30.03.2022

Internet-Pionier Peter Augustin: „Web3 wird zuerst die Banken ersetzen“

Peter Augustin gehört zu den Internet-Pionieren Österreichs und investiert nun in die nächste Entwicklungsstufe des Internets, das Web3.
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Peter Augustin und Berthold Baurek-Karlic im brutkasten-Studio © brutkasten Media/bittner
Peter Augustin und Berthold Baurek-Karlic im brutkasten-Studio © brutkasten Media/bittner

Peter Augustin ist einer der Internet-Pioniere Österreichs. Er hat 1996 gemeinsam mit Michael Gredenberg den Internetprovider Inode gegründet – zehn Jahre später folgte der Exit an UPC um einen zweistelligen Millionenbetrag. Seither steckt Augustin sein Kapital unter anderem in Immobilien und in die nächste Entwicklungsstufe des Internets, das Web3.

„Web3 wird dezentral auf der ganzen Welt stattfinden. So zentral das Web 2 war, so dezentral wird das Web3 sein. Das ist eine Chance für Europa, sich die Wertschöpfung zurückzuholen, die wir in den letzten 10 bis 15 Jahren verloren haben“, erklärt Augustin im Talk mit dem brutkasten. Gemeinsam mit dem VC-Player Venionaire rund um Berthold Baurek-Karlic startet er einen Investmentfonds, der vermögenden Investoren die Türe zu diesem Web3 öffnen soll – zum dezentralen Internet und einer dezentralen Finanzwelt.

Investmentfonds für DeFi und Web3

Der Fonds „Tigris Web3“ investiert in Token-Projekte aus dem Cosmos Ökosystem. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk aus Blockchains, die untereinander kommunizieren können. Innerhalb des Ökosystems können individuelle Blockchains gestaltet werden, die über Inter-Blockchain-Kommunikation (IBC) untereinander Daten und Werte austauschen können. Das bekannteste Projekt aus Cosmos ist Terra mit dem Token LUNA – ein Stablecoin, der zu einer der wichtigsten Stützen für DeFi-Anwendungen geworden ist. Der Investmentfonds von Augustin und Baurek-Karlic wird stark in Projekte aus diesem Ökosystem investieren – etwa in Secret (SCRT Token), eine Smart-Contract-Plattform, die Nutzerdaten verschlüsselt und so Privacy-Anwendungen ermöglicht.

Banken müssen sich umorientieren

„Die Infrastruktur des Internets dreht sich fundamental in eine andere Richtung“, sagt Baurek-Karlic. Auch Augustin geht davon aus, dass das Web3 das Internet, wie wir es heute kennen, auf den Kopf stellen wird. Im Finanzbereich werde das aus seiner Sicht am schnellsten gehen. „Das Web3 wird meiner Meinung nach zuerst die Banken ersetzen. Das werden die ersten Opfer sein“, sagt der Internet-Pionier. „Wenn Banken versuchen, ihr Girokontogeschäft zu retten, haben sie keine Chance“. Dafür würden sich durch das Web 3 neue Chancen eröffnen, etwa in der Krypto-Verwahrung oder wenn es um Vertrauen geht.

Nicht alles werde in Zukunft dezentral funktionieren, meint auch Baurek-Karlic. „Die große Masse an Anwendern wird Vertrauensinstitute und Anlegerschutz auch weiterhin brauchen. Die Transformation, dass sich heute kaum mehr jemand in die Filiale geht, sondern alles online passiert, haben die Banken schon geschafft. Das Bankinstitut ist aber einen Schritt weiter gedacht ein Vertrauensanbieter – für die, die diese Transformation schaffen, geht die Reise weiter. Für die, die das ignorieren wird das ein Absturz“.

Knackpunkt Usability

Ungefähr zehn Jahre werde die Transformation zum Web3 noch brauchen, ist Augustin überzeugt. „Heute ist die Usability noch sehr schlecht, das muss man zugeben“, sagt er und verweist darauf, dass das in den frühen Tagen des Internets nicht anders gewesen sei. Das Web3 würde seinen Steve Jobs schon noch finden, meint er. Vereinzelt gäbe es bereits Anwendungen, die einen Vorgeschmack geben, was möglich ist – als Beispiel nennt Baurek-Karlic Kash.io, das DeFi in einer Nutzeroberfläche ermögliche, die mit modernen Banking-Apps vergleichbar ist. „Wenn das Schule macht, haben Banken ein Thema“, so der Investor.

Peter Augustin und Berthold Baurek-Karlic im Talk über Web3 und DeFi

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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