28.11.2018

Bundesstrategie für Künstliche Intelligenz: ca. ein Viertel der FFG-Gelder fließt in KI

Das BMDW (Margarete Schramböck, ÖVP) und das BMVIT (Norbert Hofer, FPÖ) haben eine Bundesstrategie für Künstliche Intelligenz erarbeitet, an dessen Ende die "Artificial Intelligence Mission Austria 2030" stehen soll. Neben KI sollen Deep Learning, Neuronale Netze, und Robotik eine zentrale Rolle spielen.
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Bundesstrategie zur KI
(c) BMDW/Chrisitian Lendl.

Aus einem Papier zur „Bundesstrategie für Künstliche Intelligenz“ vom BMDW und BMVIT geht hervor, dass sich die aktuelle Bundesregierung in Zukunft intensiver mit dem Thema der Künstlichen Intelligenz befassen möchte. In diesem Zuge soll eine eine längerfristige Strategie unter dem Arbeitstitel „Artificial Intelligence Mission Austria 2030″entstehen, die die Rahmenbedingungen für eine wohlstandsfördernde und verantwortungsvolle Nutzung von KI sicherstellt. Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenfeldern nehmen im Jänner 2019 ihre Arbeit auf, für das 3. Quartal 2019 ist schließlich die Präsentation des fertigen Strategiedokuments geplant. An folgenden Themenfeldern wird gearbeitet: Forschung und Innovation, Infrastruktur für Industrial Leadership (BMVIT), AI im öffentlichen Sektor, AI in Industrie und Wirtschaft, AI Governance, Sicherheit und Recht (BMDW), Gesellschaft, Ethik und Arbeitsmarkt (BMASGK) sowie Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung (BMBWF). Für diese Bereiche möchte man wirkungsorientierte, operationalisierbare und finanzierbare Maßnahmen erarbeiten.

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„Das Öl der Zukunft“

Neben KI liegt das Hauptaugenmerk auch auf Bereichen wie Deep Learning, Neuronale Netze, Robotik, Automatisierung, und Assisted Ambient Living. „Daten- und die Datennutzung sind das Öl der Zukunft. Artificial Intelligence und Robotics stellt eine große Möglichkeit für Österreich und für Europa dar, in der Industrialisierung wieder ganz weit nach vorne zu kommen. Unternehmen, die in Künstliche Intelligenz investieren, sind international wettbewerbsfähiger und schaffen auch mehr Jobs“, so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck.

210 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung zu KI vom BMVIT seit 2012

Das Bemühen um das Thema KI zeigt sich nicht zuletzt in der Aufwendung finanzieller Mittel. Allein das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat seit 2012 ca. 210 Millionen Euro in die Entwicklung und Forschung zu KI investiert. Außerdem fließen 24 Prozent aller Forschungsausgaben der FFG (Träger sind das BMVIT und das BMDW) in KI und Robotics. So gab die FFG dafür rund 100 Millionen Euro aus. Dies entspricht einem Anstieg auf das neunfache innerhalb von sechs Jahren. Zusätzlich unterstützt das BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) auch Unternehmen dabei, KI zu implementieren mit rund 20 Millionen Euro an Förderungen für ca. 50 Projekte. Eines davon ist Abacus, das einen selbstlernenden Buchhaltungsassistenten entwickelt hat, der eine vollständige Automatisierung in der Erfassung, Kontierung und Kontrolle von steuerlichen Sachverhalten ermöglicht.

Interdisziblinärer Robotik-Rat gegen potientielle Gefahren der KI

Potentielle Gefahren, die im Umgang mit KI einhergehen, z.B. Wegfall von Arbeitsplätzen, Beeinflussen der öffentlichen Meinung durch KI-generierten Inhalt, Diskriminierung durch fehlerhafte Daten und Cyberkriminalität, möchte man aufzeigen, diskutieren und unter Kontrolle bringen. Hierfür wurde nicht zuletzt der Robotik-Rat eingesetzt, der aus ExpertInnen zu Robotik, Künstlicher Intelligenz, Technologie, Management, Psychologie, Philosophie und Rechtswissenschaften u.a. besteht, und interdisziplinär KI und Robotik aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

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Notarin Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
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Dieses Advertorial erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Beitrags.


Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung – bei der Unternehmensgründung sind in Österreich einige Formalitäten abzuwickeln. Und zu diesem Punkt muss man erst einmal kommen, denn davor stellen sich ganz grundsätzliche Fragen; etwa, welche Gesellschaftsform am besten geeignet ist: GmbH, FlexCo oder doch eine Personengesellschaft?

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt ist die Namensfindung – denn der Name muss nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern darf auch keine bestehenden Markenrechte verletzen. Und auch darüber hinaus besteht ganz zu Beginn eine Menge Beratungsbedarf, um eine stabile Basis zu schaffen.

Rundum-Paket für die Gründung

Die gute Nachricht: All das muss man nicht mühevoll selbst herausfinden. Es gibt die oft geforderte Anlaufstelle, die als One-Stop-Shop alles aus einer Hand bietet, bereits: die Notariate. „Eine gute Beratung am Beginn der Gründung eines Unternehmens ist ein höchst empfehlenswerter Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein solide gebautes Fundament schützt vor einstürzenden Mauern“, sagt Maria Thierrichter, Notarin in Wien.

Die rund 530 österreichischen Notariate bieten angehenden Unternehmer:innen ein Rundum-Paket zur Gründung – von der rechtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur administrativen Umsetzung. „Bei Notaren und Notarinnen werden alle rechtlichen Schritte, die bei der Gründung eines Unternehmens anfallen, vorgenommen. Dies hat für die Gründerinnen und Gründer den Vorteil, dass effiziente Abläufe kombiniert mit kompetenter Beratung geboten werden“, präzisiert Notarin Thierrichter.

Gesamte Gründung in 24 Stunden im One-Stop-Shop Notariat

Und wie sieht das in der Praxis aus? Zu Beginn jeder Gründung steht das sogenannte Assessment: In einem persönlichen oder digitalen Gespräch wird gemeinsam mit dem Notar oder der Notarin geklärt, welche Gesellschaftsform für die geplante Geschäftstätigkeit geeignet ist. Dabei werden neben Haftungsfragen auch steuerliche Überlegungen mitgedacht. Die Rechtsform eines Unternehmens kann übrigens ohne steuerliche Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Auch dabei begleiten Notariate den Übergang rechtssicher und effizient.

Darüber hinaus übernehmen Notariate alle relevanten Schritte von der Prüfung des Firmennamens über Vertragserrichtung und Anmeldung beim Firmenbuch bis hin zur Beantragung von Steuer- und UID-Nummern. Alle Formalitäten im Gründungsprozess können in diesem One-Stop-Shop in vielen Fällen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.

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