15.10.2020

„Fehler beim Generationswechsel gefährden Unternehmen in ihrer Existenz“

Im Interview erklärt die Wirtschaftsmediatorin, Autorin und Präsidentin des Symposium Wirtschaftsmediation Sandra Thaler, worauf es bei der Unternehmensnachfolge ankommt und warum es ein Buch dazu braucht.
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Sandra Thaler - Die Wirtschaftsmediatorin ist Top-Expertin auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge und hat nun ein Buch dazu veröffentlicht
(c) Sandra Thaler - Die Wirtschaftsmediatorin ist Top-Expertin auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge und hat nun ein Buch dazu veröffentlicht
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Irgendwann stellt sich in jedem Gründerin- oder Gründer- bzw. Eigentümerin- oder Eigentümer-geführten Unternehmen die Frage, wie es im Alter weitergeht. Generationswechsel bzw. Unternehmensnachfolge sind dabei keineswegs ein triviales Thema und bergen jede Menge Konfliktpotenzial.

Eine absolute Koryphäe auf dem Gebiet ist Wirtschaftsmediatorin Sandra Thaler. Die Juristin und Unternehmensberaterin beschäftigt sich in ihren Tätigkeiten seit vielen Jahren mit der Thematik und hat ihre Expertise nun unter dem Titel „Erfolgreiche Unternehmensnachfolge“ in einem Buch niedergeschrieben.

Im Interview haben wir Sandra Thaler unter anderem gefragt, welche Probleme beim Generationswechsel auftreten können und welche Tipps unbedingt beherzigt werden sollten.


Event-Tipp: Symposium Wirtschaftsmediation

Sandra Thaler ist Präsidentin des Symposium Wirtschaftsmediation, das dieses Jahr am 24. November online stattfindet. Auch dort ist die Unternehmensnachfolge zentrales Thema. Neben Sandra Thaler selbst treten etwa auch Matthias Strolz oder Xing-Österreich-Chefin Kristina Knezevic dort auf.

Sie sind Wirtschaftsmediatorin. Was hat Sie auf das Thema Unternehmensnachfolge gebracht?

Eigentlich fing alles 2004 an, als ich als nach meinem Gerichtsjahr und einigen Jahren als Rechtsberaterin meine Mediationspraxis eröffnet habe. Ich hielt viele Vorträge, danach konsultierten mich zahlreiche Familienbetriebe, um ihre Unternehmensnachfolge zu begleiten und Verhandlungen konsensual zu leiten. Es folgten Fachpublikationen und hunderte von Übergaben. Mit 2014 begannen die Schulungen, Trainings und Privatissimum/Seminare für Familienbetriebe.

Warum braucht es dazu jetzt ein Buch?

Ein Buch ist die ideale Vorbereitung auf die Unternehmensnachfolge, weil es Übergeber, Übernehmer und alle Beteiligten gut auf Personen und Themen einstimmen kann. Und damit verlaufen die Verhandlungen erfolgreicher. Das Buch ist ein Workbook mit Fallbeispielen, Checklisten, vielen praktischen Tipps und Interviews.

Was sind denn in der Unternehmensnachfolge die häufigsten Probleme in der Praxis?

Fehler beim Generationswechsel gefährden Unternehmen und deren Mitarbeiter in ihrer Existenz. Jede dritte Unternehmensnachfolge scheitert. Diese Fehler können vermieden werden, indem die Nachfolgefrage rechtzeitig – 2 bis 5 Jahre vor der geplanten Übergabe – gestellt wird. Wissen will frühzeitig weitergegeben und Kompetenzträger wollen aufgebaut werden. Statt Interessenkonflikten schaffen wir Klarheiten.

Bei Verkäufen (M&A) kommt es auf realistische Preisvorstellungen an. Bei firmeninternen Übergaben sind Abfindungen für weichende Erben ein sensibles Thema. Relevant ist auch die Frage der Finanzierbarkeit: Gibt es keinen Nachfolger, wären oft Mitarbeiter bereit, Firmenanteile zu kaufen. Viele scheitern aber am fehlenden Eigenkapital. Das gilt es vorab zu klären, ebenso wie bestehende Vorkaufsrechte oder verbleibende Gesellschafterrechte.

Wichtig ist: Die Nachfolge ist nicht als Stichtagereignis, sondern als Prozess zu verstehen. Daher ziehen unsere Klienten rechtzeitig Coachings oder eine Mediation hinzu.

Es gibt Unternehmerinnen und Unternehmer, die überhaupt nicht aufhören wollen. Wann ist denn der richtige Zeitpunkt für die Übergabe?

Das ist immer individuell – Corona beschleunigt jedenfalls die Nachfolgeprozesse. Die übergebende Generation muss bereit sein, loszulassen. So wie Ingeborg Bachmann einmal über die Kunst des Loslassens sagte: „Loslassen können ist keine Schwäche, sondern eine Stärke“. Das trifft allemal für unternehmerische Generationenübergaben zu. Dort, wo die ältere Generation loslassen muss, müssen die Jungen beherzt und respektvoll anpacken – auf ihre eigene Art und mit ihrer vollen Leidenschaft für die Sache. Sie nehmen sich ihre eigene Freiheit und übernehmen Verantwortung.

Wenn die „Alten“ es den „Jungen“ zugestehen, ihre eigene Spur zu ziehen und dass sie es anders machen, gelingt es, die Unternehmensidee in ein zeitgemäßes Gefäß zu füllen. Die junge Generation zeigt idealerweise Dankbarkeit und Respekt für das, was war und ist, sowie Mut und Entschlossenheit, den eigenen Weg zu gehen. Mit dieser Mischung ebnen wir gute Wege für die Zukunft.“

In manchen Fällen gibt es ein Kind, das übernehmen will, oder einen langjährigen Mitarbeiter. Aber wie findet man die richtige Person, wenn das nicht der Fall ist?

In vielen Traditionsbetrieben ist der Wunsch stark, den Betrieb in der Familie zu halten. Im neuen Buch ist das in den Interviews besonders deutlich. Wenn das nicht möglich ist, dann ist unser Netzwerk entscheidend. Natürlich kommen auch Mitarbeiter in Frage, die das Unternehmertum in sich tragen.
Im Buch finden Sie Checklisten, Fallbeispiele und Interviews, wie es Unternehmern gelingt, die passende Person zu finden und Übernehmern gelingt, die Mitarbeiter für sich zu begeistern.

Sie beschreiben im Buch „5 Schritte jeder erfolgreichen Unternehmensnachfolge“. Können Sie uns einen kleinen Vorgeschmack geben?

Die 5 Kernelemente sind anschaulich beschrieben, mit vielen Fallbeispielen. Erstens: „Wer führt das Unternehmen weiter?“ Es geht darum, den passenden Nachfolger zu finden. Zweitens: den richtigen Zeitpunkt dafür zu wählen. Wir haben durch Corona natürlich andere Bedingungen, insbesondere, wenn ein Unternehmen verkauft werden soll. Drittens: Wie können wir die weichenden Erben mit Fingerspitzengefühl in den Prozess einbinden? Im vierten Schritt folgt das neue Unternehmenskonzept. Und ich hab das in den letzten Jahren miterlebt: Die Digitalisierung bietet hier Chancen, sich neu aufzustellen. Und letztlich der fünfte Meilenstein in der Unternehmensnachfolge: tragfähige Verträge und Vereinbarungen. Hier gibt es vieles, das in der Vorbereitung wichtig ist, daher gibt es auch einen Onlinekurs „Erfolgreiche Nachfolge“ den wir für die Vorbereitung auf die Unternehmensnachfolge entwickelt haben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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