28.06.2019

Interview: Uber Österreich-Chef Martin Essl zum geplanten Gesetz

Interview. Die geplante Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes bringt Uber in Österreich unter Druck. Wir sprachen mit Uber Österreich-Chef Martin Essl über die aktuelle Situation und die Zukunftspläne des US-Riesen.
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Uber Österreich: Martin Essl
Martin Essl ist Chef von © Uber Österreich

Anfeindungen seitens der Taxi-Branche und gegen das Unternehmen gerichtete politische Agitation gehören für Uber nicht nur in Österreich zum Tagesgeschäft. Hierzulande dürfte es mit einer geplanten Gesetzesnovelle nun aber ernst für den US-Riesen werden – der brutkasten berichtete. Noch ist das neue Gesetz aber nicht beschlossen. Und eine von Uber gestartete Online-Petition steht inzwischen (28. Juni, Vormittag) bei fast 35.000 Unterschriften. Wir haben Uber Österreich-Chef Martin Essl zur aktuellen Situation und zu den nationalen und globalen Zukunftsplänen des Unternehmens befragt.

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Wird sich Uber tatsächlich aus Österreich zurückziehen, wenn die geplante Gesetzesnovelle inkrafttritt, oder wird man das Service adaptieren?

Wenn das neue Gesetz in der vorliegenden Form in Kraft tritt, werden wir Services wie UberX ab September 2020 nicht mehr wie bisher anbieten können. Darüber hinaus werden hunderte lokale Unternehmer und deren Fahrer einem existenziellen Risiko ausgesetzt. Wir hoffen daher, dass die politischen Entscheidungsträger das Gesetz entsprechend anpassen.

„Grundsätzlich verstehe ich den Sinn einer Reform“

Wie erklärst Du dir diese breite politische Front für die geplante Novelle?

Grundsätzlich verstehe ich den Sinn einer Reform und bin auch der Meinung, dass alle Marktteilnehmer gleich lange Spieße haben sollten. Wichtig wäre jedoch, dass diese Reform sowohl für die Mietwagen- als auch für die Taxiunternehmen ein nachhaltiges Geschäft ermöglicht, dem Kunden die Wahl lässt und dabei bessere Qualität fördert. Wenn die Preisgestaltungen zu stark eingeschränkt oder gar fixe Preise eingeführt werden, wird dieses Ziel jedoch verfehlt.

Mit UberEats habt ihr Wien wieder verlassen. Werden andere Uber-Geschäftsmodelle hier ertestet werden?

Vor einem Monat haben wir in Wien UberGreen gelauncht. Bei diesem Service kann man über die Uber-App eine Fahrt in einem Elektro- oder Hybridfahrzeug bestellen und damit emissionsarm unterwegs sein – zum gleichen Preis wie bei UberX. Das kommt bei unseren Nutzern sehr gut an. Abgesehen davon haben wir momentan keine Pläne für neue Launches in Wien. Wie in jeder anderen Stadt ist es aber auch hier unser Ziel, den Menschen eine Alternative zum eigenen Auto zu ermöglichen und ihnen eine Reihe von Mobilitätsoptionen – wie Autos, Fahrräder oder den ÖPNV – innerhalb der Uber-App anzubieten.

„Hoffentlich können wir im Jahr 2023 erste kommerzielle Flüge anbieten“

Wann hältst Du eine selbstfahrende Uber-Flotte in Österreich für realistisch?

Das ist schwer zu sagen. Ich denke, dass es noch einige Jahre braucht, bis autonome Autos Teil des österreichischen Straßenbildes werden. In anderen Teilen der Welt, z.B. in einzelnen Städten der USA, wird sich diese Entwicklung früher abzeichnen, da aufgrund der klimatischen und geografischen Bedingungen dort auch heute schon Tests mit autonomen Fahrzeugen gemacht werden.

In Linz sollen schon kommendes Jahr Flugtaxis in den Testbetrieb gehen. Wird hier der Weg für ein weiteres Uber-Modell geebnet?

Darauf bin ich sehr gespannt! Unser Plan für „UberAir“ ist jedoch zunächst einmal Tests in Los Angeles, Dallas und Melbourne im kommenden Jahr durchzuführen. Hoffentlich können wir dann im Jahr 2023 erste kommerzielle Flüge anbieten. Wo genau das passieren wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Sicher ist jedoch, dass wir uns auf die Städte fokussieren werden, die Interesse signalisiert haben und mit denen wir in enger Partnerschaft zusammenarbeiten können. Der Weg dahin wird sicher interessant!


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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