16.01.2023

18-jähriger Airline-Gründer Karagöz: „Bislang kein Problem mit meinem Alter“

Interview. Adem Karagöz ist mit gerade einmal 18 Jahren Gründer der Fluggesellschaft Bavarian Airlines. Wir haben genau nachgefragt.
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Bavarian Airlines-Gründer Adem Karagöz | Foto privat
Bavarian Airlines-Gründer Adem Karagöz | Foto privat

Eine Story sorgte dieser Tage in der brutkasten-Community aus mehreren Gründe für Diskussionsstoff: Der 18-jährige Adem Karagöz gründet in München die auf Business-Kurzstreckenflüge fokussierte Bavarian Airlines. Noch dieses Jahr will er losstarten. Wir haben im Interview unter anderem nachgefragt, ob sein Alter ein Thema ist, wie er an das Kapital gekommen ist und was er auf Kritik zum „Klimakiller Kurzstreckenflug“ entgegnet.


Andere 18-jährige Gründer bauen eine App. Woher nimmt man mit 18 das Know-how, eine Fluggesellschaft zu gründen?

Ich habe viele Freunde, die im Aviation-Bereich arbeiten. Ich habe mich immer für Flugzeuge interessiert und war früher selbst Segelflieger. Ich habe dann gesehen, dass der Service von europäischen Airlines in der Business und Economy Class relativ schwach ist und dachte, ich kann das vielleicht verbessern und eine Airline mit gutem Service und gutem Sitzkomfort gründen.

Ich hake nochmal beim Thema Alter nach. 18 ist sehr jung, um eine Airline zu gründen. Sie müssen ja auch Verhandlungen führen, wenn es etwa um Lizenzen geht. Kann Ihr Alter da zum Problem werden?

Bislang gab es bei den Gesprächen, die wir führen, kein Problem mit meinem Alter. Der Businessplan stimmt, die Dokumente stimmen, die Analysen stimmen. Das ist alles geprüft und so lange das alles passt, sind unsere Partner unabhängig von meinem Alter sehr zuversichtlich.

Sie sind erst vor einigen Tagen mit Bavarian Airlines an die Öffentlichkeit gegangen. Was bekommen Sie seitdem für Feedback?

Wir sehen sehr viel positives Feedback in den sozialen Medien. Es gibt aber auch etwas Kritik an uns, vor allem an unseren Plänen, unserer Rechtsform und unserer Organisation. Die Kritik ist aber sehr unübersichtlich, weil sie sich vielfach auf Dinge bezieht, die noch nicht veröffentlicht wurden, etwa die Routenplanung. Wir haben erste Routen angekündigt, die dann kritisiert wurden. Dabei ist der tatsächliche Routenplan noch nicht veröffentlicht.

Sie sprechen von „wir“. Im Impressum auf der Bavarian Airlines-Seite stehen neben Ihrem noch drei weitere Namen. Wer sind die anderen und wie ist das Team zustande gekommen?

Mein Mitgründer ist Natanel Pretzel. Ich hab ihn vor einiger Zeit kennengelernt und er kennt sich auch im Aviation-Bereich aus. Wir haben Bavarian Airlines gemeinsam gestartet und dann den restlichen Vorstand gebildet. Es sind alles Leute, die in ihren Fachbereichen, etwa Finanzen oder Marketing, sehr erfahren sind.

Und wie haben Sie die kennengelernt?

Durch Kontakte.

In anderen Interviews haben Sie gesagt, dass Sie bereits einen zweistelligen Millionenbetrag an Funding aufgestellt haben. Wie haben Sie das so schnell geschafft? Anderen Jungunternehmen fällt das sehr schwer.

Das Geld setzt sich zusammen aus Eigenkapital von mir und den restlichen Gründungsgesellschaftern sowie Investments.

Darf man Namen von Investor:innen erfahren?

Die darf ich aktuell nicht nennen. Wir haben diesbezüglich ein NDA unterzeichnet.

Warum die Namenswahl Bavarian Airlines? Man könnte kritisieren, dass das etwas provinziell klingt…

Wir wollten jedenfalls München als Hub nehmen. Weil es früher einmal die Bavaria Air gab, mit der die Kund:innen relativ zufrieden waren, wo auch der Komfort gut war, wollten wir da anknüpfen. Wir wollten das mit dem gleichen Komfort neu aufsetzen. Wir stehen aber in keinerlei Zusammenhang mit den ehemaligen Gründern und Geschäftsführern der Bavaria.

Ein großer Kritikpunkt nach der ersten Berichterstattung zu Bavarian Airlines war, dass Kurzstreckenflüge gemeinhin als Klimakiller gelten. Sie betonen, dass sie nachhaltig arbeiten werden. Wie soll das geschafft werden?

Durch Sustainable Aviation Fuel. Das ist eine neue Art von Treibstoff, die es ermöglicht, um bis zu 80 Prozent klimafreundlicher zu fliegen. Über Kompensationszahlungen wollen wir dann gänzlich klimaneutral werden. Ob wir es schaffen werden, klimaneutral zu werden, kann ich aber noch nicht sagen.

Kritiker:innen meinen, einige der kolportierten Routen würden sich mit dem Auto oder Zug nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch angenehmer zurücklegen lassen, alleine weil es am Flughafen so lange Wartezeiten gibt. Was sind die Vorteile des Fliegens auf diesen Strecken?

Man kann sich im Flug, ähnlich wie im Zug, voll konzentrieren. Ein großer Vorteil ist die Geschwindigkeit. Zu Tages-Randslots sind insgesamt weniger Reisende unterwegs, dafür mehr Personen, die geschäftlich reisen. Da braucht man höchstens eine halbe Stunde für den Security Check, und den Check-in kann man zuvor online machen. Das bedeutet, dass man nur ein bis eineinhalb Stunden vor Abflug da sein muss.

Einige Routen sind auch nur für Transit-Passagiere gedacht. Die Route München-Frankfurt ist relativ unvorteilhaft mit dem Zug. Mit uns ist man dann schon direkt am Flughafen und muss nicht erst vom Bahnhof dorthin.

Sie haben sicher noch große Pläne. Wo soll die Bavarian Airlines in zehn Jahren stehen?

Bis dahin wollen wir expandieren, größere Flugzeuge anmieten und weitere Ziele anfliegen. Ich möchte noch nichts konkretes dazu sagen, aber wir haben bereits genaue Pläne erstellt, wo die Reise hinführt.

Das heißt, Sie können auch noch nicht sagen, ob später auch Langstreckenflüge geplant sind?

Nein, das kann ich noch nicht sagen. Das wird sich in Zukunft zeigen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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