24.03.2021

Insolvenz-Statistik: KSV1870 übt erneut scharfe Kritik an Regierung

Die Zahl der Insolvenzen sinkt auch im ersten Quartal 2021 weiter und erreicht den Tiefststand seit 1977. Der KSV1870 sieht darin eine massive Gefahr.
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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Die Pleitewelle, die in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg zu erwarten wäre, bleibt weiterhin aus. Im Gegenteil: Die Zahl der Insolvenzen in Österreich sank auch im ersten Quartal 2021 laut Hochrechnung des KSV1870 wieder. Mittlerweile ist der Tiefststand seit 1977 erreicht. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Auch Unternehmen, die finanziell schlecht aufgestellt waren, profitieren von den staatlichen Corona-Hilfen und können so die Zahlungsunfähigkeit künstlich abwenden.

„Undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt“

An diesem Umstand übt der Gläubigerschutzverband KSV1870 anlässlich der Präsentation der aktuellen Insolvenz-Statistik erneut heftige Kritik. „Wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird Österreichs Wirtschaft mittel- und langfristig mit weitaus massiveren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, als das heute ohnehin schon der Fall ist“, schätzt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. „Diese undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt, bevor auch gesunde Unternehmen von finanzschwachen Firmen in den Abwärtsstrudel getrieben werden“.

Man plädiere für ein sofortiges Ende des „praktizierten Gießkannen-Prinzips“. Doch die Maßnahmen wurden zuletzt weiter verlängert. Götze meint daher: „Eine regelrechte Insolvenzwelle ist aus heutiger Sicht am Horizont nicht erkennbar. Wann auch immer die Insolvenzzahlen steigen werden, gehen wir von einer stetigen Steigerung der Firmenpleiten aus. Dieser Anstieg wird bis in die Jahre 2022 und 2023 hineinreichen“.

Insolvenzen Q1 2021: Rückgänge in allen Teilstatistiken, paradoxes Bild bei Branchen

Konkret sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Österreich im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 59 Prozent auf 473. Zudem gab es in den ersten drei Monaten des Jahres mit der AIK Energy Austria GmbH und der „die EIGENTUM“ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. bislang nur zwei Großinsolvenzen mit Passiva von jeweils mehr als zehn Millionen Euro. Auch deswegen haben sich die geschätzten Verbindlichkeiten insgesamt im Vergleich zum ersten Quartal 2020 zuletzt um 86 Prozent auf 157 Millionen Euro reduziert. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum gibt es aktuell mit 1.723 Personen auch um 61 Prozent weniger betroffene Dienstnehmer. Ein ähnliches Szenario gibt es auf Gläubigerseite zu vermelden: 3.594 betroffene Gläubiger bedeuten ein Minus von ebenfalls 61 Prozent.

(c) KSV1870

Besonders paradox ist das Bild im Branchenvergleich, wo gerade Sektoren, die besonders stark von der Krise betroffen sind, einen Starken Insolvenzen-Rückgang vermelden. Während im Jahr 2020 die Bereiche „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ und das Gastgewerbe ganz vorne zu finden waren, ist es jetzt trotz allgemein guter Auftragslage die Bauwirtschaft (28 Prozent aller Insolvenzen), gefolgt von unternehmerischen Dienstleistungen (21 Prozent) und dem Gastgewerbe (10 Prozent). Doch Götze warnt: „Der harte Aufprall wird für viele Gastronomen spätestens dann erfolgen, wenn der künstliche Eingriff durch die Regierung beendet wird“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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