28.05.2020

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

Heute wurde von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Regelung zur Investitionskontrolle angekündigt, die auf einer EU-Verordnung basiert. Die Angaben der Ministerin zur Ausgestaltung stoßen auf teils heftige Kritik in der Startup-Szene. Wir haben Stimmen eingeholt.
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Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt
Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt

Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Investitionskontrolle: EU-Verordnung mit Spielraum

Bei der genauen Ausgestaltung der nationalen Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten gibt es jedoch einen gewissen Spielraum. So enthält der Text der Verordnung keine konkreten Schwellenwerte, wie heute von Schramböck präsentiert. Auch wird etwa den Mitgliedstaaten „das letzte Wort“ bei Entscheidungen über Investments eingeräumt.

In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung. Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt:


Hansi Hansmann, Business Angel

Auf den ersten Blick hört sich das grausam an, was Investitionen von ausländischen VCs und strategischen Investoren in heimische Startups sowie Exits von diesen betrifft. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein, wenn wir schon seit vielen Jahren das Problem der Anschlussfinanzierungen haben, dass man das noch weiter erschwert. Hoffentlich gilt nicht der alte Spruch: „Jede Situation, so schlecht sie auch scheinbar ist, hat immer noch das Potenzial, noch schlimmer zu werden“.

Oliver Holle, Gründer & CEO Speedinvest

Ironischerweise führt jede Form der Beschränkung von internationalem Kapital genau zu dem Effekt, den man eigentlich verhindern will: Österreichs Tech-Unternehmen haben keine Chance, eine global relevante Größe zu erreichen und verkaufen früh an Strategen – zumeist in die USA und China. Als Gründer bin ich mit meiner Firma 3united damals genau vor dieser Situation gestanden, insofern habe ich da ein sehr klares Bild.

Laura Egg, Geschäftsführerin aaia

Das Investitionskontrolle-Gesetz ist in den letzten Wochen bereits mehrfach diskutiert worden. Aus aktueller Sicht gibt es aber noch keinen Grund, konkrete Kritik zu äußern, da der Gesetzesentwurf noch nicht final vorhanden ist. Was daher aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist: Die spezielle Situation von Startups muss in diesem Investitionskontrolle-Gesetz berücksichtigt werden, da unsere innovativen Tech-Unternehmen in ihrem Lebenszyklus potentiell mehrfach von dem Gesetz betroffen sind. Hier müssen deshalb klare Ausnahmen geschaffen werden – sonst kann tatsächlich ein massiver Schaden für das heimische Ökosystem und den gesamten Wirtschaftsstandort entstehen. Es braucht u.a. eine eindeutige Definition des Technologie-Begriffs und eine klare Einschränkung, welche Unternehmen betroffen sind, basierend auf Umsatz und Mitarbeiter*innenzahlen.

Bei all den möglichen negativen Auswirkungen müssen wir aber gleichzeitig die Chancen erkennen: Die zugrundeliegende EU-Verordnung muss in jedem Land der Europäischen Union umgesetzt werden. Österreich kann sich – mit einer smarten und Startup-freundlichen Ausgestaltung – als spannender Standort für Startups und Investor*innen positionieren und gleichzeitig zu einem Best Practice Beispiel in Europa werden.

Markus Raunig, CEO AustrianStartups

Es macht Sinn, dass sich Europa intensiv mit seiner technologischen Souveränität beschäftigt. Wenn wir im 21. Jahrhundert wirtschaftlich überleben wollen, müssen wir aus Europa heraus globale Tech-Champions hervorbringen und dürfen nicht noch abhängiger von China und den USA werden. Deshalb verstehe ich die Intention, besonders in der Coronakrise einen Ausverkauf europäischer Technologieunternehmen zu verhindern. Allerdings birgt eine breite Kontrolle ausländischer Investments auch ein erhebliches Risiko, die europäische Startup-Szene im internationalen Wettbewerb endgültig komplett auszubremsen. Ohne Ausnahmereglung würde es durch eingeschränkte Exit-Möglichkeiten für europäische Startups wohl noch schwieriger werden, Wachstumsfinanzierungen aufzustellen.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier gemeinsam an einer klugen Umsetzung der Investitionskontrolle arbeiten, die mit möglichst wenig Protektionismus möglichst große technologische Souveränität sicherstellt. Dabei wird es auch darum gehen, viel mehr Kapital aus Stiftungen und Pensionskassen als europäisches Wachstumskapital zu aktivieren, endlich einen wirklich einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen und auch die öffentliche Beschaffung in Europa bezüglich europäischer Lösungen zu sensibilisieren.

Florian Gschwandtner, Gründer und Business Angel

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es ein absolutes NoGo dieses Gesetz im Startup Bereich zu etablieren. Ohne größere Anschlussfinanzierungen aus dem Ausland ist es in Österreich oft nicht möglich, international erfolgreiche Unternehmen zu bauen. Und auch mit so einem Gesetz wird es wahrscheinlich Umwege geben, über die das Know-how des Unternehmens in Drittstaaten abfließen kann. Ich sehe das also absolut kritisch!

Berthold Baurek-Karlic, Gründer Venionaire

Die EU will kritische Infrastruktur – damit sind meinem Verständnis nach insbesondere auch High-Tech Unternehmen gemeint – vor Investitionen und Akquisitionen aus dem Ausland schützen. Diese Maßnahme kommt 40 Jahre zu spät, in der gesamten EU (auch in Österreich) wurden führende KMU-Unternehmen bereits verkauft. Jetzt den Schranken zu schließen ohne ernsthafte Alternativen zur Finanzierung heimischer Technologie-Unternehmen aufgebaut zu haben, ist absoluter Wahnsinn – so werden wir nicht mal mehr am globalen Rennen um Technologieführerschaft teilnehmen, geschweige denn gewinnen!

Wir müssen realistisch bleiben und dürfen die Augen nicht vor Fakten verschließen. Schon alleine alle größeren VC Fonds sind auf Kapital ausländischer Geldgeber angewiesen. Führende Startups sind ab einer entsprechenden Größe auf ausländische Investoren angewiesen, da sie große Investments in Europa alleine nicht aufstellen können. Erfolgsgeschichten wie N26 wären ohne US- und chinesische Investoren nicht gelungen. Europäische Pensionskassen, Banken und Versicherungen stehen bei Private Equity und Venture Capital aufgrund massiver Regulierungshürden voll auf der Bremse – ohne Alternativen am heimischen Markt, entkoppeln wir unsere Startups von wichtigem Kapital. So werden wir keine neuen Hidden Champions bauen.

Derartige Gesetze führen zwangsläufig zu einer Reaktion des Marktes, die offenbar von der Politik national und auf EU-Ebene unterschätzt wird. Ein Gründer wird sich zukünftig wohl überlegen, ob er nicht gleich eine US- oder UK-Gesellschaft gründet und gar nicht erst Substanz in Europa aufbaut. Damit exportieren wir nicht nur erfolgreiche Talente, sondern gleich unsere teuer ausgebildeten High-Potentials und nehmen uns damit auch gleich das Potenzial für Erfolgsgeschichten aus Europa. VC Fonds werden sich die Frage stellen müssen, ob ein mögliches Exit-Hemmnis ihr Geschäftsmodell nicht vollständig verunmöglicht und eventuell ebenfalls abwandern. Kurzsichtigkeit in diesem Thema, kann zu einem ordentlichen Schuss ins Knie werden, wenn wir es nicht schaffen, institutionelles Kapital für europäische Fonds in signifikanter Höhe zu mobilisieren.

Mic Hirschbrich, Gründer Updatemi

Man muss – mit Magenkrämpfen – dafür sein! Als Unternehmer wird man von solchen Mechanismen eingeengt. In chronisch unterfinanzierten, regulierten Märkten, ist das somit eine zusätzliche Hürde. Makropolitisch allerdings kann ich das Vorgehen gut nachvollziehen: Hinsichtlich IP, Investitionsschutz, Wettbewerb und Kartellrecht hat die Globalisierung zu keiner Harmonisierung der Staaten in diesen zentral wichtigen Fragen geführt. Das ist hoch problematisch, gerade für Freunde einer offenen und fairen Marktwirtschaft, die sich da eine schnellere Nivellierung nach oben erhofft hätten.

Sander van de Rijdt, Co-Founder PlanRadar

Statt „ausländische Investoren“ auszuschließen wäre es aus meiner Sicht viel besser zu überlegen, wie man entsprechende Investitionsaktivitäten durch Europäische Player forcieren kann – diese sind derzeit nämlich ab einer gewissen Größenordnung nahezu inexistent. Ein Ausschluss von Investoren aus Drittstaaten führt dann dazu, dass ab einem gewissen Volumen keine Investitionen mehr stattfinden oder die Unternehmen schon frühzeitig komplett abwandern. Operation gelungen, Patient tot.

Wolfgang Reisinger, CFO Tractive

Ich denke, vor allem für Startups macht diese Investitionskontrolle-Regelung den Standort Österreich sehr unattraktiv. Es ist kein Geheimnis, dass eine Vielzahl der VC- und PE-Investoren außerhalb der EU sind, das hat sich mit dem Brexit noch erheblich gesteigert. Eine zusätzliche Hürde für Startups hier einzubauen finde ich nicht gerade förderlich. Wenngleich ich die Bestrebungen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu schützen, sehr schätze, ist es für Unternehmen die klassischer Weise Investments bekommen und in einem erfolgreichen Fall auch einen (Teil-)Exit als mögliches Szenario sehen, eine erhebliche Verschlechterung.

Man muss sich natürlich dann den Gesetzesentwurf im Detail ansehen, um seriös die Auswirkungen beurteilen zu können. Aber wenn zukünftig potentielle Investments/Unternehmens(teil)verkäufe um die Variable „staatliche Zustimmungspflicht“ erschwert werden, ist das ein absolut falsches Zeichen und wird sicher dazu führen, dass einige Entrepreneure ihre Firma in einem anderen Land gründen bzw. auch den Firmensitz verlegen. Das Ziel sollte natürlich sein, dass wir innerhalb Österreich die Wertschöpfung erhöhen und gemeinsam mit anderen EU-Staaten Investment-Vehikel aufbauen, die gegenüber jenen aus den USA und Asien konkurrenzfähig sind. Jedoch ist dies wohl der logische erste Schritt und nicht ein protektionistisches Gesetz, das Startups gegenüber Marktbegleitern in anderen Staaten schlechter stellt.

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DiLT Analytics
© DiLT Analytics

DiLT Analytics hat eine siebenstellige Finanzierungsrunde abgeschlossen. Sie setzt sich aus einem Equity-Investment von Noctua Science Ventures und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen des Programms Seedfinancing – Deep Tech zusammen. Mit dem Geld möchte das 2021 gegründete Spinoff der TU Graz sein Team ausbauen und FaciliMind, seine Software zur automatisierten Fehlerdiagnose in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zu weiteren Betreibern großer Gebäudeportfolios bringen

DiLT Analytics: „Substanziell wachsen“

Noctua Science Ventures ist ein Wiener Deep-Tech-Fonds und ein Joint Venture von Speedinvest und den Technischen Universitäten Österreichs. Der Fonds investiert gezielt in Ausgründungen, deren Produkt auf langjähriger Forschung beruht.

„Die aws-Förderung ergänzt das Investment und ist auf genau diese Phase zugeschnitten: den Schritt von einer erprobten Technologie zu einem Produkt, das sich über viele Standorte hinweg ausrollen lässt“, heißt es per Aussendung. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer „anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung“ basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen oder rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen.

„Mit Noctua Science Ventures haben wir einen Partner gefunden, der beides kennt: die technischen Herausforderungen eines Deep-Tech-Produkts und den Weg in die Kommerzialisierung. Für ein junges Spinoff ist das der Best Case. Dass parallel auch die aws-Förderung zugesagt wurde, bestätigt uns, dass FaciliMind und unser Team auf dem richtigen Weg sind. Jetzt geht es darum, substanziell zu wachsen“, sagt Theresa Kohl, CEO von DiLT Analytics.

Philipp Stangl, Managing Director von Noctua Science Ventures, ergänzt: „Von unseren vielen Gesprächspartnern erhielten wir ein sehr einheitliches Bild zu DiLT: ein glaubwürdiger, technisch differenzierter Ansatz, umgesetzt von einem Team, mit dem Immobilienprofis gerne zusammenarbeiten. Genau diese Kombination aus Forschungsvorsprung und starker Kundenorientierung ist es, wonach wir in der Pre-Seed-Phase suchen.“

2021 gegründet

DiLT Analytics wurde Ende 2021 von Franz Wotawa und Gerald Schweiger als Spinoff des Instituts für Softwaretechnologie der TU Graz gegründet und ging aus der Forschungsgruppe „Intelligent Systems“ hervor. Erstes größeres Projekt war „Inframonitor“, eine herstellerunabhängige IoT-Datenplattform für den Campus Inffeldgasse der TU Graz.

Seither ist DiLT an mehr als 20 Forschungsprojekten mit über 15 Partnern beteiligt, einige davon FFG-gefördert und gemeinsam mit österreichischen und europäischen Universitäten. Die Ergebnisse fließen über den Forschungszweig DiLT Research direkt in die Produktentwicklung. Geführt wird das Unternehmen heute von Theresa Kohl (CEO), Christopher Gray (Business Development & Strategy), Thomas Hirsch (CTO), Reinhard Pertschy (CPO) und Thomas Schwengler (Head of Software).

Die entwickelte Software FaciliMind analysiert Betriebsdaten von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, erkennt dabei versteckte Fehler und Optimierungspotenziale und liefert Technikteams eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste, so der Claim. Die Software von DiLT Analytics arbeitet herstellerunabhängig und lässt sich über ein einzelnes Gerät an die bestehende Gebäudeleittechnik anbinden. Dank eines knowledgegraphbasierten Softwarestacks soll sie das digitale Abbild komplexer Anlagen weitgehend automatisiert innerhalb weniger Tage statt monatelanger Handarbeit erstellen können. Zielgruppe sind Betreiber großer Gebäudeportfolios, etwa in der öffentlichen Hand, an Flughäfen sowie in Industrie und Gesundheitswesen.

DiLT Analytics erhielt Preise

Zu den Kunden zählen u.a. die Technischen Universitäten Graz und Wien, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), IG Immobilien Management GmbH und Industriekunden. 2025 wurde DiLT Analytics mit dem DREA Award und dem ÖGUT Umweltpreis ausgezeichnet. Und ist seit September 2026 nach ISO 27001 zertifiziert.

„Wissen über Anlagenbetrieb soll im Unternehmen bleiben“

Neben der Verstärkung des Teams und dem geplanten Rollout möchte DiLT Analytics künftig ein Übersetzungswerkzeug für den BACtwin-Standard als Open Source veröffentlichen und die Diagnose künftig auf weitere Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Batteriespeicher ausweiten

„Ein Gebäudeportfolio überdauert seine Dienstleister und oft auch seine erfahrensten Mitarbeitenden“, sagt Kohl. „Unser Ziel ist, dass das Wissen über den Anlagenbetrieb im Unternehmen bleibt und dass Entscheidungen auf verifizierter Datengrundlage statt auf Bauchgefühl und Erinnerung beruhen.“

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AI Summaries

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

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  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
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  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
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