06.12.2024
HEALTH

Instahelp erreicht Breakeven – geplanter Jahresumsatz von 10 Mio. Euro

Das Grazer eHealth-Startup Instahelp erreichte mit seiner Online-Plattform für psychologische Beratung die Gewinnschwelle und einen geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro.
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Instahelp-CEO und Gründerin Bernadette Frech und Investor Toto Wolff (c) OBCSURA

Die Coronapandemie zeigte, wie essenziell der Zugang zu psychologischer Unterstützung in Krisenzeiten ist. Gleichzeitig führte sie zu einer steigenden Akzeptanz digitaler Gesundheitslösungen. Der wachsende Bedarf an flexibler, anonymer und schnell verfügbarer psychologischer Beratung wird immer deutlicher.

Ein Vorreiter in diesem Bereich ist das 2015 von Bernadette Frech gegründete eHealth-Startup Instahelp. Das Grazer Unternehmen entwickelte eine Plattform für psychologische Onlineberatung, die auf Anonymität, sofortige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit setzt. Jetzt verkündet Instahelp einen wichtigen Meilenstein: Für das Jahr 2024 erreicht das Unternehmen den Breakeven mit einem geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro.

Instahelp entwickelte sich zu nachhaltig profitablen Unternehmen

In den vergangenen neun Jahren entwickelte sich Instahelp von einem reinen Wachstumsunternehmen zu einem nachhaltig profitablen Anbieter. Damit positioniert sich das Unternehmen als führender Anbieter für digitale mentale Gesundheitsservices im DACH-Raum. „Psychologische Beratung muss einfach zugänglich, hochwertig und leistbar sein. Heute sehen wir, dass Qualität zu nachhaltigem Wachstum führt“, betont CEO Bernadette Frech.

Über 8.000 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4,7 von 5 Sternen deuten auf Kundenzufriedenheit hin. Auf der Plattform sind derzeit 350 Psycholog:innen aktiv, die monatlich rund 10.000 Beratungen durchführen.

Austrian Airlines und waterdrop zählen zu den Kunden

Die Einführung der B2B-Angebote verschaffte Instahelp nach eigenen Angaben einen kräftigen Wachstumsschub. Inzwischen nutzen über 150 Unternehmen und 300.000 Mitarbeitende die Plattform. Das Kernprodukt des B2B-Portfolios ist das Mental Health and Engagement Programm, das „wissenschaftlich fundierte Analysen wie den Mental Wellbeing Check mit innovativen Tools wie der Analytics-Plattform, dem neuen Mental Health Gym sowie anonymen 1:1-Beratungen durch Psycholog:innen“ vereint, heißt es in der Aussendung. Zu den namhaften Kunden von Instahelp zählen Unternehmen wie Austrian Airlines, PwC, trivago und waterdrop.

Ab Jänner 2025 wird das Angebot um psychologische Online-Therapie erweitert, verkündet das Startup in der aktuellen Aussendung. Dies ermöglicht es den Kund:innen, die Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS) einzureichen. Das sei „ein Meilenstein für das Gesundheitssystem, in dem auch Instahelp einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke leistet“.

2019 erhielt Instahelp ein Investment von 3 Mio. Euro

Instahelp startete 2015 als Plattform für psychologische Online-Beratung. Bereits vier Jahre nach der Gründung erhielt das Unternehmen bei „2 Minuten 2 Millionen“ ein Gesamtinvestment von drei Millionen Euro, einschließlich Mediavolumen des ProSiebenSat.1 Accelerator und SevenVentures – brutkasten berichtete.

Während der Coronapandemie stellte Instahelp die Plattform unter dem Namen „Instadoc“ Ärzt:innen und Psycholog:innen für drei Monate kostenlos zur Verfügung. Damit stellte das Unternehmen sowohl psychische als auch physische Online-Gesundheitsversorgung sicher.

Im Laufe der Jahre konnte das Startup namhafte Partner wie Drei und Mercedes-Benz Österreich für sich gewinnen. Auch Investor:innen wie Toto Wolff, René Berger sowie die Serial Entrepreneurs Martin und Jürgen Pansy (Nuki) und Florian Gschwandtner (Runtastic) unterstützten Instahelp auf seinem Wachstumskurs.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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