23.10.2025
KOOPERATON

invest.austria conference 2025: Politik trifft Kapital – mit Palantir, Bundeskanzler und Top-Investor:innen

Am 5. November wird Schloss Schönbrunn zum Treffpunkt für über 400 Investor:innen, Gründer:innen und Entscheidungsträger:innen: Die invest.austria conference 2025 widmet sich den zentralen Fragen zu Kapitalmarkt, Defence-Tech und KI.
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(c) Alexander Müller

Am 5. November findet in Wien zum fünften Mal die invest.austria conference im Apothekertrakt von Schloss Schönbrunn statt. Die diesjährige Konferenz steht unter dem Motto „Storm Ahead — Still Asleep?“. Bei Österreichs größtem Event für private Investor:innen stehen die drängendsten Fragen der Zeit im Zentrum: Wie begegnen Österreich und Europa den wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen und welche konkreten Strategien führen aus Inflation, Wirtschaftsstagnation und Unsicherheit?

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Politik trifft Kapital

Mit einem hochkarätigen Line-up unterstreicht die Konferenz die Relevanz der diesjährigen Themen: So wird Bundeskanzler Christian Stocker in seiner Keynote eine Einordnung der aktuellen wirtschaftlichen Lage Österreichs geben.

(c) Alexander Müller

Zentrale Figuren des österreichischen Dachfonds wie Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Monika Köppl-Turyna (EcoAustria), Oliver Holle (Speedinvest) und Ulrich Grabenwarter (European Investment Fund) werden über die nächsten Schritte bei der Umsetzung des Dachfonds sprechen.

Der Fonds, der auf Initiative von invest.austria entstanden ist und nun aufgesetzt wird, gilt als zentrales Instrument zur Stärkung des privaten Kapitalmarkts in Österreich und soll zugleich positive gesamtwirtschaftliche Effekte erzielen. Jörg Goschin, CEO von KfW Capital, wird dazu Erfahrungen aus dem deutschen Modell teilen. Als erfolgreiches Fund-of-Funds-Modell gilt die KfW Capital dem hiesigen Wirtschaftsministerium als Vorbild.

Ein weiteres Highlight der diesjährigen Konferenz: das KI-Unternehmen Palantir Technologies, gegründet von Peter Thiel, das zuletzt als neuer Lieferant der US-Regierung und mit einem prognostizierten Umsatz von über vier Milliarden US-Dollar für Aufsehen sorgte. Das Unternehmen wird in einer Keynote Einblicke geben, wie es Künstliche Intelligenz strategisch einsetzt und welche Chancen und Risiken daraus für Europa entstehen.

(c) Alexander Müller

Neben KI zählt Defence-Tech zu den dynamischsten neuen Investmentfeldern des Jahres. In einer hochkarätigen Diskussionsrunde werden Oberst Matthias Sebera (Bundesministerium für Landesverteidigung) und Larysa Marchenko (Partnerin EY und Ukraine Reconstruction Lead EY) gemeinsam mit Defence-Tech-Investoren beleuchten, wie Vertriebsprozesse in diesem Sektor ablaufen, worauf Investor:innen in diesem stark regulierten und politisch sensiblen Markt achten und ob der aktuelle Boom nachhaltig ist.

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Privates Kapital als Wachstumsmotor in der Krise und Chinas Blick auf Europa

Ein weiteres zentrales Thema ist die Frage, wie Family Offices, Private-Equity-Manager und Corporate Venture Funds ihr Kapital in der aktuellen Zeit resilient und wirkungsvoll einsetzen.

(c) Alexander Müller

Globale Family Offices wie Harald Quandt Trust und Potrero Capital sowie führende Growth-Investoren wie Nordic Alpha Partners, HarbourVest, StepStone und Verdane – die gemeinsam Portfolios in Milliardenhöhe verwalten – werden darlegen, wie sie ihre Strategien angesichts von Inflation und geopolitischer Unsicherheit neu ausrichten werden.

Mit Song Gelong, Vice President der Chinese Academy of Macroeconomic Research in Peking, nimmt zudem einer der führenden Wirtschaftsexperten Chinas an der Konferenz teil. Er wird darlegen, wie Österreich und Europa aus chinesischer Perspektive als Investitionsstandort wahrgenommen werden, welche Stärken ins Gewicht fallen und wo Aufholpotenzial besteht.

„Der Zeitpunkt könnte nicht relevanter sein“

„Seit der letzten invest.austria conference hat sich die weltpolitische und wirtschaftliche Lage massiv verändert, von geopolitischen Spannungen über den Kurswechsel der US-Außenpolitik bis hin zu einer anhaltend hohen Inflation in Österreich“, erklärt Niki Futter, Präsident von invest.austria. „Gleichzeitig sehen wir konkrete Fortschritte: die Umsetzung des Dachfonds, enorme Dynamiken im Defence-Tech-Sektor und Bewegung in Richtung eines europäischen Kapitalmarkts. Die invest.austria conference ist der Ort, an dem Politik, Kapital und Innovator:innen zusammenkommen und Lösungen entwickeln, die Österreich und Europa handlungsfähig machen. Hier werden Deals besprochen, Ideen ausgetauscht und der Investmentstandort Österreich langfristig gestärkt.“

Startups, Innovation und Networking

Im Ausstellungsbereich der Konferenz präsentieren verschiedene Startups aus den Bereichen KI, Defence- und Deeptech ihre Innovationen. Insgesamt werden über 400 Teilnehmer:innen aus mehr als 20 Ländern erwartet, darunter Investor:innen, Gründer:innen, Fondsmanager:innen sowie politische Entscheidungsträger:innen.

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brutkasten ist Medienpartner der invest.austria conference 2025. Wir werden auch in diesem Jahr von der Kon

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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