04.08.2017

PocketDefi: „Lebensrettung mit derzeitigem Defi-System oft unmöglich“

Interview. Jasper Ettema vom Grazer Startup liimtec hat dem Brutkasten einige Fragen zum PocketDefi und zum sechstelligen Investment durch PrimeCrowd beantwortet.
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(c) liimtec: Gründer und Geschäftsführer Jasper Ettema
Vergangene Woche gab das Grazer Startup liimtec ein sechsstelliges Investment von 17 Privatinvestoren der PrimeCrowd bekannt. Mit seinem PocketDefi bietet liimtec einen Defibrillator, der von jedem im Rucksack oder der Handtasche mitgeführt werden kann. Denn er hat nur ein Viertel der Größe derzeitiger Produkte. Im Oktober startet dazu eine Reward-Based Crowdfunding-Kampagne, bei der der PocketDefi vorab günstig erworben werden kann. Gründer und Geschäftsführer Jasper Ettema sprach mit dem Brutkasten darüber, wie die Idee entstanden ist, wie der Kontakt zu PrimeCrowd zustande kam und warum ein Prototyp für ein Hardware-Startup besonders wichtig ist.

Wie seid ihr auf den PocketDefi gekommen?

Die Idee zu PocketDefi entstand nach dem Besuch eines Erste Hilfe Kurses. Das mit einem meist weit entfernten Defi Leben gerettet werden soll, erschien dabei in unseren Augen unmöglich. Das herkömmliche System setzt voraus, den nächsten Standort eines öffentlichen Defis zu kennen und dadurch das Gerät in wenigen Minuten zum Notfall zu bringen.

Gibt es vergleichbare Produkte? Habt ihr Konkurrenz?

Technisch funktioniert PocketDefi sehr ähnlich wie bisher verfügbare Laiendefibrillatoren – das liegt aber auch sehr stark an den medizinischen Vorgaben. Optisch hebt er sich aber auf jeden Fall stark von seinen Mitbewerbern ab. PocketDefi ist dafür konzipiert, im Rucksack mitgenommen zu werden. Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, werden die Maße auf ein Viertel der bisherigen Defi-Maße reduziert. Dazu hat es aber viel mehr als nur Design-Änderungen gebraucht. Mit den Innovationen haben wir trotz medizinischer Vorgaben ganz an der Basis angesetzt. Wir haben uns die Situation eines Herz-Notfalls ganz gut vor Augen geführt und überlegt, wie wir da mit moderner Technologie ansetzen können. Herausgekommen ist dabei der erste Defibrillator, den sich jeder kaufen kann, der sich der Gefahr eines Herzversagens bewusst ist.

(c) liimtec: So wird der PocketDefi aussehen

Wann werden die ersten PocketDefis ausgeliefert?

Aufgrund der komplexen Zulassungsverfahren von Medizinprodukten ist der Zeitpunkt der ersten Auslieferung noch sehr schwer vorauszusagen. Wir planen frühestens im vierten Quartal 2018 mit der Auslieferung zu starten.

Über welche Kanäle wird der Vertrieb laufen?

Am 3. Oktober startet eine Crowdfunding-Kampagne, bei der man den PocketDefi bereits stark reduziert vorbestellen kann. Danach gibt es ihn direkt bei uns zu kaufen. Mit Vertiebspartnern sind wir bereits im Gespräch, Verträge wurden aber noch nicht abgeschlossen.

Habt ihr bereits Kooperationen mit Corporates und Institutionen?

Wir bekommen tatkräftige Unterstützung durch das Rote Kreuz, dem Verein Puls, dem Mobilfunker Hutchison Drei Austria und diversen Förder- sowie Beratungseinrichtungen.

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Ihr habt über PrimeCrowd ein sechstelliges Investment von 17 Privatinvestoren bekommen. Wie ist das zustande gekommen?

Markus Kainz, der Geschäftsführer von primeCROWD ist auf uns zukommen und hat uns sein Geschäftsmodell präsentiert. Danach folgten vier Monate engste Zusammenarbeit, die sich für uns auf jeden Fall gelohnt haben.

„Es wurde uns nicht ’nur‘ zu einem sechsstelligen Investment verholfen.“

Unterstützen die Investoren auch nicht-finanziell?

Ja, es wurde uns nicht „nur“ zu einem sechsstelligen Investment verholfen. Die erfahrenen Unternehmer stehen uns auch mit ihrem Know-How und ihrem weitreichendem Netzwerk beratend und unterstützend zur Seite.

Im Oktober startet zusätzlich eine Crowdfunding-Kampagne. Nach welchem System funktioniert sie? Was bekommt die Crowd?

Das Reward-Based Crowdfunding startet am 3. Oktober. Alle Interessenten bekommen dadurch die Möglichkeit, PocketDefi stark reduziert vorzubestellen. Ausgeliefert wird natürlich sofort nachdem alle Zulassungsverfahren positiv abgeschlossen sind und wir lieferfähig sind. Beteiligen kann man sich auch schon mit kleinen Beträgen ab fünf Euro. Als Dankeschön wird es verschiedenen Merchandise-Artikel geben, also nicht nur Defibrillatoren. Mehr dazu wird immer wieder in unserem Newsletter und auf unserer Facebook-Seite verkündet. Also wer interessiert ist, soll sich doch am besten anmelden.

„Es ist sehr schwer, Investoren ohne Prototyp von der reinen Idee zu überzeugen.“

Eure bisherigen Learnings als Hardware-Startup: Was sollten andere Gründer beachten?

Anderen Ratschläge zu erteilen, ist schwierig. Wir haben auf jeden Fall gelernt, dass es sehr schwer ist, Investoren ohne Prototyp von der reinen Idee zu überzeugen. Deswegen sind wir auch so dankbar dafür, dass wir mit Mitteln der AWS und der FFG einen Prototypen bauen konnten, mit dem wir die Investoren überzeugen konnten.

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Link: www.liimtec.at

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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