06.12.2024
HEALTH

Instahelp erreicht Breakeven – geplanter Jahresumsatz von 10 Mio. Euro

Das Grazer eHealth-Startup Instahelp erreichte mit seiner Online-Plattform für psychologische Beratung die Gewinnschwelle und einen geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro.
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Instahelp-CEO und Gründerin Bernadette Frech und Investor Toto Wolff (c) OBCSURA

Die Coronapandemie zeigte, wie essenziell der Zugang zu psychologischer Unterstützung in Krisenzeiten ist. Gleichzeitig führte sie zu einer steigenden Akzeptanz digitaler Gesundheitslösungen. Der wachsende Bedarf an flexibler, anonymer und schnell verfügbarer psychologischer Beratung wird immer deutlicher.

Ein Vorreiter in diesem Bereich ist das 2015 von Bernadette Frech gegründete eHealth-Startup Instahelp. Das Grazer Unternehmen entwickelte eine Plattform für psychologische Onlineberatung, die auf Anonymität, sofortige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit setzt. Jetzt verkündet Instahelp einen wichtigen Meilenstein: Für das Jahr 2024 erreicht das Unternehmen den Breakeven mit einem geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro.

Instahelp entwickelte sich zu nachhaltig profitablen Unternehmen

In den vergangenen neun Jahren entwickelte sich Instahelp von einem reinen Wachstumsunternehmen zu einem nachhaltig profitablen Anbieter. Damit positioniert sich das Unternehmen als führender Anbieter für digitale mentale Gesundheitsservices im DACH-Raum. „Psychologische Beratung muss einfach zugänglich, hochwertig und leistbar sein. Heute sehen wir, dass Qualität zu nachhaltigem Wachstum führt“, betont CEO Bernadette Frech.

Über 8.000 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4,7 von 5 Sternen deuten auf Kundenzufriedenheit hin. Auf der Plattform sind derzeit 350 Psycholog:innen aktiv, die monatlich rund 10.000 Beratungen durchführen.

Austrian Airlines und waterdrop zählen zu den Kunden

Die Einführung der B2B-Angebote verschaffte Instahelp nach eigenen Angaben einen kräftigen Wachstumsschub. Inzwischen nutzen über 150 Unternehmen und 300.000 Mitarbeitende die Plattform. Das Kernprodukt des B2B-Portfolios ist das Mental Health and Engagement Programm, das „wissenschaftlich fundierte Analysen wie den Mental Wellbeing Check mit innovativen Tools wie der Analytics-Plattform, dem neuen Mental Health Gym sowie anonymen 1:1-Beratungen durch Psycholog:innen“ vereint, heißt es in der Aussendung. Zu den namhaften Kunden von Instahelp zählen Unternehmen wie Austrian Airlines, PwC, trivago und waterdrop.

Ab Jänner 2025 wird das Angebot um psychologische Online-Therapie erweitert, verkündet das Startup in der aktuellen Aussendung. Dies ermöglicht es den Kund:innen, die Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS) einzureichen. Das sei „ein Meilenstein für das Gesundheitssystem, in dem auch Instahelp einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke leistet“.

2019 erhielt Instahelp ein Investment von 3 Mio. Euro

Instahelp startete 2015 als Plattform für psychologische Online-Beratung. Bereits vier Jahre nach der Gründung erhielt das Unternehmen bei „2 Minuten 2 Millionen“ ein Gesamtinvestment von drei Millionen Euro, einschließlich Mediavolumen des ProSiebenSat.1 Accelerator und SevenVentures – brutkasten berichtete.

Während der Coronapandemie stellte Instahelp die Plattform unter dem Namen „Instadoc“ Ärzt:innen und Psycholog:innen für drei Monate kostenlos zur Verfügung. Damit stellte das Unternehmen sowohl psychische als auch physische Online-Gesundheitsversorgung sicher.

Im Laufe der Jahre konnte das Startup namhafte Partner wie Drei und Mercedes-Benz Österreich für sich gewinnen. Auch Investor:innen wie Toto Wolff, René Berger sowie die Serial Entrepreneurs Martin und Jürgen Pansy (Nuki) und Florian Gschwandtner (Runtastic) unterstützten Instahelp auf seinem Wachstumskurs.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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