08.03.2023

Die digitale Zukunft entsteht an der Donau: Internet Governance Forum tagt in Wien

Ein internationales Gremium, darunter auch Turing-Preisträger Vinton Cerf, tagte in Wien. Karoline Edtstadler und Florian Tursky von der ÖVP waren auch dabei. Gemeinsam suchten sie nach Lösungen für ein freies, aber dennoch reguliertes Internet der Zukunft.
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Edtstadler,IGF,Internet
Internet-Koriphäe Vinton Cerf, Karoline Edtstadler und Florian Tursky im Bundeskanzleramt (c) BKA/Schrötter

Der technologische Fortschritt scheint unaufhaltsam zu sein und entwickelt sich immer rasanter weiter. Gesellschaftliches Leben spielt sich spürbar zunehmend in der digitalen Welt ab. Nur ist diese Welt bisher weitgehend ungeregelt, was im digitalen Zusammenleben zu Problemen führt.

Um dem beizukommen, gründeten die Vereinten Nationen 2006 das Internet Government Forum (IGF). Von 6. bis 7. März tagte das Leitgremium des IGF nun in Wien im Rahmen seines dreimal jährlich stattfindenden „Leadership Panels“. Die Delegierten beschäftigten sich vor allem mit der Frage, wie die Regeln der analogen Welt ins Digitale übertragen werden könnten.

„Der Pate des Internets“: Preisgekrönter Internet-Pionier in Wien

Neben dem Vorsitzenden Vinton „Vint“ Cerf, jenem preisgekrönten US-amerikanischen Informatiker, der einst federführend das Internet mitentwickelte, befinden sich in der zehnköpfigen internationalen Delegation auch Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und der Staatssekretär für Digitalisierung im Finanzministerium, Florian Tursky (ÖVP).

In der dafür einberufenen Pressekonferenz am Dienstag verlautbarte Edtstadler, dass wir uns an einem „neuralgischen Punkt der Menschheitsgeschichte“ befänden. An diesem gelte es, die Weichen für ein globales, freies und sicheres Internet zu stellen. Dieses sei kein rechtsfreier Raum und daher müsse man Regeln aufsetzen, wie Demokratie und Menschenrechte im digitalen Raum gewahrt werden können.

Ideen-Brainstorming für ein faires Internet

Daher legt das Internet Governance Forum in seiner Arbeit einen Schwerpunkt auf die Themen Hass und Gewalt im Netz und Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Zudem möchten die Delegierten einen lösungsorientierten Umgang mit Zensur – dem Sperren einzelner Nutzer:innen – und Strafverfolgung im Netz finden. In diesem Zusammenhang stellen die IGF-Abgeordneten die Frage, wie man mit Desinformation und autokratischen und diktatorischen Regimes umgehen soll, die das Internet als Waffe bzw. Druckmittel gegen die eigene Bevölkerung missbrauchen. Welche konkreten Strategien es dazu bereits gibt, beantworteten die Vertreter:innen des IGF während der Presseveranstaltung jedoch nicht.

Internet als Spiegel der Gesellschaft

Wir als Gesellschaft seien jedenfalls schon weitgehend abhängig vom Internet, betont Vinton Cerf, der von Ministerin Edtstadler als „Godfather of the Internet“ bezeichnete und tatsächlich mit dem Turing-Preis und weiteren hohen US-Staatspreisen ausgezeichnete IT-Pionier. Gerade deswegen gelte es, die von uns so exzessiv genutzten Technologien zuverlässig und sicher zu gestalten.

Das Internet sei laut Cerf im Grunde ein Spiegel der Gesellschaft. Wenn wir der Meinung seien, es gehöre „repariert“, müsse in Wirklichkeit die Gesellschaft repariert werden. Denn dieser gehöre das Internet im Endeffekt auch. Das Ziel sei daher eine verantwortungsvolle und konstruktive Nutzung des Internets, in dem Informationen frei fließen können. Wichtig dabei sei auch, dass verschiedene Interessensgemeinschaften an dessen Regulierung beteiligt seien, um die Gesellschaft in ihrer Breite und Vielfalt widerzuspiegeln. Das Internet Governance Forum möchte Lösungsansätze dafür finden.

Mensch über Maschine

Wenn man von der Regulierung moderner Informationstechnologien spricht, kommt man um das Thema Künstliche Intelligenz nicht umhin. Dabei führte Staatssekretär Florian Tursky den Artificial Intelligence Act der Europäischen Union (EU AI Act) ins Treffen. Dieser ist das erste internationale Gesetz, um Künstliche Intelligenz zu regulieren. Somit sei es ein wichtiger Meilenstein für den ethischen Einsatz von technologischen Innovationen. Er soll dazu beitragen, dass der Mensch weiterhin im Mittelpunkt steht und der Maschine seine Regeln auferlegt, und nicht umgekehrt.

Digitaler Humanismus kommt aus Österreich

Das österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz bleibt in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt. Seit seinem Inkrafttreten am 1. April 2021 müssen Social-Media-Plattformen Inhalte wie etwa Hassnachrichten, Drohungen, Verleumdungen oder Hetze, sofern sie rechtswidrig sind, innerhalb von 24 Stunden löschen. Edtstadler und Tursky betonten dabei Österreichs wichtigen Beitrag zum „digitalen Humanismus“.

Digitale Lücke schließen

Ein weiteres Ziel des IGF ist es außerdem, die sogenannte „digital gap“ zu vermeiden. Diese Lücke im Zugang zu digitalen Technologien und in der digitalen Kompetenz könne zwischen jung/alt, arm/reich, aber auch dem globalen Süden und Norden entstehen. Für die digitale Zukunft sei es wichtig, dass dabei niemand auf der Strecke bleibe, so Tursky.

Wertschöpfung einbehalten durch Digitalsteuer

Tursky betonte zudem, dass wir es mit der „größten weltweiten Transformation, die unsere Wirtschaft je gesehen hat“ zu tun hätten. Auf brutkasten-Nachfrage, wie diese besteuert werden soll, verwies Tursky auf die Digitalsteuer, die Österreich seit 1. Jänner 2020 auf Onlinewerbeleistungen erhebt. Diese gilt als Übergangslösung bis zu einem weltweiten Konsens. Es könne eben nicht sein, dass die Wertschöpfung an internationale Konzerne verschenkt werde.

Internationaler UNO-Digitalisierungspakt kommt im September 2024

Ein wichtiger inhaltlicher Schwerpunkt dieses IGF-Leadership-Panels sind zudem beratende Gespräche zum „Global Digital Compact“ der UNO. Der internationale Digitalisierungspakt soll ein Bekenntnis zu dem sowohl von Vinton Cerf als auch Karoline Edtstadler beschworenen offenen, freien und sicheren Internet sein. Genauere Informationen darüber blieben Edtstadler, Tursky und Cerf jedoch schuldig, da das IGF inhaltlich nicht dafür verantwortlich sei. Der Global Digital Compact liegt in der Verantwortung des Technologiebeauftragten des UNO-Generalsekretärs, Amandeep Singh Gill, und soll im September 2024 in New York verabschiedet werden.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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