28.05.2020

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

Heute wurde von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Regelung zur Investitionskontrolle angekündigt, die auf einer EU-Verordnung basiert. Die Angaben der Ministerin zur Ausgestaltung stoßen auf teils heftige Kritik in der Startup-Szene. Wir haben Stimmen eingeholt.
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Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt
Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt

Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Investitionskontrolle: EU-Verordnung mit Spielraum

Bei der genauen Ausgestaltung der nationalen Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten gibt es jedoch einen gewissen Spielraum. So enthält der Text der Verordnung keine konkreten Schwellenwerte, wie heute von Schramböck präsentiert. Auch wird etwa den Mitgliedstaaten „das letzte Wort“ bei Entscheidungen über Investments eingeräumt.

In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung. Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt:


Hansi Hansmann, Business Angel

Auf den ersten Blick hört sich das grausam an, was Investitionen von ausländischen VCs und strategischen Investoren in heimische Startups sowie Exits von diesen betrifft. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein, wenn wir schon seit vielen Jahren das Problem der Anschlussfinanzierungen haben, dass man das noch weiter erschwert. Hoffentlich gilt nicht der alte Spruch: „Jede Situation, so schlecht sie auch scheinbar ist, hat immer noch das Potenzial, noch schlimmer zu werden“.

Oliver Holle, Gründer & CEO Speedinvest

Ironischerweise führt jede Form der Beschränkung von internationalem Kapital genau zu dem Effekt, den man eigentlich verhindern will: Österreichs Tech-Unternehmen haben keine Chance, eine global relevante Größe zu erreichen und verkaufen früh an Strategen – zumeist in die USA und China. Als Gründer bin ich mit meiner Firma 3united damals genau vor dieser Situation gestanden, insofern habe ich da ein sehr klares Bild.

Laura Egg, Geschäftsführerin aaia

Das Investitionskontrolle-Gesetz ist in den letzten Wochen bereits mehrfach diskutiert worden. Aus aktueller Sicht gibt es aber noch keinen Grund, konkrete Kritik zu äußern, da der Gesetzesentwurf noch nicht final vorhanden ist. Was daher aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist: Die spezielle Situation von Startups muss in diesem Investitionskontrolle-Gesetz berücksichtigt werden, da unsere innovativen Tech-Unternehmen in ihrem Lebenszyklus potentiell mehrfach von dem Gesetz betroffen sind. Hier müssen deshalb klare Ausnahmen geschaffen werden – sonst kann tatsächlich ein massiver Schaden für das heimische Ökosystem und den gesamten Wirtschaftsstandort entstehen. Es braucht u.a. eine eindeutige Definition des Technologie-Begriffs und eine klare Einschränkung, welche Unternehmen betroffen sind, basierend auf Umsatz und Mitarbeiter*innenzahlen.

Bei all den möglichen negativen Auswirkungen müssen wir aber gleichzeitig die Chancen erkennen: Die zugrundeliegende EU-Verordnung muss in jedem Land der Europäischen Union umgesetzt werden. Österreich kann sich – mit einer smarten und Startup-freundlichen Ausgestaltung – als spannender Standort für Startups und Investor*innen positionieren und gleichzeitig zu einem Best Practice Beispiel in Europa werden.

Markus Raunig, CEO AustrianStartups

Es macht Sinn, dass sich Europa intensiv mit seiner technologischen Souveränität beschäftigt. Wenn wir im 21. Jahrhundert wirtschaftlich überleben wollen, müssen wir aus Europa heraus globale Tech-Champions hervorbringen und dürfen nicht noch abhängiger von China und den USA werden. Deshalb verstehe ich die Intention, besonders in der Coronakrise einen Ausverkauf europäischer Technologieunternehmen zu verhindern. Allerdings birgt eine breite Kontrolle ausländischer Investments auch ein erhebliches Risiko, die europäische Startup-Szene im internationalen Wettbewerb endgültig komplett auszubremsen. Ohne Ausnahmereglung würde es durch eingeschränkte Exit-Möglichkeiten für europäische Startups wohl noch schwieriger werden, Wachstumsfinanzierungen aufzustellen.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier gemeinsam an einer klugen Umsetzung der Investitionskontrolle arbeiten, die mit möglichst wenig Protektionismus möglichst große technologische Souveränität sicherstellt. Dabei wird es auch darum gehen, viel mehr Kapital aus Stiftungen und Pensionskassen als europäisches Wachstumskapital zu aktivieren, endlich einen wirklich einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen und auch die öffentliche Beschaffung in Europa bezüglich europäischer Lösungen zu sensibilisieren.

Florian Gschwandtner, Gründer und Business Angel

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es ein absolutes NoGo dieses Gesetz im Startup Bereich zu etablieren. Ohne größere Anschlussfinanzierungen aus dem Ausland ist es in Österreich oft nicht möglich, international erfolgreiche Unternehmen zu bauen. Und auch mit so einem Gesetz wird es wahrscheinlich Umwege geben, über die das Know-how des Unternehmens in Drittstaaten abfließen kann. Ich sehe das also absolut kritisch!

Berthold Baurek-Karlic, Gründer Venionaire

Die EU will kritische Infrastruktur – damit sind meinem Verständnis nach insbesondere auch High-Tech Unternehmen gemeint – vor Investitionen und Akquisitionen aus dem Ausland schützen. Diese Maßnahme kommt 40 Jahre zu spät, in der gesamten EU (auch in Österreich) wurden führende KMU-Unternehmen bereits verkauft. Jetzt den Schranken zu schließen ohne ernsthafte Alternativen zur Finanzierung heimischer Technologie-Unternehmen aufgebaut zu haben, ist absoluter Wahnsinn – so werden wir nicht mal mehr am globalen Rennen um Technologieführerschaft teilnehmen, geschweige denn gewinnen!

Wir müssen realistisch bleiben und dürfen die Augen nicht vor Fakten verschließen. Schon alleine alle größeren VC Fonds sind auf Kapital ausländischer Geldgeber angewiesen. Führende Startups sind ab einer entsprechenden Größe auf ausländische Investoren angewiesen, da sie große Investments in Europa alleine nicht aufstellen können. Erfolgsgeschichten wie N26 wären ohne US- und chinesische Investoren nicht gelungen. Europäische Pensionskassen, Banken und Versicherungen stehen bei Private Equity und Venture Capital aufgrund massiver Regulierungshürden voll auf der Bremse – ohne Alternativen am heimischen Markt, entkoppeln wir unsere Startups von wichtigem Kapital. So werden wir keine neuen Hidden Champions bauen.

Derartige Gesetze führen zwangsläufig zu einer Reaktion des Marktes, die offenbar von der Politik national und auf EU-Ebene unterschätzt wird. Ein Gründer wird sich zukünftig wohl überlegen, ob er nicht gleich eine US- oder UK-Gesellschaft gründet und gar nicht erst Substanz in Europa aufbaut. Damit exportieren wir nicht nur erfolgreiche Talente, sondern gleich unsere teuer ausgebildeten High-Potentials und nehmen uns damit auch gleich das Potenzial für Erfolgsgeschichten aus Europa. VC Fonds werden sich die Frage stellen müssen, ob ein mögliches Exit-Hemmnis ihr Geschäftsmodell nicht vollständig verunmöglicht und eventuell ebenfalls abwandern. Kurzsichtigkeit in diesem Thema, kann zu einem ordentlichen Schuss ins Knie werden, wenn wir es nicht schaffen, institutionelles Kapital für europäische Fonds in signifikanter Höhe zu mobilisieren.

Mic Hirschbrich, Gründer Updatemi

Man muss – mit Magenkrämpfen – dafür sein! Als Unternehmer wird man von solchen Mechanismen eingeengt. In chronisch unterfinanzierten, regulierten Märkten, ist das somit eine zusätzliche Hürde. Makropolitisch allerdings kann ich das Vorgehen gut nachvollziehen: Hinsichtlich IP, Investitionsschutz, Wettbewerb und Kartellrecht hat die Globalisierung zu keiner Harmonisierung der Staaten in diesen zentral wichtigen Fragen geführt. Das ist hoch problematisch, gerade für Freunde einer offenen und fairen Marktwirtschaft, die sich da eine schnellere Nivellierung nach oben erhofft hätten.

Sander van de Rijdt, Co-Founder PlanRadar

Statt „ausländische Investoren“ auszuschließen wäre es aus meiner Sicht viel besser zu überlegen, wie man entsprechende Investitionsaktivitäten durch Europäische Player forcieren kann – diese sind derzeit nämlich ab einer gewissen Größenordnung nahezu inexistent. Ein Ausschluss von Investoren aus Drittstaaten führt dann dazu, dass ab einem gewissen Volumen keine Investitionen mehr stattfinden oder die Unternehmen schon frühzeitig komplett abwandern. Operation gelungen, Patient tot.

Wolfgang Reisinger, CFO Tractive

Ich denke, vor allem für Startups macht diese Investitionskontrolle-Regelung den Standort Österreich sehr unattraktiv. Es ist kein Geheimnis, dass eine Vielzahl der VC- und PE-Investoren außerhalb der EU sind, das hat sich mit dem Brexit noch erheblich gesteigert. Eine zusätzliche Hürde für Startups hier einzubauen finde ich nicht gerade förderlich. Wenngleich ich die Bestrebungen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu schützen, sehr schätze, ist es für Unternehmen die klassischer Weise Investments bekommen und in einem erfolgreichen Fall auch einen (Teil-)Exit als mögliches Szenario sehen, eine erhebliche Verschlechterung.

Man muss sich natürlich dann den Gesetzesentwurf im Detail ansehen, um seriös die Auswirkungen beurteilen zu können. Aber wenn zukünftig potentielle Investments/Unternehmens(teil)verkäufe um die Variable „staatliche Zustimmungspflicht“ erschwert werden, ist das ein absolut falsches Zeichen und wird sicher dazu führen, dass einige Entrepreneure ihre Firma in einem anderen Land gründen bzw. auch den Firmensitz verlegen. Das Ziel sollte natürlich sein, dass wir innerhalb Österreich die Wertschöpfung erhöhen und gemeinsam mit anderen EU-Staaten Investment-Vehikel aufbauen, die gegenüber jenen aus den USA und Asien konkurrenzfähig sind. Jedoch ist dies wohl der logische erste Schritt und nicht ein protektionistisches Gesetz, das Startups gegenüber Marktbegleitern in anderen Staaten schlechter stellt.

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Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer
Marie Pierer, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore, und Nino Groß, Head of Brand & Communications bei Instahelp | © Niki Pommer

Bunt, warm, lebendig und offen: So beschreibt Instahelp seinen neuen Auftritt. Die 2015 gegründete Plattform für Online-Therapie und psychologische Beratung hat gemeinsam mit Studio Furore Logo, Typografie, Farbwelt, Fotografie und Illustration neu entwickelt. Entstanden ist laut Aussendung alles in Graz.

Der Auftritt soll laut Aussendung ein Gegenentwurf zur häufig cleanen und zurückhaltenden Ästhetik des Gesundheitsbereichs sein. Das in der Aussendung als „schnell“ beschriebene Logo rückt ein Kernattribut der Plattform ins Zentrum: den garantierten Erstkontakt mit Psycholog:innen binnen 24 Stunden.

Nino Groß, seit Jänner Head of Brand & Communications bei Instahelp, formulierte laut Aussendung den Markenauftrag, das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu tragen.

Über sein Netzwerk kam er laut Aussendung mit Marie Pierer in Kontakt, Designerin und Mitgründerin von Studio Furore. brutkasten hat bei beiden nachgefragt, was Gründer:innen und Marketingverantwortliche aus dem Projekt lernen können.

1. Die Marke laufend hinterfragen

„Man sollte wohl nie damit aufhören, seine Marke kritisch zu betrachten. Auch, wenn man etwas Ikonisches geschaffen hat“, sagt Groß. Spätestens wenn Markenelemente nicht mehr praktikabel oder im Kontext des Zeitgeists nicht mehr zielführend seien, sei es an der Zeit, etwas zu verändern.

Bei Instahelp sei die Ausgangssituation ideal gewesen: ein starkes Fundament und zehnjähriges Bestehen. „Die Grundidee war von Beginn weg, auf dem Bestehenden aufzubauen und es in die Zukunft zu tragen“, so Groß. Die Marke solle Strahlkraft über den Health-Bereich hinaus bekommen.

„Sei mutig.“: Der neue Auftritt von Instahelp soll laut Aussendung nicht klinisch oder distanziert wirken, sondern nahbar und selbstbewusst | © Studio Furore / Instahelp

2. Mit den W-Fragen beginnen

Als erste Best Practice nennt Groß die strategische Annäherung mit den wichtigsten W-Fragen: „Wozu machen wir das, wo wollen wir damit hin, welche Ziele soll die Marke erreichen, die sie bislang noch nicht erreicht hat?“

Pierer beschreibt den Ausgangspunkt ihrer Arbeit so: „Am Anfang steht für uns immer die Frage: Was wollen wir eigentlich vermitteln, wen wollen wir erreichen und was sollen Menschen fühlen, wenn sie mit der Marke in Berührung kommen?“

Darauf aufbauend entwickle Studio Furore ein Konzept mit einer klaren Herleitung. Daraus entstehe Schritt für Schritt die Brand Identity, von Logo, Farben, Typografie und Bildwelt bis hin zu Layoutsystem, Gestaltungselementen und Tonalität. Ziel sei ein Aha-Moment, „bei dem man versteht, warum etwas genau so gestaltet ist“.

3. Innen- und Außenperspektive zusammenbringen

Groß steuerte das Projekt in Abstimmung mit der Geschäftsführung und entwickelte das markenstrategische Konzept. Eingebunden waren außerdem die internen Design-Verantwortlichen, die den bisherigen Markenauftritt verantwortet hatten, sowie der CTO.

Diesen Mix zählt Groß zu den Best Practices des Projekts. Es gehe darum, jene, die den Markenkern gebaut haben, mit jenen zusammenzubringen, die ihn weiterentwickeln werden. „Diesen Wissenstransfer braucht es.“ Ebenso wichtig sei, offen und ohne Tabus zu diskutieren, was bleiben darf und was gehen muss. „Greift man die gesamte Identität an, ist das ein schmaler Grat.“

Dass die Entscheidungen im Unternehmen schnell fielen, hat Groß nach eigenen Angaben beeindruckt. Die Marke habe in ihrer Erscheinungsform seit zehn Jahren bestanden. „Von daher ist das keine kleine Intervention, wenn man an die gesamte Identität geht.“

4. Bei der Agentursuche das eigene Netzwerk nutzen

„Wir haben mehrere Angebote eingeholt, das sollte man immer“, sagt Groß. Ausschlaggebend sei im Endeffekt der persönliche Kontakt gewesen. Er kenne die Köpfe hinter Studio Furore schon lange und habe von ihnen nie etwas gesehen, das ästhetisch und handwerklich nicht auf sehr hohem Niveau gewesen sei.

Bei einem Mittagessen mit Pierer und Fotograf Kurt Bauer, der für die Bildwelt verantwortlich zeichnete, sei ihm nach ein paar Sätzen klar gewesen: „Die spüren die Marke.“

Startups und kleineren Unternehmen rät Groß, nach Möglichkeit persönliche Kontakte anzuzapfen, also Personen mit Erfahrung und guten Drähten in die Kreativwirtschaft. „Das spart einerseits Zeit und schützt vor Leerläufen. Andererseits ist es enorm wichtig für die qualitative Einschätzung.“

Der neue Markenauftritt von Instahelp: Die Bildwelt stammt von Fotograf Kurt Bauer | © Studio Furore / Instahelp

5. Konventionen brechen, wenn sie dem Ziel im Weg stehen

Die neue Marke tritt bunt und warm statt klinisch auf. „Ich sehe das eigentlich weniger als Mut, sondern vielmehr als Notwendigkeit“, sagt Pierer dazu. Psychische Themen seien gesellschaftlich schon stark mit Schwere und Unsicherheit behaftet. „Wie soll man Hoffnung vermitteln oder ein Gefühl des Aufatmens schaffen, wenn die Gestaltung genau diese Schwere noch verstärkt?“

Verharmlosen dürfe man das Thema dadurch nicht. „Aber ernst zu nehmen bedeutet nicht automatisch, dass etwas klinisch, kühl oder schwer aussehen muss.“ Dabei müsse jedes Element eine klare Bedeutung haben. „Es geht nicht einfach darum, ein schönes Logo oder eine bestimmte Farbe zu wählen. Die Gestaltung muss in sich stimmig sein und eine Geschichte erzählen.“

Für Pierer hat das Projekt auch eine persönliche Seite. In der Aussendung schildert sie, nach der Geburt ihres ersten Kindes selbst schwierige psychische Phasen erlebt zu haben. „Wenn ich damals von einem Angebot wie Instahelp gewusst hätte, wäre mir der Weg zur Unterstützung mit Sicherheit leichter gefallen.“

6. Mit kleinem Budget: wenige Dinge richtig machen

Startups mit kleinem Budget rät Pierer, sich am Anfang klar darüber zu werden, wofür man steht und was man vermitteln möchte. „Man braucht nicht sofort ein riesiges Branding oder unzählige Gestaltungselemente. Man braucht ein gutes Konzept.“

Ein durchdachtes Logo, eine passende Farb- und Typografiewelt und eine konsistente Bildsprache könnten schon viel bewirken. Pierer rät davon ab, Trends oder andere Marken zu kopieren, nur weil sie gerade gut funktionieren. Man solle herausfinden, was einen selbst besonders macht, und das konsequent sichtbar machen.

Außerdem solle das Erscheinungsbild flexibel bleiben und mit dem Unternehmen wachsen können. „Eine gute Markenidentität muss nicht von Anfang an riesig sein. Sie muss vor allem eine klare Idee haben.“

Die neue Markenidentität von Instahelp ist laut Aussendung inzwischen vollständig ausgerollt. Die Plattform arbeitet nach eigenen Angaben mit mehr als 400 Psycholog:innen und hat bis dato rund 450.000 Beratungen durchgeführt.

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AI Summaries

Stimmen zur Investitionskontrolle: „So blöd kann man eigentlich nicht sein“

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

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