05.07.2021

Interview: Wie SevenVentures mit TV-Werbung in Startups investiert

Media for Equity ist für die Sendergruppe ProSiebenSat.1 zu einem wichtigen Geschäftszweig geworden.
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Florian Weber ist COO bei SevenVentures © SevenVentures
Florian Weber ist COO bei SevenVentures © SevenVentures

TV-Werbung kann auch für Startups ein mächtiges Instrument sein. Den meisten Jungunternehmen ist sie aber zu teuer. Mit SevenVentures hat die deutsche Sendergruppe ProSiebenSat.1 einen Investmentarm, der Media-for-Equity-Deals eingeht und Startups diese Hürde damit erleichtert. Einmal im Jahr wird ein Mediavolumen im Wert von drei Millionen Euro sogar verschenkt und zwar an das Gewinner-Startups des SevenVentures Pitch Day. 

Mit Vytal, Sirplus, SafeNow und KoRo pitchen diesmal vier Startups um die Medienmillionen – in der Jury sitzen TV-Star und Moderator Joko Winterscheidt, flaconi-CFO Kathrin Nusser und SevenVentures-CCO Florian Weber. Weber erklärt im Interview mit dem brutkasten, für welche Startups TV-Werbung besonders interessant ist und wie SevenVentures Deals einfädelt.

Am SevenVentures Pitch Day geht es für Startups um ein riesiges Mediavolumen – TV-Werbung im Wert von drei Millionen Euro. Für welche Startups ist das interessant?

Florian Weber: Die Startups müssen auf jeden Fall einen Fokus auf den Endverbraucher haben. TV ist ein Massenmedium und wir strahlen unser Programm in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus. Die Produkte der Startups müssen also eine breite Masse ansprechen und natürlich überall verfügbar sein. Wenn ich ein Produkt landesweit bewerbe, es aber nur in einer Region erhältlich ist, ist der Streuverlust zu groß. Das ist für digitale Services einfacher als bei physischen Produkten. Außerdem sollten die Unternehmen in ihrer Entwicklung schon so weit sein, dass ihre Umsätze bereits auf einem gewissen Niveau liegen, sie also unter Beweis gestellt haben, dass ihr Geschäftsmodell funktioniert. Natürlich können es aber auch Unternehmen sein, die schon deutlich weiterentwickelt sind. 

SevenVentures beteiligt sich im Gegenzug für das Medienvolumen an den Startups?

Unser Geschäftsmodell sieht grundsätzlich vor, dass wir Anteile oder eine Beteiligung am Unternehmenserfolg im Tausch gegen Medienvolumen bekommen. Bei unserem Pitch Day geben wir das Volumen allerdings „frei“ heraus – das heißt, der Gewinner muss im Gegenzug nicht einen Vertrag mit uns abschließen. Zusätzlich zur Werbefläche bekommt das Sieger-Startup auch einen Spot von uns, der ja das Herzstück einer solchen Kampagne ist. 

Was hat SevenVentures davon?

Für uns ist die Reichweite spannend, die der Wettbewerb generiert. Wir wollen auf uns aufmerksam machen und so unseren Dealflow weiter stärken. Auch wenn wir im Scouting sehr gut aufgestellt sind, können wir nicht jedes Unternehmen – gerade international – auf dem Schirm haben. Und bei unserem Pitch Day bewerben sich jedes Jahr sehr hochkarätige Unternehmen. 

Wie mächtig kann TV-Werbung für Startups sein?

TV-Werbung ist der Hebel für Reichweite und Bekanntheit einer Marke. Hier haben wir schon viele gute Beispiele gesehen. Einer unserer ersten Cases war Zalando. Die Kollegen haben – erst mit Schuhen, dann mit Kleidung – das Online-Shopping revolutioniert. Es ging also um die Einführung einer Kategorie bzw. eines Produkts, das es vorher so nicht gab. Hier bringt TV in sehr kurzer Zeit sehr viel Reichweite. Ein weiteres Beispiel ist Lieferheld/Lieferando. Hier war das vorrangige Ziel, in einem hoch kompetitiven Umfeld den Endkonsumenten vom eigenen Produkt zu überzeugen. Auch wenn es um Vertrauen geht, überzeugt TV. Deshalb haben wir auch viel im FinTech- und InsurTech-Bereich investiert.  

Der SevenVentures Pitch Day findet zum 10. Mal statt – was habt ihr bisher in dem Format gelernt und mitgenommen?

Spannend war für uns von Anfang an, in welchem Event der Pitch Day jeweils eingebettet war. Beim ersten Mal war das die Noah Conference in London, dann waren wir in New York, Tel Aviv, Köln und München. Wir haben immer sehr viel von den jeweiligen Events gelernt und durch die unterschiedlichen Orte auch verschiedene Zielgruppen angesprochen. Das Format selbst hat sich im Laufe der Jahre etwas geändert. Zuletzt haben wir das Kompetitive – die eine Firma pitcht, die nächste pitcht dagegen und nur der Sieger kommt in die nächste Runde – immer stärker rausgenommen. Früher waren dadurch zwar viel mehr Startups auf der Bühne, so ist der Wettbewerber jetzt aber viel fokussierter. 

Ihr arbeitet heuer mit 4Gamechangers zusammen – was erwartet uns?

Schon im letzten Jahre hätte der Pitch Day vor Ort im Rahmen des 4Gamechangers Festivals der ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe ausgetragen werden sollen, aber das physische Event ist ja leider 2020 aus bekannten Gründen ausgefallen. In diesem Jahr ist es virtuell und deshalb haben wir uns entschieden, wieder zusammenzuarbeiten und den Pitch Day auch virtuell auszurichten. Der Wettbewerb wird also auf der Website der österreichischen Kollegen gestreamt und wir können unsere gemeinsamen Reichweiten bündeln. Meine Hoffnung ist natürlich, dass wir im nächsten Jahr wieder ein physisches Event haben können.  

Hast du für heuer einen Favoriten?

Zuerst einmal sind für mich am Dienstag alle vier Favoriten. Ich will mich auf der Bühne von den Gründergeschichten inspirieren lassen. Bislang kennen wir hauptsächlich die Fakten, aber noch nicht die Menschen dahinter. Die Startups sind inhaltlich sehr unterschiedlich – sie kommen aus den Bereichen Sicherheit, Verpackung sowie Lebensmittel und Abfallreduzierung. Wir haben App-basierte Unternehmen, aber auch Unternehmen mit einem Direct-to-consumer-Ansatz. Wir werden also eine große Bandbreite sehen. 

SevenVentures ist der Investmentarm von ProSiebenSat.1 – in wie viele Startups seid ihr investiert und wie fädelt ihr abseits des Pitch Days Deals ein?

In unserem Segment Commerce & Ventures bilden wir bei ProSiebenSat.1 alle möglichen Investitionsoptionen ab: Für sehr frühphasige Startups gibt es unseren SevenAccelerator, der über ein standardisiertes Wandeldarlehen funktioniert, dann die SevenVentures für Wachstumsunternehmen, in die wir mit Media investieren. Unser Kernprodukt ist Media-for-Equity, also Werbezeit gegen Anteile. Daneben arbeiten wir aber noch mit anderen Modellen, zum Beispiel der Beteiligung am Umsatz oder Unternehmenserfolg. In unserem neuen Bereich SevenGrowth fokussieren wir uns auf bereits etablierte digitale Geschäftsmodelle, an denen wir uns mit einer Kombination aus Cash und Media beteiligen. Und schließlich gibt es die NuCom Group, die die Mehrheit hält an mittel- bis spätphasigen Unternehmen aus den Bereichen Verbraucherberatung, Beauty / Lifestyle und Erlebnisse. 

Wie groß ist euer Portfolio?

Nicht jede Beteiligung, gerade wenn es keine direkte ist, ist sichtbar. Bei SevenVentures sind es weit über 60 Unternehmen, mit denen wir aktuell in einer Geschäftsbeziehung stehen. Im Fokus stehen bei uns Deals, bei denen wir langfristig zusammenarbeiten können – teilweise sogar seit sieben oder acht Jahren.  

Tipp: SevenVentures Pitch Day ansehen

  • Di., 6. Juli, ab 14 Uhr live auf 4gamechangers.io
  • Fr., 9. Juli, um 19.00 Uhr auf PULS 24
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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