03.03.2023

Kein Schummeln mehr für Teenies: Instagram verschärft Altersüberprüfung

Instagram führt jetzt auch in Europa neue Methoden zur Altersüberprüfung ein. Dabei kommt auch eine KI zum Einsatz, die das Alter anhand der Gesichtszüge erkennen soll.
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Instagram,Altersüberprüfung
(c) Gerd Altmann auf Pixabay

Was einst vor Clubs in Diskussionen über gefälschte Ausweise mit Türsteher:innen ausartete, spielt sich im digitalen Zeitalter auch auf Social-Media-Plattformen wie etwa Instagram ab. Laut Angaben von Meta gibt es offenbar immer wieder Fälle von Jugendlichen, die Instagrams Altersuntergrenze von 13 Jahren umgehen wollen. Durch gefälschte Altersangaben verschaffen sie sich Zugang zur App. Mit den neuen Tools zur Altersüberprüfung könnte das nun der Vergangenheit angehören.

Nach einer Testphase in den USA, Brasilien und Japan läuft die neue Altersüberprüfung auf Instagram nun auch in mehreren europäischen Ländern, Mexiko, Kanada, Südkorea und Australien an. In den kommenden Monaten soll Instagram diese global einsetzen.

KI erkennt Alter anhand der Gesichtszüge

Die Altersüberprüfung kann auf drei verschiedene Arten erfolgen. Als erste Option können Nutzer:innen einen Identitätsnachweis in Form eines Reisepasses oder Führerscheins hochladen. Instagram speichert diesen für 30 Tage und löscht ihn anschließend aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Alternativ erfolgt die Altersüberprüfung über Video-Selfie. Dazu arbeitet Instagram mit dem britischen Digital-Identity-Unternehmen Yoti zusammen. Nutzer:innen laden dabei ein Video von sich hoch, das von einer KI-gestützten Software gescannt wird. Diese speziell trainierte Künstliche Intelligenz (KI) soll anhand der Gesichtszüge das Alter der Nutzer:innen abschätzen. Laut Angaben auf der Unternehmenswebsite liegt die Trefferquote bei Sechs- bis Elfjährigen, die korrekterweise auf unter 13 geschätzt werden, aktuell bei knapp 99 Prozent.

Die dritte Möglichkeit ist, sich von drei verschiedenen erwachsenen Instagram-Freund:innen das Alter bestätigen zu lassen. Diese müssen über 18 sein und unabhängig voneinander dieselbe Alterskategorie für den:die Nutzer:in angeben. Bei Übereinstimmung gilt das Alter als bestätigt.

Altersüberprüfung bietet Schutz vor übergriffigen Nachrichten

Seit 2021 gibt es auf Instagram eine verpflichtende Altersangabe als Jugendschutzmaßnahme. Im selben Jahr führte Instagram weitere Beschränkungen für User:innen unter 16 ein. Diese können nur private Profile erstellen und beispielsweise keine Direktnachrichten (DMs) von fremden Erwachsenen erhalten. Eine weitere Maßnahme von Instagram zu erhöhtem Jugendschutz ist das eingeschränkte Empfangen von Ads.

96 Prozent der Falschangaben verhindert

Instagrams neue Methoden zur Altersüberprüfung sollen in der Testphase bereits 96 Prozent der Versuche von Jugendlichen, sich über 18 zu schummeln, verhindert haben. Instagram selbst, beziehungsweise dessen Werbekund:innen, profitieren natürlich auch von den akkuraten Altersangaben der User:innen. So können sie ihre Werbeinhalte treffsicherer ausspielen und ihre Zielgruppe besser erreichen.

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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