13.10.2016

Interview: Eveline Steinberger-Kern über Green-Startups und ihre Affinität zu Israel

Eveline Steinberger-Kern ist Gründerin eines IT-Startups mit Sitz in Tel Aviv. In Wien betreibt sie mit der Blue Minds Company einen Green-Startup-Inkubator mit dem sie helfen will, den Energiesektor CO²-neutral zu machen. Außerhalb der Startup-Community ist sie unter anderem als Österreichs First Lady bekannt.
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Steinberger-Kern - Energy Hero
(c) Rafaela Pröll: Eveline Steinberger-Kern

Eveline Steinberger-Kern will die Welt retten. Andere hetzen zu diesem Zweck von Charity-Event zu Charity-Event. Sie hatte, schon lange bevor ihr Mann Bundeskanzler wurde, eine andere Strategie: Die Arbeit mit Green-Startups. Ihr Consulting-Unternehmen Blue Minds Company, das auf Energie-Optimierung spezialisiert ist, betreibt ein Inkubator-Programm. Dieses soll mithelfen, den Energie-Sektor bis 2050 CO²-neutral zu machen. Im Interview erzählt Steinberger-Kern dem Brutkasten, warum ihr Inkubator auch ein Marmelade-Startup aufgenommen hat, was sie mit ihrem IT-Startup nach Israel gebracht hat und, dass sie mit dem Startup-Paket ihres Mannes nichts zu tun hat.

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Was ist Ihre persönliche Vision zur Energiewende? Wo soll die Welt in zehn Jahren stehen?

Der Energiesektor der Zukunft, wie ich ihn mir vorstelle, funktioniert CO²-neutral. Ich bin eine Optimistin, aber dass das in zehn Jahren schon so sein wird, wage ich zu bezweifeln. Doch etwa um 2050 wird das möglich sein. Diese Entwicklungen müssen sich ja im Sektor durchsetzen und dann bei den Konsumenten ankommen. Ersteres dauert seine Zeit, wird aber mit Sicherheit kommen.

Woher kommt Ihre Affinität zu Startups?

Ich setze mich gerne mit neuen Herausforderungen und Innovationen auseinander. Und mein Sektor, der Energiebereich, ist einer, der sich transformieren muss. Die großen Herausforderungen sind CO²-Reduktion, Energieeffizienz-Steigerung, Forcierung erneuerbarer Energien – all das was mit dem Pariser Klimaabkommen beschleunigt wird. Ich beschäftige mich auch deshalb gerne mit Startups, weil ich denke, dass wir im Energiebereich eine praktikable Organisationform für disruptive Innovation brauchen. Denn gerade bei radikalen Entwicklungen, die derzeit mit den allgemeinen Veränderungen in der Branche einhergehen, können Startups einen großen Beitrag leisten: Sie können Ideen sehr rasch und dynamisch umsetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie genug Unterstützung, auch in Form von privatem Kapital, bekommen.

„Um Prototypen zu entwickeln, kann die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen sehr wertvoll sein.“

Der Energie-Sektor ist sehr kapitalintensiv. Sind die Startups auf Kooperationen mit Corporates angewiesen?

Startups sind generell auf Kooperationen angewiesen und benötigen ein funktionierendes Ecosystem. Sie brauchen Investoren – private und institutionelle – neben der staatlichen Unterstützungen, die in den meisten Ländern adäquat vorhanden sind. Und natürlich sollten junge Unternehmen auch frühzeitig mit etablierten Unternehmen kooperieren. Denn die Ideen der Startups, seien es Services oder Produkte, brauchen ja letztlich einen Markt. Und für den Zugang dazu können Corporates gute Partner sein. Es beginnt aber schon in der Frühphase. Auch um Prototypen zu entwickeln, kann die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen sehr wertvoll sein.

+++ 5 österreichische Green-Tech-Startups, die man kennen sollte +++

Der Inkubator der Blue Minds Company ist als Green-Tech-Inkubator angetreten. Einige der bislang aufgenommenen Startups waren aber wenig technisch. Wie ist es dazu gekommen?

Das ist vor allem durch unser Spezialprojekt, „Innovation im Grätzel“, zustande gekommen, bei dem wir Startups mit Fokus auf Kunden in den Wiener Grätzln ein halbes Jahr lang begleitet haben. Da standen mit Energie befasste Startups im Mittelpunkt und wir haben die Definition dafür etwas breiter gefasst. So waren auch weniger technische Themen, wie etwa Urban Agriculture interessant. Wir hatten für die Auswahl der Startups eine Jury mit Experten von externen Institutionen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Auch die Stadt Wien war an Bord und das Ziel war, für die Jungunternehmen lokal, direkt im Grätzel, Verkaufsmöglichkeiten für ihr Produkt zu finden. So sind auch Startups wie der Freiluftsupermarkt (Anm.: Selbst Gemüse ernten), oder Unverschwendet (Anm.: Marmelade aus Abfallobst aus dem Handel) dazugekommen.

„Es ist für uns der Idealfall, wenn wir uns auch nach der Zeit im Inkubator mit Equity und/oder Work for Equity weiter engagieren.“

Erzählen Sie mir eine Erfolgsstory aus dem Inkubator-Programm.

Eine Erfolgsstory ist sicherlich has.to.be. Das Startup ist ein Softwareunternehmen aus Radstadt, das unter anderem die Abrechnung, das Roaming und den Zahlungsverkehr für E-Autos, die Strom an Ladesäulen tanken, managt. Sie haben vor allem in der D-A-CH-Region bereits einen Standard in ihrem Bereich etabliert. has.to.be war in unserem Programm und wird nun auch weiter von uns begleitet. Es ist für uns der Idealfall, wenn wir uns auch nach der Zeit im Inkubator mit Equity und/oder Work for Equity weiter engagieren. Wir nutzen unser Netzwerk, um has.to.be bei der weiteren Investorensuche und der Expansion in neue Märkte zu unterstützen.

Wie ist es zustande gekommen, dass die Blue Minds Company in Wien und Tel Aviv tätig ist?

Ich habe mein Startup Foresight, mit Fokus auf Ressourcen im Bereich Software-Engineering, 2014 in Tel Aviv gegründet. Für mich war das damals, nach Abwägen aller Pros und Contras anderer Regionen, der logische Schritt. Denn dort gibt es ein gesundes und starkes Umfeld, was Finanzierung anbelangt. Dazu hatte ich einfach schon immer eine gewisse Affinität zu Israel als High-Tech-Nation. Mit Foresight arbeiten wir dort nun an einer Big Data Software für Energiedatenmanagement.

Haben Sie als Ehefrau des Kanzlers einen persönlichen Anteil daran, dass Startups in Österreich jetzt Chefsache sind?

Das glaube ich nicht. Das wäre zu viel der Ehre. Natürlich tauschen wir uns auch über Wirtschaft und Innovation aus. Mein Mann hat übrigens auch in den diversen Tätigkeiten, die er vorher ausgeübt hat, gezeigt, dass er für die Förderung von Startups und Innovationen allgemein eintritt. Er hat schon früher erkannt, dass sie als internationaler Wirtschaftsfkator eine große Rolle spielen können.

+++ Das bedeutet das Startup-Paket der Regierung im Detail +++

Hat sich Ihr Mann bei Ihnen für den Regierungsvorschlag für das Startup-Paket trotzdem Ratschläge geholt?

Nein, da hat er seine Berater im politischen Umfeld. Und das ist gut so.

„Es ist wichtig, dass es auch von staatlicher Seite Anreize gibt. Die Innovationshubs in den USA, in Israel und Asien zeigen das deutlich.“

Hilft Ihnen das Startup-Paket bei der Arbeit mit dem Inkubator-Programm?

Alles, was der Startup-Szene nutzt und alles, was dazu beiträgt, dass es im Bereich Zugang zu Risikokapital Verbesserungen gibt, hilft auch uns und den Startups, die wir hier in Österreich begleiten. Denn die zwei wichtigsten Erfolgsfaktoren für das Gelingen eines Startups sind neben dem notwendigen Glück, einerseits Zugang zu privatem Kapital und andererseits, vor allem in der Anfangsphase, die Gründungskosten so gering wie möglich zu halten. Zu beiden Dingen ist es wichtig, dass es auch von staatlicher Seite Anreize gibt – die global führenden Innovationshubs in den USA, in Israel und Asien zeigen das deutlich. Wir, als Blue Minds Company selbst, werden die konkreten Maßnahmen in Österreich aber wenig beanspruchen können, denn unser eigenes Startup hat seinen Sitz in Tel Aviv. Dafür profitieren wir dort von der fortschrittlichen israelischen Infrastruktur.

Zuletzt: Ihre Message an junge Gründerinnen und Gründer?

An sich glauben und dann die notwendige Chuzpe haben, es auch durchzuziehen.

+++ Dossier: Hub Tel Aviv +++

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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