07.11.2025
EVENTBERICHT

invest.austria conference 2025: Der geplante Dachfonds im Fokus

Bei der invest.austria conference 2025 wurde deutlich, wie hoch die Erwartungen an den geplanten Dachfonds sind und wie entscheidend seine konkrete Ausgestaltung sein wird.
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(c) Alexander Müller

Wer dieser Tage ein Event mit Investor:innen besucht, kommt an einem Thema nicht vorbei: dem geplanten österreichischen Dachfonds. Kaum eine Diskussion, in der nicht über Struktur, Zielsetzung und Wirkung dieses neuen Kapitalinstruments gesprochen wird. Für viele gilt der Fonds als Schlüssel, um privates Kapital verstärkt in den österreichischen Risikokapitalmarkt zu lenken. Entsprechend groß war auch die Aufmerksamkeit auf der invest.austria conference 2025, bei der das Thema im Mittelpunkt stand.

„Dachfonds darf nicht zu eng gedacht werden“

Am Vormittag präsentierte Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria, die Ende September veröffentlichte Studie zum geplanten Dachfonds (brutkasten berichtete). Im Zuge der Konferenz betonte Köppl-Turyna einmal mehr, dass der Fonds nur dann funktionieren werde, wenn er professionell, unabhängig und strikt renditeorientiert geführt wird. Der Staat solle lediglich als einer von mehreren Limited Partnern auftreten, ohne politischen Einfluss. Auch ein rein österreichischer Investitionsfokus sei kontraproduktiv; erfolgreiche internationale Beispiele zeigten, dass europäische Breite notwendig ist, um private Investor:innen anzuziehen und die Performance sicherzustellen.

Daniela Haunstein, Geschäftsführerin von invest.austria, und Niki Futter, Präsident von invest.austria | (c) Alexander Müller

Auch Niki Futter, Präsident von invest.austria betonte im Gespräch mit brutkasten, dass der neue Dachfonds zwar klaren Standortnutzen bringen solle, aber nicht zu eng gedacht werden dürfe. „Österreich wäre viel zu klein, wenn wir versuchen würden, dieses Geld nur und ausschließlich in österreichische Fonds zu investieren“, sagte Futter. Entscheidend sei vielmehr, dass die Investments über den Umweg des Fonds „wieder in Österreich landen“ und heimische Scaleups stärken.

Der Blick nach Deutschland

In der aktuellen Diskussion in Österreich richtet sich der Blick immer wieder nach Deutschland. Das dortige Modell der KfW Capital gilt für viele als Referenzpunkt, wenn es um die Frage geht, wie staatlich unterstützte Dachfonds privates Kapital effizient mobilisieren können. Kaum ein Panel oder Branchenformat, in dem nicht auf die Strukturen, Erfahrungen und Erfolge der deutschen Lösung verwiesen wird.

Einen besonders praxisnahen Einblick lieferte Jörg Goschin, CEO der deutschen KfW Capital – jenem Dachfonds, der vielfach als Vorbild für das österreichische Modell genannt wird. „Das Wichtigste ist es, ein marktmäßiges Produkt zu entwickeln, nur dann kann es seine Wirkung entfalten. Seine Struktur muss transparent und für Investoren nachvollziehbar sein. Für das Fondsmanagement-Team zählen vor allem der Track Record und die professionelle Zusammensetzung des Teams.“

Jörg Goschin, CEO der deutschen KfW Capital | (c) Alexander Müller

Wie stark ein solcher Fonds Standort- und Innovationsimpulse auslösen kann, verdeutlichte Speedinvest-Partner Oliver Holle anhand eines konkreten Beispiels: „Wir haben ein Investment von zehn Millionen Euro von BPI France erhalten, das an die Bedingung geknüpft war, einen Teil in Frankreich zu investieren. Das hat dazu geführt, dass wir mittlerweile ein Team von sieben Personen in Paris haben. Das zeigt, wie ein Dachfonds weit über die reine Kapitalvergabe hinausgehen und nachhaltige Standorteffekte schaffen kann.“

Speedinvest-Partner Oliver Holle | (c) Alexander Müller

Im Hinblick auf Österreich sieht Holle enormes Aufholpotenzial – und formulierte es unmissverständlich: „Wenn wir mehr Kapital von Pensions- und Versicherungsfonds aus England, Italien und Frankreich erhalten als aus Österreich, läuft etwas schief. Österreich hat enormes Potenzial, wir müssen es nur endlich ausschöpfen. Also los, let’s do it!“

500 Teilnehmer:innen bei invest.austria conference

Rund 500 Teilnehmer:innen – etwa 100 mehr als im Vorjahr – aus 21 Ländern kamen im Apothekertrakt von Schloss Schönbrunn zusammen, um über die aktuellen Herausforderungen und Chancen des europäischen Kapitalmarkts zu diskutieren.

Ursprünglich hätte auch Bundeskanzler Christian Stocker an der Konferenz teilnehmen sollen, konnte aufgrund einer kürzlich erfolgten Operation jedoch nicht erscheinen. „Staatliche Mittel allein werden nicht ausreichen, um unseren Standort wettbewerbsfähig und zukunftsfit zu machen – wir brauchen privates Kapital, das Zukunft finanziert“, so Stocker in seiner Videobotschaft. Das Konferenzprogramm umfasste insgesamt 20 Agendapunkte wie Panels, Keynotes, Startup-Pitch-Sessions und Workshops. Außerdem fanden mehr als 150 branchenspezifische Meetings statt, begleitet von intensivem Networking. Im Fokus standen heuer insbesondere die Themen KI und Defence-Tech.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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