03.10.2016

Frauenlauf-Initiatorin Ilse Dippmann: „Am Anfang war es ein Überlebenskampf“

Ilse Dippmann, Veranstalterin des österreichischen Frauenlaufs, hält beim Jungunternehmertag am 4. Oktober eine Keynote-Speech. Dem Brutkasten erzählte sie vorab im Interview, wie die Veranstaltung persönlich, gesellschaftlich und geschäftlich zum Erfolg wurde.
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(c) Bubu Dujmic: Ilse Dippmann
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1988 initiierte Ilse Dippmann den ersten österreichischen Frauenlauf. In den Folgejahren wuchs die Veranstaltung kontinuierlich. Heute ist sie mit durchschnittlich 33.000 Teilnehmerinnen nicht nur das zweitgrößte Laufevent Österreichs, sondern auch die Nummer Eins unter den Frauenläufen Europas. Und der Erfolg ist nicht nur ideeller Natur – auch als Geschäftsfrau hat es Dippmann mit dem Frauenlauf weit gebracht. Im Interview erzählt sie, wie es dazu kam.

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Sie sind mit dem österreichischen Frauenlauf seit bald 30 Jahren sehr erfolgreich. Ist es auch eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte?

Bis zum Jahr 1997 wurde die Veranstaltung rein nebenberuflich organisiert und war gerade einmal kostendeckend. 1997 haben wir dann eine GesnbR gegründet und ein neues Sponsorkonzept erarbeitet. Mit „DM Drogerie Markt“ konnten wir einen großen, starken Partner gewinnen, der dem Event sowohl einen wesentlich größeren budgetären Background, als auch einen enormen werblichen Auftritt ermöglichte. Schritt für Schritt konnten wir dann weitere große Partner für unsere Idee begeistern. In der ersten Phase war es trotzdem ein Überlebenskampf. Da war mein Job als Lehrerin eine wichtige Absicherung. Mit der steigenden Zahl an Teilnehmerinnen kam dann langsam auch der wirtschaftliche Erfolg. Was im Arbeitszimmer meiner Wohnung begonnen hat, ist jetzt ein Unternehmen mit sechs Vollzeit- und vier Teilzeitmitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 1,8 Millionen Euro.

Was war die ursprüngliche Idee hinter dem Frauenlauf?

Der Österreichische Frauenlauf hatte von Beginn an das Ziel, Frauen und Mädchen für den Laufsport zu begeistern. Ich glaube, das ist uns gelungen denn bei unserem Event waren seit dem Jahr 1988 insgesamt über 320.000 Teilnehmerinnen am Start.

„In der von Männern dominierten Sportwelt ist es auch noch mit 33.000 Teilnehmerinnen und der Weltspitze am Start schwierig mit unseren Themen durchzudringen.“

Mit welchen Hürden hatten Sie ganz am Anfang zu kämpfen? Und wie verliefen die ersten Jahre aus wirtschaftlicher Sicht?

Anfänglich wurden wir nicht ernst genommen und es wurde versucht, den Österreichischen Frauenlauf als Emanzenveranstaltung abzustempeln. Aber dagegen habe ich mich immer gewehrt. Es ging einfach darum, Frauen zu motivieren, mit dem Laufen zu beginnen. Ich wollte auch anderen zeigen, dass Laufen die ideale Sportart für Frauen ist. Schwierig war und ist es nach wie vor, diesem einzigartigen Event die mediale Aufmerksamkeit zu geben, die ihm eigentlich zustehen würde. In der von Männern dominierten Sportwelt ist es auch noch mit 33.000 Teilnehmerinnen und der Weltspitze am Start schwierig mit unseren Themen durchzudringen.

+++ Hello Mrs. Founder: Diese drei Frauen sind erfolgreiche Entrepreneurinnen +++

Welche Parallelen gibt es zwischen dem Laufsport und Unternehmertum?

Aus meiner Sicht gibt es hier viele Parallelen. In beiden Bereichen ist es wichtig, ein Ziel zu haben, möglichst exakt zu planen wie man dieses erreicht, konsequent daran zu arbeiten, Rückschläge bzw. Niederlagen wegzustecken und sich immer wieder neu zu motivieren.

„Ich denke, dass die Herausforderungen bei der Gründung unabhängig vom Geschlecht groß sind.“

Sind (junge) Frauen bei der Unternehmensgründung in Österreich auch 2016 noch mit besonderen Herausforderungen konfrontiert?

Ich denke, dass die Herausforderungen bei der Gründung unabhängig vom Geschlecht groß sind. Bürokratie, hohe Mieten und Lohnnebenkosten sind nur einige von vielen Hürden auf dem Weg zur Selbstständigkeit.

Was kann getan werden, um mehr Frauen zum Gründen zu motivieren?

Aus meiner Sicht ist es wichtig, möglichst viele positive Beispiele aufzuzeigen, wo es Frauen trotz Schwierigkeiten gelungen ist, sich mit ihrer Idee durchzusetzen.

Was ist Ihre persönliche Message für junge Gründerinnen?

Wichtig ist es, von der Idee überzeugt zu sein und so stark dafür zu brennen, dass man auch bei anderen das Feuer entfachen kann.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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