und Akquisitionen aus dem Ausland schützen. Diese Maßnahme kommt 40 Jahre zu spät, in der gesamten EU (auch in Österreich) wurden führende KMU-Unternehmen bereits verkauft. Jetzt den Schranken zu schließen ohne ernsthafte Alternativen zur Finanzierung heimischer Technologie-Unternehmen aufgebaut zu haben, ist absoluter Wahnsinn – so werden wir nicht mal mehr am globalen Rennen um Technologieführerschaft teilnehmen, geschweige denn gewinnen!

Wir müssen realistisch bleiben und dürfen die Augen nicht vor Fakten verschließen. Schon alleine alle größeren VC Fonds sind auf Kapital ausländischer Geldgeber angewiesen. Führende Startups sind ab einer entsprechenden Größe auf ausländische Investoren angewiesen, da sie große Investments in Europa alleine nicht aufstellen können. Erfolgsgeschichten wie N26 wären ohne US- und chinesische Investoren nicht gelungen. Europäische Pensionskassen, Banken und Versicherungen stehen bei Private Equity und Venture Capital aufgrund massiver Regulierungshürden voll auf der Bremse – ohne Alternativen am heimischen Markt, entkoppeln wir unsere Startups von wichtigem Kapital. So werden wir keine neuen Hidden Champions bauen.

Derartige Gesetze führen zwangsläufig zu einer Reaktion des Marktes, die offenbar von der Politik national und auf EU-Ebene unterschätzt wird. Ein Gründer wird sich zukünftig wohl überlegen, ob er nicht gleich eine US- oder UK-Gesellschaft gründet und gar nicht erst Substanz in Europa aufbaut. Damit exportieren wir nicht nur erfolgreiche Talente, sondern gleich unsere teuer ausgebildeten High-Potentials und nehmen uns damit auch gleich das Potenzial für Erfolgsgeschichten aus Europa. VC Fonds werden sich die Frage stellen müssen, ob ein mögliches Exit-Hemmnis ihr Geschäftsmodell nicht vollständig verunmöglicht und eventuell ebenfalls abwandern. Kurzsichtigkeit in diesem Thema, kann zu einem ordentlichen Schuss ins Knie werden, wenn wir es nicht schaffen, institutionelles Kapital für europäische Fonds in signifikanter Höhe zu mobilisieren.

Mic Hirschbrich, Gründer Updatemi

Man muss – mit Magenkrämpfen – dafür sein! Als Unternehmer wird man von solchen Mechanismen eingeengt. In chronisch unterfinanzierten, regulierten Märkten, ist das somit eine zusätzliche Hürde. Makropolitisch allerdings kann ich das Vorgehen gut nachvollziehen: Hinsichtlich IP, Investitionsschutz, Wettbewerb und Kartellrecht hat die Globalisierung zu keiner Harmonisierung der Staaten in diesen zentral wichtigen Fragen geführt. Das ist hoch problematisch, gerade für Freunde einer offenen und fairen Marktwirtschaft, die sich da eine schnellere Nivellierung nach oben erhofft hätten.

Sander van de Rijdt, Co-Founder PlanRadar

Statt „ausländische Investoren“ auszuschließen wäre es aus meiner Sicht viel besser zu überlegen, wie man entsprechende Investitionsaktivitäten durch Europäische Player forcieren kann – diese sind derzeit nämlich ab einer gewissen Größenordnung nahezu inexistent. Ein Ausschluss von Investoren aus Drittstaaten führt dann dazu, dass ab einem gewissen Volumen keine Investitionen mehr stattfinden oder die Unternehmen schon frühzeitig komplett abwandern. Operation gelungen, Patient tot.

Wolfgang Reisinger, CFO Tractive

Ich denke, vor allem für Startups macht diese Investitionskontrolle-Regelung den Standort Österreich sehr unattraktiv. Es ist kein Geheimnis, dass eine Vielzahl der VC- und PE-Investoren außerhalb der EU sind, das hat sich mit dem Brexit noch erheblich gesteigert. Eine zusätzliche Hürde für Startups hier einzubauen finde ich nicht gerade förderlich. Wenngleich ich die Bestrebungen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu schützen, sehr schätze, ist es für Unternehmen die klassischer Weise Investments bekommen und in einem erfolgreichen Fall auch einen (Teil-)Exit als mögliches Szenario sehen, eine erhebliche Verschlechterung.

Man muss sich natürlich dann den Gesetzesentwurf im Detail ansehen, um seriös die Auswirkungen beurteilen zu können. Aber wenn zukünftig potentielle Investments/Unternehmens(teil)verkäufe um die Variable „staatliche Zustimmungspflicht“ erschwert werden, ist das ein absolut falsches Zeichen und wird sicher dazu führen, dass einige Entrepreneure ihre Firma in einem anderen Land gründen bzw. auch den Firmensitz verlegen. Das Ziel sollte natürlich sein, dass wir innerhalb Österreich die Wertschöpfung erhöhen und gemeinsam mit anderen EU-Staaten Investment-Vehikel aufbauen, die gegenüber jenen aus den USA und Asien konkurrenzfähig sind. Jedoch ist dies wohl der logische erste Schritt und nicht ein protektionistisches Gesetz, das Startups gegenüber Marktbegleitern in anderen Staaten schlechter stellt.

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
22.06.2026

KI im Unternehmen: Von fehlenden Hausaufgaben zu “Frontier Firms” und “Avengers”

Nachlese. Im Staffelfinale von „No Hype KI“ zieht eine hochkarätig besetzte Gesprächsrunde Bilanz über den Status quo der Künstlichen Intelligenz in Österreich. Dabei zeigt sich: Während die technologische Euphorie weicht, rücken nun essenzielle Datenstrukturierungs-Prozesse, mutige Schritte in den Echtbetrieb und ein tiefgreifender kultureller Wandel in den Fokus der Unternehmen.
/artikel/ki-im-unternehmen-von-fehlenden-hausaufgaben-zu-frontier-firms-und-avengers
22.06.2026

KI im Unternehmen: Von fehlenden Hausaufgaben zu “Frontier Firms” und “Avengers”

Nachlese. Im Staffelfinale von „No Hype KI“ zieht eine hochkarätig besetzte Gesprächsrunde Bilanz über den Status quo der Künstlichen Intelligenz in Österreich. Dabei zeigt sich: Während die technologische Euphorie weicht, rücken nun essenzielle Datenstrukturierungs-Prozesse, mutige Schritte in den Echtbetrieb und ein tiefgreifender kultureller Wandel in den Fokus der Unternehmen.
/artikel/ki-im-unternehmen-von-fehlenden-hausaufgaben-zu-frontier-firms-und-avengers
vl. Patrick Ratheiser (EY), Rainer Kalkbrener (ACP), Sulejman Ganibegovic (KEBA Digital) und Hermann Erlach (Microsoft) | (c) brutkasten
vl. Patrick Ratheiser (EY), Rainer Kalkbrener (ACP), Sulejman Ganibegovic (KEBA Digital) und Hermann Erlach (Microsoft) | (c) brutkasten

„No Hype KI“ wird unterstützt von ACPEYITSVKEBA GroupLenovoMicrosoftONTEC AI und der Universität Graz.


„Die Vorstellung, dass man dank KI seine Hausaufgaben nicht machen muss, ist grundfalsch. Ganz im Gegenteil: Gerade hier ist es essenziell, bei der Datenqualität und der gesamten IT-Architektur eine saubere Basis zu schaffen“, konstatiert Rainer Kalkbrener, CEO von ACP, im Staffelfinale der brutkasten-Serie “No Hype KI”.

Mit diesem Befund ist er in der Expertenrunde nicht alleine. Der Fokus verschiebt sich von theoretischen Machbarkeiten hin zu den harten Bedingungen für echten Business Value, so der Tenor.

Österreichs Status quo und der Weg aus der Sandbox

Hermann Erlach, General Manager Austria bei Microsoft, weist auf ein aktuelles Studienergebnis hin: Österreich befindet sich bei der KI-Nutzung weltweit in den Top 20. Während Konsument:innen die Technologie im privaten Alltag bereits intensiv nutzen würden, zeige sich im Unternehmensbereich – insbesondere im Mittelstand – jedoch noch Aufholbedarf bei der Adaption. Für Patrick Ratheiser, Director & Head of AI bei EY, ist dabei klar: Der wahre geschäftliche Mehrwert liege oft nicht in hochgradig gehypten Vorzeigeprojekten. “Es sind oft die unscheinbaren Machine-Learning-Lösungen und Prozessautomatisierungen, die den Unternehmen wirklich helfen”, sagt er.

Dennoch stecken derzeit viele Initiativen noch in isolierten Experimentierphasen fest. Sulejman Ganibegovic, CEO KEBA Digital, fordert daher mehr Risikobereitschaft, um Projekte aus der geschützten Laborumgebung in den produktiven Betrieb zu überführen. Sein Appell an die Entscheidungsträger:innen: „Lieber ist man einmal mutig und wagt den Schritt aus der geschützten Laborumgebung, anstatt sich zweimal feige davor zu drücken, endlich etwas Produktives umzusetzen“. Man müsse akzeptieren, dass auch eine KI-Lösung, die nicht zu 100 Prozent fehlerfrei funktioniert, bereits einen enormen Mehrwert liefern kann.

KI als unbestechlicher Spiegel der Datenqualität

Dass dieser Weg in die erfolgreiche Produktivität zwingend über saubere Datenstrukturen führt, ist breiter Konsens in der Runde. Kalkbrener warnt, dass die KI durch ihre weitreichenden Suchkapazitäten “schonungslos die Schwächen von bestehenden Systemen aufdeckt”. Denn ohne eine funktionierende Data-Governance, so der ACP-Chef “führt das am Anfang oft zu bösen Überraschungen, wenn plötzlich intern sensible Dokumente wie Gehaltslisten oder Passwort-Dateien dank KI für weite Teile der Belegschaft auffindbar werden.”

Auch Ratheiser betont, dass der bloße Import von unstrukturierten Firmendaten in ein KI-Sprachmodell keine Wunder bewirke: „Die Arbeit, die wir seit 20 Jahren bei der Datenqualität und beim Aufräumen versäumt haben, kann jetzt nicht einfach die KI für uns lösen“.

Regulierung: Innovationsbremse oder Türöffner?

Neben der internen Datenorganisation bestimmt auch der externe Rahmen maßgeblich, wie schnell KI im Unternehmensalltag ankommt. Ein differenziertes Bild zeichnen die Experten daher bei der Debatte um den europäischen AI Act. Für Ratheiser stellt das risikobasierte Regelwerk eine notwendige Basis dar, um den breiten Rollout von Use-Cases sicher skalierbar zu machen. “Ohne klare Policies und Governance sind autonome KI-Agenten im Unternehmen auf Dauer nicht steuerbar”, so der EY-Experte. Ähnlich pragmatisch sieht das Ganibegovic aus Sicht der Industrie. Er argumentiert, dass verbindliche Spielregeln gerade bei kritischen B2B-Infrastrukturen als Türöffner fungieren: „Wenn man KI in sensiblen Bereichen einsetzen möchte, braucht es einen Rahmen, der Vertrauen schafft. Klare Gesetze untermauern dieses Vertrauen und bringen Kunden dazu, sich für neue Anwendungen zu öffnen“.

Kalkbrener hingegen äußert sich deutlich kritischer. Er warnt, dass Regulatorien oft innovationsfeindlich seien und die Geschwindigkeit im Markt drosseln würden. “Man darf nicht den Fehler machen, aus Angst vor Regulierungen alle potenziellen Probleme schon im Vorfeld lösen zu wollen”, so der CEO. Europa verliere sonst in der globalen Wirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit.

Der kulturelle Wandel: Menschen als „Manager von Agenten“

Letztlich entfalten aber weder saubere Daten noch die besten regulatorischen Rahmenbedingungen ihre Wirkung, wenn die Belegschaft nicht mitzieht – ein Befund, der sich übrigens wie ein roter Faden durch die gesamte “No Hype KI”-Staffel zog. Die massiven Auswirkungen auf die Unternehmenskultur bilden laut den Experten den entscheidenden Hebel für die Zukunft. Erlach prognostiziert den Aufstieg sogenannter „Frontier Firms“, die KI ganz selbstverständlich neben Kapital und menschlicher Arbeitskraft als elementaren Produktionsfaktor begreifen. Der organisatorische Durchbruch gelinge dann, „wenn jeder im Unternehmen beginnt, als Manager von Agenten zu agieren und den eigenen Job mithilfe von KI zu optimieren“. Mitarbeiter:innen, die diese Tools aktiv nutzen, würden vom Management als hochproduktiv wahrgenommen, während Verweigerer an Leistungsfähigkeit dramatisch zurückfielen.

Dass dieser Wandel die Teams bereits spürbar verändert, bestätigt Ganibegovic aus der Praxis: Wenn man ein AI-natives Team mit KI-Tools ausstatte, forme man quasi ein Team von „Avengers“ mit enormer Schlagkraft, das traditionelle Entwicklungszyklen im Softwarebereich massiv verkürzen könne. Um diesen Zustand jedoch flächendeckend zu erreichen, sei ein gezieltes Befähigen der Belegschaft notwendig, meint Ratheiser. Unternehmen müssten aktiv in den Aufbau von KI-Kompetenzen (Literacy) investieren, um Berührungsängste zu minimieren und den produktiven Umgang mit den neuen Werkzeugen strategisch im Arbeitsalltag zu verankern.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.