06.08.2019

Instant Create: Wie Startups das neue Snapchat-Werbe-Tool nutzen können

Das US-amerikanische Social Media Netzwerk Snapchat launcht mit Instant Create ein Selbstbau-Video-Werbe-Tool für kleinere Unternehmen. Mit “Instant Create” erhofft sich die Mutterfirma Snap Inc. mehr Werbeeinnahmen durch Ads von KMU und Startups.
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In den letzten Jahren verlor das einstige Hype Social Media Netzwerk Snapchat ein wenig an Bedeutung. Zumindest in Europa und Österreich. Insgesamt sieht es besser aus. Erst dieser Tage verkündete man den Milliardsten Download auf Android. Schon Ende Juli 2019 wurden die aktuellen Quartalszahlen (2. Quartal 2019) der Snap Inc. veröffentlicht. Und diese sind durchaus als sehr positiv zu bewerten.

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Snapchat: 203 Millionen aktive User

13 Millionen neue Nutzer konnten im 2. Quartal zusätzlich generiert und dazu gewonnen werden. Insgesamt bedeutet das in diesem Jahr ein Nutzerwachstum von 17 Millionen. So verfügt Snapchat jetzt weltweit über etwa 203 Millionen aktive Nutzer pro Monat. Also so viele aktive Nutzer wie noch nie in der Firmengeschichte. Wer Snapchat also schon als Kommunikations- und Content-Plattform für das eigene Unternehmen abgeschrieben hat, könnte sich getäuscht haben. Die veröffentlichten Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache.

Snapchat Anzeigenmanager und Instant Create

Durch das Nutzerwachstum steigen auch die Einnahmen der Snap Inc. Und genau in diesem Bereich hat man zuletzt kontinuierlich angesetzt. Snapchat-Anzeigen bieten mittlerweile immer mehr Möglichkeiten für Unternehmen. Der Snapchat Anzeigenmanager wird laufend verbessert und optimiert. Nun folgte eine weitere spannende Ankündigung: Snapchat bietet ein neues Werbe-Tool für Videowerbung an: Instant Create richtet sich vor allem an werbende KMU und verspricht Story Ads in nur drei Schritten.

Entscheidet man sich im hauseigenen Anzeigenmanager anstatt für das umfangreiche Advanced Create für das neue Instant Create, ist es nun auch für Nicht-Social-Media-Werbe-Profis ein leichtes, Werbung auf Snapchat zu schalten. Zuerst wird ein Anzeigenziel festgelegt: Entweder Website-Aufrufe, App-Installationen oder App-Aufrufe. Im nächsten Schritt wird die Werbeanzeige gestaltet. Von Snapchat bekommt man hierzu fünf Templates für das Ad vorgeschlagen. Im dritten und letzten Schritt stellt man die Zielgruppe ein, welche man durch die Werbung erreichen möchte. Nun noch Laufzeit und Budget definieren, und die Ad-Kampagne auf Snapchat kann starten.

Snapchats Instant Create eignet sich sicher nicht für umfangreiche und komplexe Werbekampagnen. Für eine schnelle Ad-Kampagne, beispielsweise um Klicks auf die eigene Website zu lukrieren, reichen die Möglichkeiten und Einstellungen aber in den meisten Fällen.

Snapchat versus Instagram versus TikTok

Auch wenn die positiven Zahlen und die derzeit gute Entwicklung von Snapchat für sich sprechen, so kämpft und buhlt das soziale Netzwerk weltweit doch mit mächtigen Konkurrenten um Nutzer und Werbekunden. Hier sei einerseits Instagram zu erwähnen, welches bekanntlich zu Facebook gehört und aus dem Content- und  Marketing-Mix der meisten kleinen und großen Unternehmen, auch in Österreich, schon seit längerem nicht mehr wegzudenken ist.

+++ Was kann TikTok und lohnt es sich (schon), es als Startup zu nutzen? +++

Andererseits sollte man das Social Media Netzwerk TikTok des chinesischen Unternehmens ByteDance nicht aus den Augen verlieren. Der Newcomer unter den sozialen Netzwerken setzt im Moment zu einem beeindruckenden Siegeszug in Ost und West an. Steigende Userzahlen, zielgruppengerechte Challenges für eine längere Nutzungsdauer und Unternehmen, die zahlreiche Influencer- und Werbekampagnen launchen sprechen eine eindeutige Sprache.

Was Snapchat, Instagram und TikTok eint? Eine ähnliche Zielgruppe, vor allem junge bis sehr junge Menschen, sowie ein absoluter Fokus auf Mobile und auf den derzeit erfolgreichsten Social Media Content: Bewegtbild. Welches Netzwerk letztendlich die Gunst der Nutzer und vor allem der Werbekunden für sich entscheidet, bleibt derzeit abzuwarten.

⇒ Zur Website der Snap Inc. 

⇒ Zur Website des Snap Ads Manager 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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