30.03.2022

Internet-Pionier Peter Augustin: “Web3 wird zuerst die Banken ersetzen”

Peter Augustin gehört zu den Internet-Pionieren Österreichs und investiert nun in die nächste Entwicklungsstufe des Internets, das Web3.
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Peter Augustin und Berthold Baurek-Karlic im brutkasten-Studio © brutkasten Media/bittner
Peter Augustin und Berthold Baurek-Karlic im brutkasten-Studio © brutkasten Media/bittner

Peter Augustin ist einer der Internet-Pioniere Österreichs. Er hat 1996 gemeinsam mit Michael Gredenberg den Internetprovider Inode gegründet – zehn Jahre später folgte der Exit an UPC um einen zweistelligen Millionenbetrag. Seither steckt Augustin sein Kapital unter anderem in Immobilien und in die nächste Entwicklungsstufe des Internets, das Web3.

“Web3 wird dezentral auf der ganzen Welt stattfinden. So zentral das Web 2 war, so dezentral wird das Web3 sein. Das ist eine Chance für Europa, sich die Wertschöpfung zurückzuholen, die wir in den letzten 10 bis 15 Jahren verloren haben”, erklärt Augustin im Talk mit dem brutkasten. Gemeinsam mit dem VC-Player Venionaire rund um Berthold Baurek-Karlic startet er einen Investmentfonds, der vermögenden Investoren die Türe zu diesem Web3 öffnen soll – zum dezentralen Internet und einer dezentralen Finanzwelt.

Investmentfonds für DeFi und Web3

Der Fonds “Tigris Web3” investiert in Token-Projekte aus dem Cosmos Ökosystem. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk aus Blockchains, die untereinander kommunizieren können. Innerhalb des Ökosystems können individuelle Blockchains gestaltet werden, die über Inter-Blockchain-Kommunikation (IBC) untereinander Daten und Werte austauschen können. Das bekannteste Projekt aus Cosmos ist Terra mit dem Token LUNA – ein Stablecoin, der zu einer der wichtigsten Stützen für DeFi-Anwendungen geworden ist. Der Investmentfonds von Augustin und Baurek-Karlic wird stark in Projekte aus diesem Ökosystem investieren – etwa in Secret (SCRT Token), eine Smart-Contract-Plattform, die Nutzerdaten verschlüsselt und so Privacy-Anwendungen ermöglicht.

Banken müssen sich umorientieren

“Die Infrastruktur des Internets dreht sich fundamental in eine andere Richtung”, sagt Baurek-Karlic. Auch Augustin geht davon aus, dass das Web3 das Internet, wie wir es heute kennen, auf den Kopf stellen wird. Im Finanzbereich werde das aus seiner Sicht am schnellsten gehen. “Das Web3 wird meiner Meinung nach zuerst die Banken ersetzen. Das werden die ersten Opfer sein”, sagt der Internet-Pionier. “Wenn Banken versuchen, ihr Girokontogeschäft zu retten, haben sie keine Chance”. Dafür würden sich durch das Web 3 neue Chancen eröffnen, etwa in der Krypto-Verwahrung oder wenn es um Vertrauen geht.

Nicht alles werde in Zukunft dezentral funktionieren, meint auch Baurek-Karlic. “Die große Masse an Anwendern wird Vertrauensinstitute und Anlegerschutz auch weiterhin brauchen. Die Transformation, dass sich heute kaum mehr jemand in die Filiale geht, sondern alles online passiert, haben die Banken schon geschafft. Das Bankinstitut ist aber einen Schritt weiter gedacht ein Vertrauensanbieter – für die, die diese Transformation schaffen, geht die Reise weiter. Für die, die das ignorieren wird das ein Absturz”.

Knackpunkt Usability

Ungefähr zehn Jahre werde die Transformation zum Web3 noch brauchen, ist Augustin überzeugt. “Heute ist die Usability noch sehr schlecht, das muss man zugeben”, sagt er und verweist darauf, dass das in den frühen Tagen des Internets nicht anders gewesen sei. Das Web3 würde seinen Steve Jobs schon noch finden, meint er. Vereinzelt gäbe es bereits Anwendungen, die einen Vorgeschmack geben, was möglich ist – als Beispiel nennt Baurek-Karlic Kash.io, das DeFi in einer Nutzeroberfläche ermögliche, die mit modernen Banking-Apps vergleichbar ist. “Wenn das Schule macht, haben Banken ein Thema”, so der Investor.

Peter Augustin und Berthold Baurek-Karlic im Talk über Web3 und DeFi

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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