21.09.2023

Internationale VR Awards: Vier österreichische Unternehmen im Finale

Mit vier Firmen im Finale der siebten Internationalen VR Awards stellt Österreich in diesem Jahr mehr Finalisten als Deutschland mit drei.
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VR Awards Innerspace, vrisch, mediadsquad, Cyberith.
(c) vrisch, Innerspace, Mediasquad, Cyberith/X - Österreich ist bei den VR Awards mit vier Finalisten vertreten.

Bei den VR Awards handelt es sich um eine jährliche internationale Preisverleihung, die herausragende Leistungen im Bereich der virtuellen Realität (VR) würdigt. Sie findet heuer zum siebten Mal statt und wird am 30. November 2023 in Rotterdam (Holland) über die Bühne gehen. Vier österreichische Firmen sind dabei.

Internationale VR Awards 2023: Innerspace gleich zweimal im Finale

Die Innerspace GmbH aus Innsbruck steht mit dem Projekt “VR Cleanroom Training Simulator” – einer VR-Simulationsanwendung für die Pharmaindustrie – in der Kategorie “VR Education and Training Solution of the Year” sowie als Firma in der Kategorie “Outstanding VR Company of the Year” gleich zweifach im Finale.

Innerspace unterstützt Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen dabei, industrielle Prozesse nachhaltig zu bewältigen. Man vereint Virtual Reality-Technologie, Trainings-Know-how und Branchenkenntnis, um menschliche Fehler zu vermeiden. Und liefert skalierbare Virtual Reality-Simulatoren, die die Arbeitsleistung von Reinraumpersonal in Pharmaunternehmen weltweit verbessern sollen.

Cyberith mit Meta, Sony und TikTok als Konkurrenz

In der Kategorie “VR Hardware of the Year” steht die Cyberith GmbH (Standorte in St. Pölten und Wien) mit dem Produkt “VidMill – Video Production Treadmill” ebenfalls im Finale. Dort steht man aber besonders harter Konkurrenz gegenüber: Das Laufband, das speziell für virtuelle Produktion und volumetrische Videoaufnahmen für die Filmindustrie entworfen wurde, muss sich unter anderem mit den VR-Headsets der Hersteller Meta (Facebook), Sony PlayStation, HTC Vive und des TikTok-Schwesterunternehmens PICO messen.

Cyberith wurde Anfang 2014 gegründet. Das Unternehmen ist auf die Entwicklung und Herstellung von Fortbewegungsgeräten und Laufbändern für VR Anwendungen spezialisiert. Neben dem Kernprodukt “Virtualizer”, das üblicherweise in Kombination mit VR-Headsets verwendet wird, erweitert die Firma den Geschäftsbereich mit der erwähnten “VidMill Video Production Treadmill”, die in “On-Set Virtual Production Studios” zur Anwendung kommt.

Vrisch und Mediasquad

In der Kategorie “VR Marketing Campaign of the Year” stehen mit vrisch multimedia productions aus Wien und Mediasquad aus Innsbruck gleich zwei österreichische Firmen im Finale, die zwei Konkurrenten aus Tokyo und einem aus London gegenüber stehen.

Vrisch ist eine preisgekrönte Medienagentur mit Sitz in Wien, die für ihre Entwicklungen im Bereich der VR (Virtual Reality) und XR (Extended Reality) bekannt ist. Mit dem Schwerpunkt auf angewandter immersiver Unterhaltung erstreckt sich die Arbeit des Unternehmens über eine Vielzahl von Sektoren, darunter Museen, Umwelterziehung, Spiele und Werbung, was den interdisziplinären Ansatz der Agentur in Bezug auf XR-Technologien unterstreichen soll.

Bei Mediasquads Projekt “Virtual Meta-City” handelt es sich um eine virtuelle Stadt zur Verkehrssimulation, die für den Tiroler Verkehrsmanagementanbieter Swarco entwickelt wurde. Das 2007 gegründete Unternehmen verbindet durch den Fokus auf Virtual Reality-Apps seine Erfahrung in den Bereichen 3D-Animation, Industrierendering und Gamedesign mit interaktiver Gestaltung. Das Unternehmen entwickelt zudem VR-Trainings und Experiences. Die gesamte Liste aller Finalisten gibt es hier.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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