30.01.2026
SMARTES PAPIER

Interactive Paper: neue Premium-Variante

Das Wiener Startup Interactive Paper erweitert sein Angebot im Bereich interaktiver Printlösungen. Mit einer neuen Premium-Variante seiner NFC-basierten Produkte möchte das Unternehmen erstmals gezielt den hochveredelten Printbereich ansprechen.
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Raphaël Besnier und Tobias Macke | (c)Interactive Paper

Das Wiener Unternehmen Interactive Paper verbindet seit mehreren Jahren klassische Druckprodukte mit digitalen Inhalten – brutkasten berichtete zuletzt vergangenes Jahr über eine neuerliche Finanzierungsrunde. Über integrierte NFC-Technologie lassen sich Karten, Mailings oder andere Printformate per Smartphone-Tap mit Videos, Augmented-Reality-Anwendungen oder Landing Pages verknüpfen. Nach Angaben des Unternehmens setzen mittlerweile mehr als 900 Unternehmen weltweit auf diese Form der interaktiven Markenkommunikation.

Hochwertige Veredelung bisher kaum kombinierbar

Während interaktive Printprodukte zuletzt an Relevanz gewonnen haben, blieb der Einsatz im Premiumsegment lange eingeschränkt. Grund dafür waren technische Anforderungen in der Produktion: Hochwertige Veredelungen wie Prägungen, Folierungen oder Farbkerne ließen sich nur schwer mit der zuverlässigen Integration von NFC-Technologie verbinden, heißt es vom Startup.

Auch Interactive Paper war bislang auf bestimmte Materialkombinationen beschränkt, um die technische Stabilität der Produkte sicherzustellen. Klassische Luxusveredelungen galten als kaum skalierbar.

Produktionsprozess neu aufgesetzt

Mit der neuen Premium-Variante will das Unternehmen diesen Zielkonflikt gelöst haben. Laut Mitgründer und Co-CEO Raphaël Besnier lagen die Grenzen gedruckter Elektronik bisher genau dort, „wo Premium beginnt: bei kompromissloser Materialität und Veredelung“.

Besnier verweist dabei auf die Komplexität der Produktionsprozesse: „In der Praxis scheitert das oft an Toleranzen, Hitze- und Druckbelastung in den Veredelungsprozessen sowie an Qualitäts- und Skalierungsfragen. Entweder funktioniert die Elektronik zuverlässig oder das Finish entspricht dem Premium-Anspruch.“

Mit Tap Premium habe man nun einen skalierbaren Prozess entwickelt, der beide Anforderungen zusammenführt: „Wir haben einen skalierbaren Produktionsprozess entwickelt, der beides in Serie zusammenbringt: echte Luxus-Haptik und eine robuste, nahtlose Tap-Interaktion.“

Interaktiv, editierbar und messbar

In der Anwendung soll das Prinzip unverändert bleiben: Ein kurzer Kontakt des Smartphones mit dem Printprodukt öffnet digitale Inhalte. Die dahinterliegenden Kampagnen werden über ein zentrales Dashboard gesteuert, das Interaktionen in Echtzeit auswertet. Inhalte lassen sich laut Unternehmen laufend anpassen, ohne das physische Produkt austauschen zu müssen.

Die Plattform ist DSGVO-konform und in der EU gehostet. Ziel sei es, Printprodukte nicht nur aufmerksamkeitsstark, sondern auch messbar zu machen.

Print als bewusst eingesetztes Medium

Die Einführung von Tap Premium soll Interactive Paper in einen breiteren Wandel der Markenkommunikation einordnen, denn digitale Aufmerksamkeit werde zunehmend teurer und flüchtiger, während gedruckte Produkte an Bedeutung gewinnen, gerade weil sie seltener geworden seien.

„Gedruckte Produkte sind heute Luxus und unser Markt verlangt genau danach: nach Kommunikation, die man nicht wegwischt, sondern spürt“, erklären die beiden Co-Founder Raphaël Besnier und Tobias Macke.

Das Produkt ist deutlich dicker als herkömmliche Druckformate und setzt gezielt auf Haptik und Materialität. „Als Adressat soll man die Wertigkeit und das Gewicht des Inhalts spüren, noch bevor man das Kuvert öffnet“, so das Unternehmen.

Einsatz im Premiumsegment

Während klassische Flyer oft rasch aussortiert werden, sei Tap Premium auf Behalten und Erinnern ausgelegt. Einsatzbereiche sieht Interactive Paper unter anderem bei Produkteinführungen, VIP-Einladungen, hochwertiger Direktwerbung, Vertriebsunterstützung und Executive-Outreach-Formaten.

„Premium-Haptik ist kein Bonus. Sie steigert die Performance“, sagen Macke und Besnier. Hochwertigkeit sei dabei nicht nur emotional, sondern funktional. Über 900 Unternehmen sollen bereits auf die Technologie von Interactive Paper vertrauen, darunter auch internationale Marken wie BMW, Johnson & Johnson, Samsung oder 3M.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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