08.03.2023

Die digitale Zukunft entsteht an der Donau: Internet Governance Forum tagt in Wien

Ein internationales Gremium, darunter auch Turing-Preisträger Vinton Cerf, tagte in Wien. Karoline Edtstadler und Florian Tursky von der ÖVP waren auch dabei. Gemeinsam suchten sie nach Lösungen für ein freies, aber dennoch reguliertes Internet der Zukunft.
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Edtstadler,IGF,Internet
Internet-Koriphäe Vinton Cerf, Karoline Edtstadler und Florian Tursky im Bundeskanzleramt (c) BKA/Schrötter

Der technologische Fortschritt scheint unaufhaltsam zu sein und entwickelt sich immer rasanter weiter. Gesellschaftliches Leben spielt sich spürbar zunehmend in der digitalen Welt ab. Nur ist diese Welt bisher weitgehend ungeregelt, was im digitalen Zusammenleben zu Problemen führt.

Um dem beizukommen, gründeten die Vereinten Nationen 2006 das Internet Government Forum (IGF). Von 6. bis 7. März tagte das Leitgremium des IGF nun in Wien im Rahmen seines dreimal jährlich stattfindenden „Leadership Panels“. Die Delegierten beschäftigten sich vor allem mit der Frage, wie die Regeln der analogen Welt ins Digitale übertragen werden könnten.

„Der Pate des Internets“: Preisgekrönter Internet-Pionier in Wien

Neben dem Vorsitzenden Vinton „Vint“ Cerf, jenem preisgekrönten US-amerikanischen Informatiker, der einst federführend das Internet mitentwickelte, befinden sich in der zehnköpfigen internationalen Delegation auch Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und der Staatssekretär für Digitalisierung im Finanzministerium, Florian Tursky (ÖVP).

In der dafür einberufenen Pressekonferenz am Dienstag verlautbarte Edtstadler, dass wir uns an einem „neuralgischen Punkt der Menschheitsgeschichte“ befänden. An diesem gelte es, die Weichen für ein globales, freies und sicheres Internet zu stellen. Dieses sei kein rechtsfreier Raum und daher müsse man Regeln aufsetzen, wie Demokratie und Menschenrechte im digitalen Raum gewahrt werden können.

Ideen-Brainstorming für ein faires Internet

Daher legt das Internet Governance Forum in seiner Arbeit einen Schwerpunkt auf die Themen Hass und Gewalt im Netz und Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Zudem möchten die Delegierten einen lösungsorientierten Umgang mit Zensur – dem Sperren einzelner Nutzer:innen – und Strafverfolgung im Netz finden. In diesem Zusammenhang stellen die IGF-Abgeordneten die Frage, wie man mit Desinformation und autokratischen und diktatorischen Regimes umgehen soll, die das Internet als Waffe bzw. Druckmittel gegen die eigene Bevölkerung missbrauchen. Welche konkreten Strategien es dazu bereits gibt, beantworteten die Vertreter:innen des IGF während der Presseveranstaltung jedoch nicht.

Internet als Spiegel der Gesellschaft

Wir als Gesellschaft seien jedenfalls schon weitgehend abhängig vom Internet, betont Vinton Cerf, der von Ministerin Edtstadler als „Godfather of the Internet“ bezeichnete und tatsächlich mit dem Turing-Preis und weiteren hohen US-Staatspreisen ausgezeichnete IT-Pionier. Gerade deswegen gelte es, die von uns so exzessiv genutzten Technologien zuverlässig und sicher zu gestalten.

Das Internet sei laut Cerf im Grunde ein Spiegel der Gesellschaft. Wenn wir der Meinung seien, es gehöre „repariert“, müsse in Wirklichkeit die Gesellschaft repariert werden. Denn dieser gehöre das Internet im Endeffekt auch. Das Ziel sei daher eine verantwortungsvolle und konstruktive Nutzung des Internets, in dem Informationen frei fließen können. Wichtig dabei sei auch, dass verschiedene Interessensgemeinschaften an dessen Regulierung beteiligt seien, um die Gesellschaft in ihrer Breite und Vielfalt widerzuspiegeln. Das Internet Governance Forum möchte Lösungsansätze dafür finden.

Mensch über Maschine

Wenn man von der Regulierung moderner Informationstechnologien spricht, kommt man um das Thema Künstliche Intelligenz nicht umhin. Dabei führte Staatssekretär Florian Tursky den Artificial Intelligence Act der Europäischen Union (EU AI Act) ins Treffen. Dieser ist das erste internationale Gesetz, um Künstliche Intelligenz zu regulieren. Somit sei es ein wichtiger Meilenstein für den ethischen Einsatz von technologischen Innovationen. Er soll dazu beitragen, dass der Mensch weiterhin im Mittelpunkt steht und der Maschine seine Regeln auferlegt, und nicht umgekehrt.

Digitaler Humanismus kommt aus Österreich

Das österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz bleibt in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt. Seit seinem Inkrafttreten am 1. April 2021 müssen Social-Media-Plattformen Inhalte wie etwa Hassnachrichten, Drohungen, Verleumdungen oder Hetze, sofern sie rechtswidrig sind, innerhalb von 24 Stunden löschen. Edtstadler und Tursky betonten dabei Österreichs wichtigen Beitrag zum „digitalen Humanismus“.

Digitale Lücke schließen

Ein weiteres Ziel des IGF ist es außerdem, die sogenannte „digital gap“ zu vermeiden. Diese Lücke im Zugang zu digitalen Technologien und in der digitalen Kompetenz könne zwischen jung/alt, arm/reich, aber auch dem globalen Süden und Norden entstehen. Für die digitale Zukunft sei es wichtig, dass dabei niemand auf der Strecke bleibe, so Tursky.

Wertschöpfung einbehalten durch Digitalsteuer

Tursky betonte zudem, dass wir es mit der „größten weltweiten Transformation, die unsere Wirtschaft je gesehen hat“ zu tun hätten. Auf brutkasten-Nachfrage, wie diese besteuert werden soll, verwies Tursky auf die Digitalsteuer, die Österreich seit 1. Jänner 2020 auf Onlinewerbeleistungen erhebt. Diese gilt als Übergangslösung bis zu einem weltweiten Konsens. Es könne eben nicht sein, dass die Wertschöpfung an internationale Konzerne verschenkt werde.

Internationaler UNO-Digitalisierungspakt kommt im September 2024

Ein wichtiger inhaltlicher Schwerpunkt dieses IGF-Leadership-Panels sind zudem beratende Gespräche zum „Global Digital Compact“ der UNO. Der internationale Digitalisierungspakt soll ein Bekenntnis zu dem sowohl von Vinton Cerf als auch Karoline Edtstadler beschworenen offenen, freien und sicheren Internet sein. Genauere Informationen darüber blieben Edtstadler, Tursky und Cerf jedoch schuldig, da das IGF inhaltlich nicht dafür verantwortlich sei. Der Global Digital Compact liegt in der Verantwortung des Technologiebeauftragten des UNO-Generalsekretärs, Amandeep Singh Gill, und soll im September 2024 in New York verabschiedet werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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