31.05.2021

Interspar am Schottentor: spektakulärer Genuss-Hotspot für Startups & Co.

Wo früher Bankgeschäfte abgewickelt wurden, kann man ab sofort Lebensmittel kaufen. Ob Startup oder etablierter Markenhersteller - wer es im neuen Interspar am Schottentor ins Regal schafft, erhält eine besonders schöne Präsentationsplattform für seine Produkte. Plus: Interview mit Unternehmenssprecherin Nicole Berkmann über die Startup-Initiative Young&Urban.
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Interspar Schottentor
Spar Österreich-Vorstand Mag. Markus Kaser, Bürgermeister Dr. Michael Ludwig und Interspar Österreich-Geschäftsführer Mag. Johannes Holzleitner eröffnen gemeinsam den neuen Interspar am Schottentor. © Interspar/Brunnbauer

Es waren harte Verhandlungen, die dem Einzug von Interspar in die ehemalige Zentrale des Wiener Bankvereins am Schottentor vorausgegangen sind. Denn der Standort war umkämpft – auch der Handelskonzern Rewe Group wollte ursprünglich dort Fuß fassen, wie zahlreiche Medien berichtet haben. Letztendlich hat aber nun Spar den Zuschlag bekommen und sich in den denkmalgeschützten Räumen von Immobilienentwickler Pema eingemietet. Wie lange genau der Mietvertrag läuft und wie hoch die monatlichen Mietkosten sind, wollte Spar-Vorstand Markus Kaser im Rahmen der Eröffnung nicht bekannt geben, nur so viel ließ er sich entlocken: „Die Mietdauer ist lang, sehr lang. Sagen wir es so, ich kann mit Sicherheit mein ganzes Leben lang hier einkaufen.“

Top Einkaufserlebnis in historischem Ambiente

Das Gebäude selbst hat jedenfalls einen ganz besonderen Charme. Bereits bei seiner Eröffnung am 16. August 1912 begeisterte es Bevölkerung und Fachleute gleichermaßen. Ursprünglich von Anselm von Rothschild initiiert, entwickelte es sich zum Musterstück des Historismus, das für viele Bankgebäude in Wien und Europa prägend war. Mit Zusammenschlüssen und Übernahmen zogen zuerst Creditanstalt-Wiener Bankverein und zuletzt die Bank Austria in die repräsentativen Räume ein. 2016 wurde der Bankbetrieb eingestellt und das Gebäude in mühevoller Detailarbeit von Pema aufwändig restauriert. Nach rund dreijähriger Planungs- und Umbauzeit ist die ehemalige zentrale Kassenhalle nun zum Zuhause für einen Lebensmittelmarkt mit Gastronomie (Das Mezzanin ist Interspars erstes à la carte Restaurant; Anm. d. Red.) geworden. Um das Projekt zu realisieren war man stets in engem Austausch mit dem Bundesdenkmalamt. Nachträgliche Einbauten wurden entfernt, Beschädigungen restauriert und der historische Zustand wieder hergestellt. Zudem hat man für die notwendigen Installationen eines Supermarkts Materialien aus der Bauzeit des Gebäudes mit moderner Technik kombiniert.

Strenge Vorgaben des Bundesdenkmalamts

So wurde etwa zum Schutz der Substanz über dem historischen Marmorboden ein optisch identer zweiter Boden eingezogen; in dem so entstandenen Zwischenraum sind nun alle Versorgungsleitungen untergebracht. Weiters wurden die originalen Lampen aus dem Jahr 1912 nachgebaut und mit LED-Technik ausgestattet. Kooperiert hat man dafür mit den Lichttechnik-Spezialisten Bartenbach und Zumtobel. Außerdem gibt es aufgrund der strengen Denkmalschutzbestimmungen keinerlei Verbindung der nachträglichen Einbauten wie Kühlzellen, Regalen oder Theken mit den Mauern des Gebäudes. Eine Situation, die für die Spar aber nicht neu ist, denn man hat bereits Erfahrungen mit historischen Gemäuern und kennt die Tücken und Vorzüge derartiger Adaptierungen. Beispiele sind etwa Standorte in der Nussdorfer Markthalle, in Mozarts Geburtshaus in Salzburg, im Teatro Italia (Venedig) oder im Foro Boaria am Prato della Valle (Padua). In Summe hat Interspar für den Standort am Schottentor über 10 Millionen Euro in den Innenausbau investiert. Ein Betrag, der sich erst etwas später als üblich amortisieren wird, was Vorstand Kaser sowie Interspar-Geschäftsführer Johannes Holzleitner sowie seine Stellvertreterin Michaela Kaspar gerne in Kauf nehmen.

Spezialitäten heimischer Manufakturen

Man freue sich viel mehr über die Erschaffung eines innerhalb der gesamten Spar-Gruppe, die neben Österreich auch in Italien, Slowenien, Ungarn und Kroatien tätig ist, einzigartigen Leading-Stores, in dem 50 Jahre Interspar-Geschichte stecken. Auf 1.770 Quadratmeter Verkaufsfläche – der bisher kleinste Standort unter der Vertriebslinie Interspar (reguläre Märkte sind zwischen 2.500 und 4.000 Quadratmetern groß, Anm. d. Red.) – findet sich alles, was das Herz von Genießern begehrt. Wichtig zu betonen ist Kaser, Holzleitner und Kaspar, dass am neuen Standort am Schottentor alle Wienerinnen und Wiener und natürlich auch Touristen willkommen sind. „Wir möchten alle Menschen in der direkten Umgebung ansprechen. Das zeigt sich auch im Sortiment. Wir führen Produkte von S-Budget im Preiseinstieg ebenso wie exklusive Champagner“, sagt Geschäftsführer Johannes Holzleitner. Im Fokus stand die Kombination aus den besten Lebensmitteln des Interspar-Sortiments mit jenen von Spar Gourmet. Außerdem gibt es 450 Spezialitäten von rund 90 kleinen, familiär geführten Manufakturen und landwirtschaftlichen Betrieben aus ganz Österreich, die unter der Lokalitätsinitiative „Von dahoam das Beste“ gebündelt sind. Beispiele sind das original steierische Kürbiskernöl von der Ölmühle Hamlitsch, Tiroler Edle Schokolade, Produkte von Erich Stekovics oder Honig aus der Honigmanufaktur Biezen von Marian Aschenbrenner aus Wien. Weitere Sortimentsschmankerl sind der WienGin der Kesselbrüder, die Essigspezialitäten von Gegenbauer oder die Weinbergschnecken aus dem Hause Gugumuck. Zudem im Angebot: bis zu 50 Sorten fangfrischer Fisch aus regionalen Fischzuchten, 200 auf Wunsch bestellbare Fische und Meeresfrüchte, Pastavariationen der Pasta-Manufaktur „La Pasteria“ aus dem Servitenviertel, bis zu 450 Käsespezialitäten sowie eine Weinabteilung mit rund 850 Sorten Wien und Schaumwein und 470 Spirituosen. Ergänzend sorgt Interspar mit der bisher größten Market Kitchen für schnellen Genuss für unterwegs und widmet rund ein Drittel seiner Verkaufsfläche warmen und kalten Speisen zum Mitnehmen. Studierende sowie Mitarbeitende der umliegenden Büros stehen von Suppen über Bowl bis hin zu eigens von Neni kreierten Gerichten eine große Auswahl zur Verfügung. Ebenso wie Urban Drinks, unter anderem von Honest, Fritz-Kola und Lemonaid.

Facts Interspar am Schottentor
– Bauzeit: von 2019 bis 2021
– Investitionskosten: über 10 Mio. Euro
– Geschäftsleiter: Andreas Bocek
– Verkaufsfläche: 1.770 m2
– Anzahl Mitarbeiter: rd. 160, davon 2 Lehrlinge
– Öffnungszeiten: Mo bis Fr von 7:30 bis 20:00 Uhr, Sa von 8:30 bis 18:00 Uhr
– Parken: 2 Stunden gratis in den Parkgaragen Votivpark & Freyung (ab 20 Euro Einkaufswert)

Innovationen von Startups willkommen

Im Interspar am Schottentor hat man sich vorgenommen, ein besonders vielfältiges Sortiment mit einem Fokus auf Frische & Convenience zu präsentieren. Stets hoch bleibt dabei der Innovationsanspruch des Lebensmittelhändlers, den auch Startups immer wieder begeistern. Zu diesem Zweck hat Spar im April 2018 die Initiative „Young & Urban“ ins Leben gerufen. Unter diesem Dach werden in bis zu 1.580 Filialen von Spar, Eurospar und Interspar sowie im Onlineshop aktuell rund 300 Artikel von über 40 Jungunternehmern aus dem Food- und Non Food-Bereich angeboten. Der brutkasten hat bei Unternehmenssprecherin Nicole Berkmann nachgefragt, was es braucht, um bei Spar gelistet zu werden.

Nicole Berkmann Spar
Nicole Berkmann, Unternehmenssprecherin und Leiterin Konzern PR und Information bei Spar © Spar

Welche Bedingungen muss ein Startup erfüllen, um in den Vertriebsschienen eures Unternehmens gelistet zu werden?

Nicole Berkmann: Das Produkt darf keine Kopie eines bestehenden Produktes sein. Es muss einzigartig, unique, sein und ein echtes Kundenbedürfnis befriedigen bzw. eine Problemlösung bieten. Dann wird es interessant.
Um es im Lebensmittelhandel zu verkaufen, muss es auch massentauglich sein, das heißt viele Personen ansprechen. Natürlich muss es auch allen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Wichtig zu bedenken ist auch, dass die Jungunternehmer selbst die Werbetrommel für ihr Produkt rühren müssen. Denn es muss sichtbar sein und das ist in der Fülle der Produkte gar nicht so einfach. Daher müssen die Unternehmen gut mithelfen, um das Produkt bekannt zu machen. Wir stehen aber auch hier natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wann bzw. in welcher Phase ist ein Produkt eines Startups überhaupt für euch interessant?

Das kann man nicht generalisieren. Es kann auch in der Anfangsphase sein. Wir helfen gerne mit Knowhow weiter, wie man eine Idee tatsächlich umsetzen kann oder wir bieten auch einen Realitätscheck an, ob sich das Produkt unserer Meinung nach verkaufen lässt.

Wie wichtig sind euch Exklusivkooperationen?

Da wir in den allermeisten Fällen mit viel Knowhow aushelfen, erwarten wir im Gegenzug eine – aber zeitlich begrenzte – Exklusivität.

Wie viel Zeit erhalten die Produkte von Startups bei Spar, um sich am POS zu etablieren?

Das ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Oft kann man auch mit entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen nachhelfen. Das besprechen wir mit den Jungunternehmern von Fall zu Fall.

Wie nehmt ihr den Startups die Sorge, dass deren Konzepte von euch kopiert und als Eigenmarke präsentiert werden könnten?

Die Produkte sind deshalb interessant, weil sie eben von Jungunternehmern kommen. Die Zielgruppe oder die Community wünscht sich genau das. Also warum sollten wir eine Eigenmarke draus machen? Aber es kann auch ganz etwas tolles im Zusammenhang mit Eigenmarken entstehen. Ich gebe dir ein Beispiel. Die beiden Gründerinnen von Sweetomio haben mit ihren eigenen Keksen bei uns angefangen. Sie haben sich aber derart engagiert gezeigt, liefern eine so gute Qualität und sind so beliebt, dass sie mittlerweile unter der Marke Spar Premium Desserts erzeugen. Zusätzlich zu ihren eigenen Produkten.

Kannst du zum Schluss noch drei Kooperationen mit Startups nennen, die besonders erfolgreich waren?

Als besonders erfolgreich haben sich bis dato die Kooperationen mit Food-Startups wie Neoh, Nussyy und Neni erwiesen. Wir freuen uns immer über neue spannende Ideen innovativer Startups, die sich bei uns unkompliziert unter www.spar.at/youngurban bewerben können.

Vielen Dank für das Gespräch.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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