08.11.2023

invest.austria conference: Diese Themen beschäftigen aktuell Investor:innen

Am Dienstag fand die mittlerweile dritte Auflage der invest.austria conference statt. Dabei handelt es sich um das größte Treffen der Community des vorbörslichen Kapitalmarktes. Insgesamt 500 Teilnehmer:innen diskutierten über aktuelle Themen.
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(c) Alexander Müller
kooperation

Die invest.austria conference 2023, eine der führenden Veranstaltungen für Angel Investing, Venture Capital und Private Equity, fand am 7. November 2023 im historischen Apothekertrakt Schönbrunn in Wien statt. Diese Veranstaltung hat sich als zentraler Treffpunkt für Politik, Expert:innen und Investor:innen etabliert, um die Zukunft von Eigenkapital- und Risikokapital-Investitionen sowie Innovationen in Österreich zu gestalten.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen sind sich alle Teilnehmer:innen der invest.austria conference einig, dass zielgerichtete Investitionen in Jungunternehmen mit Fokus auf innovative und problemlösende Technologien der effektivste Weg aus der Krise sind. Startups sind Treiber von Innovationen, und Innovationen haben sich in der Vergangenheit wiederholt als Lösung für Krisen bewährt.

Die Konferenz brachte bereits zum dritten Mal Angel-Investor:innen, Venture Capitalists und Private Equity-Expert:innen zusammen, um die drängendsten Fragen und Trends von der Frühphase über Growth Capital bis hin zum IPO zu diskutieren.

Den ganzen Tag lang fanden Panels zu unterschiedlichsten Themen statt, die aktuell die Szene beschäftigen | (c) Alexander Müller

Diese fünf Themen beschäftigen aktuell Investor:innen

Fünf Schlüsselthemen standen laut den Initiatoren dieses Jahr im Mittelpunkt der Diskussion:

Der Weg zur Klimaneutralität: In Zeiten der Klimakrise gelten innovative Technologien und koordinierte politische Strategien als entscheidende Komponenten für den Übergang zur Klimaneutralität. In einer der Panel-Diskussionen sprach unter anderem Alexander Schwartz (xista science ventures) über die Bedingungen, unter denen Finanzierung in innovative Technologien eine zentrale Rolle spielen wird.

Investitionen in High-Tech-Bereiche: Investitionen in Bereiche wie Deep Tech und Quantentechnologien erfordern Weitsicht und ein tiefes Verständnis der zugrunde liegenden Wissenschaft und des Marktpotenzials. Olivier de Panafieu (Audacia) und Ion Hauer (APEX Ventures) diskutierten hierzu Strategien zur Bewertung und Investition in diese komplexen Sektoren.

Die transformative Kraft der AI: Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Wirtschaft und die Gesellschaft wurden u.a. von Johannes Brandstetter (JKU Linz & Microsoft) und Jeannette Gorzala (European AI Forum) intensiv beleuchtet. Die Konferenz durchleuchtete auch die Auswirkungen des geplanten europäischen AI Act auf Unternehmen in diesem Sektor.

Veränderung der (europäischen) Investitions-Landschaft: Die Konferenz reflektierte auch die sich ändernden Investitionsbedingungen in Europa angesichts von Inflation und steigenden Zinsen. Dass die Sicherung kurzfristiger Liquidität für wachstumsorientierte Unternehmen immer anspruchsvoller wird, wurde u.a. von Johannes Braith (Storebox) diskutiert. Rana Karadsheh (International Finance Corporation) sprach über die Investitionsmöglichkeiten, die sich in aufstrebenden Märkten in Asien und Afrika auftun, und wie sich diese in Europa widerspiegeln können. Der aktuelle Wandel in der Investitionslandschaft macht auch vor der Beziehung zwischen Startups und Investor:innen nicht halt, wie Nina Wöss (Fund F), Lucanus Polagnoli (Calm/Storm) und Felix Ohswald (GoStudent) näher beleuchteten.

Private Equity als Treiber für Innovation und Wachstum: Die Konferenz konzentrierte sich nicht nur auf Veränderungen in den Beziehungen zwischen Limited Partners (LPs) und General Partners (GPs), sondern auch darauf, wie ein erfolgreicher Privatkapitalmarkt gestaltet werden kann. Es wurden Maßnahmen herausgestellt, die in Österreich ergriffen werden müssen, basierend auf bewährten Methoden, die bereits in anderen europäischen Ländern eingeführt wurden. Dies beinhaltete die Erkundung des noch ungenutzten Potenzials für Spätphaseninvestitionen in Österreich und die Förderung von Talenten und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Stärkung der Rolle des privaten Kapitals. Insights hierzu lieferten u.a. Ingo Bleier (Erste Group Bank), Alois Flatz (FlatzHoffmann), Thomas Plesser (TPG Rise Climate) & Barbara Stöttinger (WU Executive Academy).

invest.austria conference mit Pitch-Session und Startup-Expo

Zusätzlich zu diesen Diskussionen bot die Konferenz eine Pitch-Session und eine Startup-Expo, die Investor:innen und Startups die Möglichkeit boten, sich direkt zu vernetzen und auszutauschen.

„Die invest.austria conference 2023 ermöglichte die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung einer vielversprechenden Zukunft teilzunehmen. Bei der nächsten invest.austria conference 2024 werden wir gemeinsam sehen & evaluieren, ob und wie sich Startups als Treiber von Innovation als Lösung für die Krisen bewiesen haben“, so die Organisator:innen.

Die Organisator:innen der Konferenz | (c) Alexander Müller

Tipp der Redaktion:

Bereits im Vorfeld der invest.austria conference 2023 haben wir mit Daniela Haunstein, Managing Director von invest.austria, ein Interview geführt. Im Gespräch mit dem brutkasten gibt sie unter anderem eine Einschätzung, wie sie die künftige Finanzierungslage für Startups einschätzt.

*Disclaimer: brutkasten ist Medienpartner der Konferenz
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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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