08.11.2019

Grazer Startup Instahelp gewinnt Drei als Partner

Die österreichische Plattform für psychologische Online-Beratung Instahelp ist mit dem Mobilfunkanbieter Drei eine Kooperation eingegangen. Künftig sollen die Beratungsleistungen direkt über die Handy- oder Internetrechnung bezahlt werden können. Zudem erhalten alle Neukunden 20 Euro Rabatt auf die Erstberatung.
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Instahelp
Instahelp-Team mit Gründerin und CEO Bernadette Frech (4.v.l.) (c) Instahelp

Instahelp rund um die Gründerin Bernadette Frech hat 2015 in Österreich eine Plattform für psychologische Online-Beratung gestartet. Mittlerweile ist das Startup auch in Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien aktiv und zählt zu den Aufsteigern in der österreichischen Startup-Szene.

Neben einem Investment in der Höhe von drei Millionen Euro sicherte sich das Startup beim heurigen 4gamechangers Festival gleich zwei Auszeichnungen, nämlich den “Startup of the Year”- und “Born Global Champion”-Award – der brutkasten berichtete.

+++ Drei Millionen Euro für Online-Psychologieberatung Instahelp +++

Psychologische Erstberatung

Wie Instahelp heute, Freitag, bekannt gab, ist das Grazer Startup eine Kooperation mit dem Mobilfunkanbieter Drei eingegangen. Künftig sollen die Beratungsleistungen direkt über die Handy- oder Internetrechnung bezahlt werden können.

Zudem erhalten Drei Kunden, wie auch alle anderen Nutzer, auf die Erstberatung bis 15. Dezember einen 20 Euro Rabatt. Mit Ermäßigung kostet sie so nur mehr 29 statt 49 Euro. Nach der Erstberatung kann zwischen 40 Minuten für 49 Euro und 60 Minuten für 69 Euro pro Beratung pro Woche gewählt werden. Das Paket hat laut Instahelp keine Mindestlaufzeit und ist jederzeit kündbar

Ergänzung zur bundesweiten Gesundheitshotline

Wie es in einer Aussendung heißt, möchte man eine Ergänzung zur neu verfügbaren bundesweiten Gesundheitshotline 1450 sein. Die Online-Beratung wurde gemeinsam mit ausgebildeten Psychologen und in Zusammenarbeit mit der Sigmund Freund Privat-Universität entwickelt. 

Seit dem Start wurden laut Instahelp mehr als 37.000 Privatpersonen über die Plattform beraten. Außerdem steht die Online-Plattform 22.000 Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kostenlos und anonym zur Verfügung. Dazu zählen Unternehmen wie trivago, Lidl oder Renault.


=> zum Rabatt-Code für die Erstberatung

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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