12.05.2021

Dieser Coin wird seit drei Tagen gehandelt – und ist 40 Mrd. Dollar wert

Der Token mit dem Namen Internet Computer startete erst am Montag - und gehört schon jetzt zu den zehn größten Kryptowährungen der Welt.
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Dfinity-Gründer Dominic Williams
Dfinity-Gründer Dominic Williams | Foto: Dfinity

Erst drei Tage handelbar und trotzdem 40 Mrd. US-Dollar wert – das ist der Token Internet Computer (ICP). Damit platzierte er sich direkt in den Top 10 der größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung. Aktuell liegt er am achten Platz – und damit vor etablierten Projekten wie Polkadot, Chainlink oder Uniswap.

Am ersten Handelstag schoss der Kurs zwischenzeitlich sogar auf 750 Dollar – was eine Marktkapitalisierung von über 90 Mrd. Dollar bedeutete. Er fiel dann aber rasch auf 428 Dollar zurück. Auch am zweiten und dritten Handelstag war der Kurs äußerst volatil. Am Mittwochvormittag stand er zuletzt bei 348 Dollar und lag zum Vortag damit 22 Prozent im Minus.

Projekt sieht sich auf Ebene mit Bitcoin und Ethereum

Hinter dem ICP-Token steht die Dfinity-Stiftung mit Sitz in Zug in der Schweiz. Der Name des Tokens lässt es schon vermuten: Gründer Dominic Williams hat große Ambitionen. Im Pitch Deck des Projekts nennt er es tatsächlich als die dritte große Innovation in dem Blockchain-Bereich – nach Bitcoin, mit dem Kryptowährungen erfunden worden seien, und Ethereum, das Smart Contracts ermöglich hätte.

Auch das Internet-Computer-Protokoll ermöglicht Smart Contracts – hier heißen sie „Canister“. Man könne eine unbegrenzte Anzahl solcher Canister abwickeln – unabhängig von der Kapazität direkt auf der Blockchain. Dies ermögliche dezentrale Anwendungen, die skalieren, heißt es im Pitch Deck. Anwendungsbereiche für den „Internet Computer“ gibt es nach Ansicht von Dfinity weitreichende: Von tokenisierten Internet-Dienstleistungen über dezentale Finanzanwendungen (DeFI) bis hin zu Unternehmensystemen und Websites.

Analyst: Ziele „extrem ambitioniert“

Das ambitionierte Ziel: Das Internet-Computer-Protokoll soll die wichtigste Plattform für Softwareentwicklung werden – und, um nur ein Beispiel zu nennen, dezentrale Alternativen zu den großen Social-Media-Plattformen ermöglichen. In weniger als 20 Jahren sollen nicht nur dezentrale Finanzanwendungen, sondern sämtliche Systeme und Dienstleistungen am „Internet Computer“ und dessen öffentlicher Blockchain laufen, sagte Dfinity-Gründer Williams im Vorfeld des Token-Launchs in einem Interview mit Decrypt.

Trotz der guten finanziellen und personellen Ausstattung des Projekts seien die genannten Ziele „extrem ambitioniert“, schreibt der Blockchain-Analyst Mati Greenspan von Quantum Economic in seinem Newsletter. „Ähnlich wie Cardano ohne Adaption in der wirklichen Welt kürzlich in die Höhe geschossen ist, scheint es nun auch bei ICP zu passieren, nur weit schneller“. Den Grund sei wahrscheinlich, dass der Token nahtlos auf mehreren großen Plattformen wie Binance, Coinbase Pro und Huobi gestartet sei. „Es kommt selten vor, dass neue Projekte so schnell auf den Top-Kryptobörsen gelistet werden“, schreibt Greenspan.

Weiterer Ethereum-Konkurrent

Letztlich reiht sich das Projekt reiht unter die Ethereum-Konkurrenten wie etwa Polkadot, Cardano, Solana oder auch der Binance Smart Chain ein. „Wie ich das sehe, soll ICP alles sein, was Ethereum ist, aber es soll mit der Geschwindigkeit des Internets funktionieren,“ führt Greenspan weiter aus. Trotzdem habe das Team immer wieder gesagt, sich eben nicht als Ethereum-Konkurrent zu sehen. „Ich weiß nicht, wie das zusammenpasst“, schreibt der Analyst.

Ethereum selbst befindet sich in einem größeren Umbruch. Im Juli soll beispielsweise das Ethereum Improvement Proposal (EIP) 1559 implementiert werden, das unter anderem mehr Klarheit für Nutzer bei den Transaktionsgebühren bringen soll. Die deutlich weitreichendere Veränderung soll dann im nächsten Jahr mit dem Update auf Ethereum 2.0 folgen, im Zuge dessen vom energieintensiven Proof-of-Work-Mechanismus auf einen Proof-of-Stake-Ansatz umgestellt werden soll. Die Erfolgsaussichten der Konkurrenten werden auch davon abhängigen, wie es Ethereum gelingen wird, aktuelle Probleme – etwa im Bereich Skalierung – zu lösen. Im DeFi-Bereich laufen derzeit noch die allermeisten Anwendungen auf der Ethereum-Blockchain.

Nur geringer Anteile der gesamten ICP-Token aktuell im Umlauf

Die hohe Volatilität des ICP-Tokens ist aber nicht nur auf die unsicheren Erfolgsaussichten des Projekts zurückzuführen, sondern hat auch technische Gründe: „Im Fall von ICP ist nur eine kleine Menge der gesamten Coins liquide. Daher hat die Nachfrage nach den Token, die sich im Umlauf befinden, einen übergroßen Einfluss auf den Preis“, sagte Greenspan an anderer Stelle gegenüber Decrypt.


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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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