14.08.2025
ÜBERNAHME

Instadrive aus Wien übernimmt deutsches B2B-Unternehmen

Mit der Übernahme von Emovy mit Sitz im Baden-Württembergischen Ettlingen steigt Instadrive ins B2B-Geschäft rund um sogenannte "THG-Quoten" ein.
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Die Instadrive-Gründer und -Geschäftsführer (v.l.) Andreas Mutter und Philipp Halla | (c) Instadrive
Die Instadrive-Gründer und -Geschäftsführer (v.l.) Andreas Mutter und Philipp Halla | (c) Instadrive

Von der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, in Deutschland, bzw. der THG-Prämie in Österreich, können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen profitieren. Das Prinzip ist schnell erklärt: Für die Nutzung von E-Autos bzw. das Betreiben von E-Auto-Ladesäulen kann man sich Geld holen. Die Abwicklung ist vor allem in Deutschland komplex, weswegen sich dort ein ganzer Markt für Anbieter in dem Segment und sogar für Quoten-Händler etabliert hat.

THG-Marktführer, aber bislang mit B2C-Fokus

Auch das 2017 gegründete Wiener Unternehmen Instadrive, das im Hauptgeschäft E-Auto-Abos anbietet und mit ecarso mittlerweile auch ein E-Gebrauchtwagenportal betreibt, hat THG-Quoten bzw. Prämien als Geschäftsfeld für sich entdeckt. Im deutschsprachigen Bereich sei man in kurzer Zeit Marktführer in dem Segment geworden, heißt es vom Unternehmen, das insgesamt in sechs Ländern aktiv ist. Bislang fokussierte es dabei auf den B2C-Bereich, wo man auch die Möglichkeit bietet, einen Teil der Prämie zu spenden, was bislang laut Unternehmen rund 500.000 Euro Spendengeld hereinbrachte.

Instadrive übernimmt deutsche Emovy

Eine Akquisition markiert nun aber den Einstieg in das B2B-Geschäft. Instadrive übernimmt Emovy mit Sitz im Baden-Württembergischen Ettlingen für einen nicht genannten Kaufpreis. Das Unternehmen rund um Geschäftsführer Matthias Kerner ist zur Gänze auf B2B-Dienstleistungen rund um THG-Quoten spezialisiert und hat unter anderem Carsharing-Anbieter, Taxi-Unternehmen oder andere Unternehmen mit größeren E-Auto-Fuhrparks als Kunden.

„Erhebliches Wachstumspotenzial“

„Die Kombination aus der Emovy-B2B-Expertise und unserer Technologieführerschaft in der THG-Quotenabwicklung eröffnet uns völlig neue Synergien – und unseren Kunden neue Vorteile“, kommentiert Instadrive-Co-Founder und -Co-Geschäftsführer Andreas Mutter in einer Aussendung zur Übernahme. Und der zweite Co-Founder und Co-Geschäftsführer Philipp Halla erklärt: „Bisher spielte die Abwicklung von THG-Quoten innerhalb der Instadrive-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle.“ Aufgrund der „großen Marktintransparenz“ habe man sich aber nun entschieden, diesem Bereich deutlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Man sehe darin noch „erhebliches Wachstumspotenzial“.

„Weitere gezielte Akquisitionen“ von Instadrive geplant

Und geht es nach Andreas Mutter, wird es nicht bei der einen Übernahme bleiben: „Der THG-Quotenmarkt ist geprägt von zahlreichen Anbietern, die sich ausschließlich auf diesen Bereich konzentrieren und dadurch hohe Fixkostenstrukturen aufgebaut haben.“ Angesichts niedriger Eigenkapitalquoten vieler Marktteilnehmer erwarte man in den kommenden Monaten und Jahren weitere Marktbereinigungen – „und wir werden diese Gelegenheiten für weitere gezielte Akquisitionen nutzen“, so Mutter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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