08.03.2023

Die digitale Zukunft entsteht an der Donau: Internet Governance Forum tagt in Wien

Ein internationales Gremium, darunter auch Turing-Preisträger Vinton Cerf, tagte in Wien. Karoline Edtstadler und Florian Tursky von der ÖVP waren auch dabei. Gemeinsam suchten sie nach Lösungen für ein freies, aber dennoch reguliertes Internet der Zukunft.
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Edtstadler,IGF,Internet
Internet-Koriphäe Vinton Cerf, Karoline Edtstadler und Florian Tursky im Bundeskanzleramt (c) BKA/Schrötter

Der technologische Fortschritt scheint unaufhaltsam zu sein und entwickelt sich immer rasanter weiter. Gesellschaftliches Leben spielt sich spürbar zunehmend in der digitalen Welt ab. Nur ist diese Welt bisher weitgehend ungeregelt, was im digitalen Zusammenleben zu Problemen führt.

Um dem beizukommen, gründeten die Vereinten Nationen 2006 das Internet Government Forum (IGF). Von 6. bis 7. März tagte das Leitgremium des IGF nun in Wien im Rahmen seines dreimal jährlich stattfindenden „Leadership Panels“. Die Delegierten beschäftigten sich vor allem mit der Frage, wie die Regeln der analogen Welt ins Digitale übertragen werden könnten.

„Der Pate des Internets“: Preisgekrönter Internet-Pionier in Wien

Neben dem Vorsitzenden Vinton „Vint“ Cerf, jenem preisgekrönten US-amerikanischen Informatiker, der einst federführend das Internet mitentwickelte, befinden sich in der zehnköpfigen internationalen Delegation auch Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und der Staatssekretär für Digitalisierung im Finanzministerium, Florian Tursky (ÖVP).

In der dafür einberufenen Pressekonferenz am Dienstag verlautbarte Edtstadler, dass wir uns an einem „neuralgischen Punkt der Menschheitsgeschichte“ befänden. An diesem gelte es, die Weichen für ein globales, freies und sicheres Internet zu stellen. Dieses sei kein rechtsfreier Raum und daher müsse man Regeln aufsetzen, wie Demokratie und Menschenrechte im digitalen Raum gewahrt werden können.

Ideen-Brainstorming für ein faires Internet

Daher legt das Internet Governance Forum in seiner Arbeit einen Schwerpunkt auf die Themen Hass und Gewalt im Netz und Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Zudem möchten die Delegierten einen lösungsorientierten Umgang mit Zensur – dem Sperren einzelner Nutzer:innen – und Strafverfolgung im Netz finden. In diesem Zusammenhang stellen die IGF-Abgeordneten die Frage, wie man mit Desinformation und autokratischen und diktatorischen Regimes umgehen soll, die das Internet als Waffe bzw. Druckmittel gegen die eigene Bevölkerung missbrauchen. Welche konkreten Strategien es dazu bereits gibt, beantworteten die Vertreter:innen des IGF während der Presseveranstaltung jedoch nicht.

Internet als Spiegel der Gesellschaft

Wir als Gesellschaft seien jedenfalls schon weitgehend abhängig vom Internet, betont Vinton Cerf, der von Ministerin Edtstadler als „Godfather of the Internet“ bezeichnete und tatsächlich mit dem Turing-Preis und weiteren hohen US-Staatspreisen ausgezeichnete IT-Pionier. Gerade deswegen gelte es, die von uns so exzessiv genutzten Technologien zuverlässig und sicher zu gestalten.

Das Internet sei laut Cerf im Grunde ein Spiegel der Gesellschaft. Wenn wir der Meinung seien, es gehöre „repariert“, müsse in Wirklichkeit die Gesellschaft repariert werden. Denn dieser gehöre das Internet im Endeffekt auch. Das Ziel sei daher eine verantwortungsvolle und konstruktive Nutzung des Internets, in dem Informationen frei fließen können. Wichtig dabei sei auch, dass verschiedene Interessensgemeinschaften an dessen Regulierung beteiligt seien, um die Gesellschaft in ihrer Breite und Vielfalt widerzuspiegeln. Das Internet Governance Forum möchte Lösungsansätze dafür finden.

Mensch über Maschine

Wenn man von der Regulierung moderner Informationstechnologien spricht, kommt man um das Thema Künstliche Intelligenz nicht umhin. Dabei führte Staatssekretär Florian Tursky den Artificial Intelligence Act der Europäischen Union (EU AI Act) ins Treffen. Dieser ist das erste internationale Gesetz, um Künstliche Intelligenz zu regulieren. Somit sei es ein wichtiger Meilenstein für den ethischen Einsatz von technologischen Innovationen. Er soll dazu beitragen, dass der Mensch weiterhin im Mittelpunkt steht und der Maschine seine Regeln auferlegt, und nicht umgekehrt.

Digitaler Humanismus kommt aus Österreich

Das österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz bleibt in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt. Seit seinem Inkrafttreten am 1. April 2021 müssen Social-Media-Plattformen Inhalte wie etwa Hassnachrichten, Drohungen, Verleumdungen oder Hetze, sofern sie rechtswidrig sind, innerhalb von 24 Stunden löschen. Edtstadler und Tursky betonten dabei Österreichs wichtigen Beitrag zum „digitalen Humanismus“.

Digitale Lücke schließen

Ein weiteres Ziel des IGF ist es außerdem, die sogenannte „digital gap“ zu vermeiden. Diese Lücke im Zugang zu digitalen Technologien und in der digitalen Kompetenz könne zwischen jung/alt, arm/reich, aber auch dem globalen Süden und Norden entstehen. Für die digitale Zukunft sei es wichtig, dass dabei niemand auf der Strecke bleibe, so Tursky.

Wertschöpfung einbehalten durch Digitalsteuer

Tursky betonte zudem, dass wir es mit der „größten weltweiten Transformation, die unsere Wirtschaft je gesehen hat“ zu tun hätten. Auf brutkasten-Nachfrage, wie diese besteuert werden soll, verwies Tursky auf die Digitalsteuer, die Österreich seit 1. Jänner 2020 auf Onlinewerbeleistungen erhebt. Diese gilt als Übergangslösung bis zu einem weltweiten Konsens. Es könne eben nicht sein, dass die Wertschöpfung an internationale Konzerne verschenkt werde.

Internationaler UNO-Digitalisierungspakt kommt im September 2024

Ein wichtiger inhaltlicher Schwerpunkt dieses IGF-Leadership-Panels sind zudem beratende Gespräche zum „Global Digital Compact“ der UNO. Der internationale Digitalisierungspakt soll ein Bekenntnis zu dem sowohl von Vinton Cerf als auch Karoline Edtstadler beschworenen offenen, freien und sicheren Internet sein. Genauere Informationen darüber blieben Edtstadler, Tursky und Cerf jedoch schuldig, da das IGF inhaltlich nicht dafür verantwortlich sei. Der Global Digital Compact liegt in der Verantwortung des Technologiebeauftragten des UNO-Generalsekretärs, Amandeep Singh Gill, und soll im September 2024 in New York verabschiedet werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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