16.09.2025
RECOVERIS

Interpol als Partner: Blockchain-Startup mit Linzer Co-Founder holt Millionen-Investment

Das Schweizer Startup Recoveris kann den US-Geheimdienst Secret Service, Interpol und Regierungen aus Afrika als Nutzer vorweisen. Es enttarnt russische Wallets, die der Rekrutierung von jungen Spionen dienen und hilft der Nachrichtenagentur Reuters bei investigativem Journalismus. Mittendrin ein Linzer Founder.
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Recovery
© Recovery - (v.l.) Roman Bieda, Marcin Zarakowski und Patrick Prinz.

Wenn Strafverfolgung an ihre digitale Grenze stößt und bei Asset-Verlust, etwa bei Krypto-Betrugsfällen oder Hacks, jegliche Hoffnung schwindet, tritt das Schweizer Startup aus Zug auf den Plan. Und hat damit bereits den US-Geheimdienst Secret Service, Interpol und ostafrikanische Regierungen als Kunden an Land gezogen.

Recoveris-Founder unterstützen OSZE

Der Linzer Co-Founder Patrick Prinz startete seine berufliche Laufbahn mit einem Stellenangebot im Corporate and Investment-Banking der US-amerikanischen Bank Citi. Danach folgten weitere Stationen in der Strategieberatung bei PwC Strategy&, bei der Hedgefonds-Gruppe Monterosa und im Venture-Capital-Bereich.

Gemeinsam mit Marcin Zarakowski (CEO), ein Jurist mit Blockchain-Expertise und Roman Bieda (Head of Product), einem global führenden Blockchain-Ermittler und Digital-Asset-Experten gründete er das auf Blockchain-Intelligenz und digitale Vermögensrückgewinnung spezialisierte Unternehmen.

Seine beiden Co-Founder unterstützen die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und weitere internationale Strafverfolgungsbehörden – sie sind dort insbesondere für Schulungen und Beratungen verantwortlich. „Aus unserer gemeinsamen Zeit im Web3-Sektor in der Schweiz kennen Marcin und ich uns gut. Unter anderem haben wir in Brüssel gemeinsam eine Brücke zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Web3-Industrie gebaut“, erklärt Prinz.

In den letzten Jahren haben Bieda und Zarakowski zudem zahlreiche Individuen (Opfer von Krypto-Betrugsfällen), DeFi-Protokolle (nach Hacks) sowie Kanzleien in komplexen Fällen beraten. „Die Nachfrage hat sich enorm gesteigert und die Bandbreite der Kundenanfragen erweitert, darunter von Versicherungen, Kryptobörsen, Banken und Finanzdienstleistern. Parallel dazu war im Venture-Capital-Sektor zu beobachten, dass professionelle Blockchain-Teams zunehmend gefragt waren“, so Prinz weiter. „Die politische Landschaft, besonders mit der Trump-Regierung und dem Genius Act, hat alles verändert. Projekte für Stablecoins schossen wie Pilze aus dem Boden und tokenisierte Finanzinstrumente etablierten sich als Standard. Dies machte klar: Jetzt war der richtige Zeitpunkt. In den nächsten Jahren steht die komplette Finanzindustrie vor einem Umbruch.“

Russische Wallets im Visier

Wie das Schweizer Medium finews berichtete, umreißen die Fälle von Recoveris nicht bloß Krypto-Betrug, sondern auch versteckte Vermögenswerte bei Scheidungen, Überweisungen an falsche Wallets oder wenn Bürger:innen Geld vor der Regierung auf der Blockchain verstecken. Auch wurden Wallets enttarnt, die vom russischen Geheimdienst verwendet werden, um junge Spione über soziale Medien zu rekrutieren.

Konkret gab es im Juni 2025 einen Fall, in dem Recoveris die Forensik für das „Reuters-Investigativ-Journalismus-Team“ übernommen hatte. Dabei wurden weltweit Wallets identifiziert, die der FSB (Inlandsgeheimdienst und Geheimpolizei der Russischen Föderation) für die Rekrutierung von jugendlichen Agenten über Social Media nutzt.

Kooperation mit Interpol

Zudem ist das Startup „Investigation- und Recovery-Partner“ der öffentlich-privaten Partnerschaft Operation Crypto Shield, initiiert von der Regierung in Abu Dhabi und angeführt von Interpol und Mastercard. Darin geht es nicht nur um die Verhinderung von Delikten, sondern insbesondere auch um die Rückgewinnung von Vermögenswerten. Durch den Austausch von Echtzeit-Informationen und die enge Kooperation über Ländergrenzen hinweg können so kriminelle Gelder schneller identifiziert, eingefroren und an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeführt werden.

„Aufgrund unseres fundierten Know-hows, unserer Erfahrung und der täglichen Arbeit an zahlreichen Fällen sind wir perfekt darauf vorbereitet, zu wissen, welche Teile der Arbeit eines Blockchain-Ermittlers automatisiert werden können. Parallel dazu trainieren wir unsere KI kontinuierlich auf Basis unseres Datenflusses“, präzisiert Prinz den USP des Startups.

Zudem seien führende Datenanalyse-Anbieter (z. B. Chainalysis, Elliptic, Merkle) an ihre eigenen Datenbanken und Tools gebunden, die jedoch in Qualität variieren und unterschiedlichen Logiken folgen: „Deshalb geht der Branchentrend dahin, mehrere Anbieter parallel zu nutzen. Unsere Plattform funktioniert ähnlich wie ein Flugvergleichsportal: Anstatt bei einer einzigen Airline zu buchen, vergleichen wir Daten aus verschiedenen Quellen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“

Der Gründer betont zudem, dass die beste Blockchain-Intelligenz wenig nütze, wenn man nicht weiß, wie man sie effektiv einsetzen soll. Die direkte Anbindung an die relevanten „Virtual Asset Service Provider“ (VASPs) und Strafverfolgungsbehörden sei daher unerlässlich. Hier spiele der Lead-Investor des jüngsten Investments, VerifyVASP, ein in Singapur ansässiges Unternehmen, das gemeinsam mit Angel-Investoren über eine Million Euro in das Startup steckte, eine entscheidende Rolle. Und verschaffe Recoveris einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

„Blockchain Investigation Management System“

„Von Anfang an war es unsere Ambition, die besten Blockchain-Ermittler zusammenzubringen und sie mit den besten Tools auszustatten. Auf Grundlage dieses Know-hows entwickeln wir nun unsere eigene Software, ein ‚Blockchain Investigation Management System‘. Obwohl unser Lead-Investor ursprünglich plante, ein solches System selbst aufzubauen, entschied sich das Unternehmen stattdessen, in uns zu investieren. Ausschlaggebend war dabei unsere Erfahrung in diesem jungen, aber stark wachsenden Segment der Blockchain-Industrie“, so Prinz.

Die aufgenommenen Mittel aus dem Investment sind exklusiv für die Entwicklung des oben erwähnten „Blockchain Investigation Management Systems“ bestimmt. „Wir generieren bereits Einnahmen und sind im operativen Geschäft selbsttragend. Angesichts der überaus positiven Marktlage möchten wir die Entwicklung nun beschleunigen, um unser Wachstum zu forcieren.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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