10.01.2024

Insolvenz: was Gründer:innen wissen müssen

Die Insolvenz ist für Unternehmen in der finanziellen Krise die letzte Konsequenz. Wenn es so weit kommt, sollte man einige Dinge beachten.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Dass das Geld im Unternehmen gelegentlich knapp wird, lässt sich vor allem bei Startups, die noch keine Gewinne schreiben und daher auf Investments und Förderungen angewiesen sind, oft nicht vermeiden. Richtig problematisch wird es, wenn das Geld für unaufschiebbare Zahlungen, etwa Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter:innen oder Kreditraten, fehlt. Zahlungsunfähigkeit bedeutet Insolvenz – und erfordert unmittelbares Handeln.

Diese Situation bedeutet aber nicht unbedingt das Ende. Neben dem Konkurs, der üblicherweise eine Schließung des Unternehmens impliziert, gibt es die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren zu beantragen. Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband KSV1870, hat uns die wichtigsten Fragen rund um Insolvenz, Sanierung und Konkurs beantwortet.


brutkasten: An welchem Punkt kann ein Unternehmen frühestens und an welchem muss es spätestens Insolvenz anmelden?

Karl-Heinz Götze: Das Insolvenzverfahren muss unverzüglich beantragt werden, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Unternehmen ist das die Zahlungsunfähigkeit oder auch eine Überschuldung. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als die vorhandenen Vermögenswerte.

Bei Sanierungsverfahren, die schuldnerseitig beantragt werden können, kann ein Verfahren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden. Das Gesetzräumt dem Schuldnerunternehmen eine Vorbereitungszeit von höchstens 60 Tagen ab Eintritt der Insolvenzgründe ein, um einen Antrag einzubringen.

Kann ein Insolvenzantrag zurückgezogen werden?

Grundsätzlich nicht. Ein Antrag kann nur so lange zurückgenommen werden, bis er noch nicht gerichtsanhängig ist. Allerdings: Wenn es sich um einen Konkursantrag von Gläubigerseite handelt, kann in der Einvernahmstagsatzung bei Gericht das Schuldnerunternehmen bescheinigen, dass die von den Gläubiger:innen geltend gemachten Insolvenzursachen nicht vorliegen. Der Antrag wird zwar nicht zurückgezogen, aber das Verfahren wird in Folge nicht eröffnet. Wenn ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde und das Schuldnerunternehmen nachweist, dass alle Gläubiger:innen zwischenzeitlich eine Vollzahlung erhalten haben und/oder der Aufhebung zustimmen, dann wird das Verfahren aufgehoben.

In welchem Fall kann eine Sanierung beantragt werden? In welchem Fall muss ein Konkurs beantragt werden?

Nur das Schuldnerunternehmen kann einen Sanierungsplanantrag mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einbringen. Entweder kann ein Sanierungsverfahren ohne (20 Prozent Mindestquote) oder mit Eigenverwaltung (30 Prozent Mindestquote) beantragt werden, samt der Vorlage einer Fortführungsprognose. Das Schuldnerunternehmen muss darlegen, dass die Fortführung keinen Nachteil für die Gläubigerschaft darstellt und ob und wie die Auftragslage in den nächsten zwei Jahren aussehen wird.

Ein Konkursantrag kann sowohl vom Schuldnerunternehmen als auch von dritter Seite gestellt werden. In beiden Fällen kann eine Sanierung stattfinden, wenn das Unternehmen fortgeführt werden kann. Das Schuldnerunternehmen bringt einfach später einen Sanierungsplanantrag ein. Die Bezeichnung als Konkursverfahren bleibt. Die gesetzliche Mindestquote liegt hier bei 20 Prozent.

Üblicherweise mündet der Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens in eine Liquidation und Zerschlagung der Vermögenswerte.

Wie erfolgt die Entscheidung, was in die Konkursmasse fällt?

Unterworfen ist das gesamte exekutionsunterworfene Vermögen des Schuldnerunternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie der Neuerwerb (z.B. Überschüsse im Fortbetrieb) während des Insolvenzverfahrens. Der Begriff des Massevermögens ist dynamisch. Das Schuldnerunternehmen darf keine Vermögenswerte unterschlagen. Der/die bestellte Insolvenzverwalter:in inventarisiert und lässt die vorhandenen Vermögenswerte schätzen; er oder sie verwaltet die Vermögenswerte sowohl in einem Konkursverfahren als auch in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. In der Sonderform des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung verbleibt die Verwaltung beim Schuldnerunternehmen; der/die Sanierungsverwalter:in überwacht lediglich die Vermögensverwaltung.

Wann müssen Teilhaber:innen einer GmbH im Insolvenzfall privat haften?

Die Gesellschafter:innen haften gesetzlich in der Höhe ihrer Stammeinlage, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften sie in Höhe der Haftsumme, in einer Offenen Gesellschaft (OG) mit dem gesamten Privatvermögen, aufgrund der Durchgriffshaftung. Oft ist es aber auch so, dass die Gesellschafter:innen Sicherheiten zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen Kredite erhält. Diese würden dann natürlich im Fall einer Insolvenz betroffen sein.

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Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator TEDAI Vienna
Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator TEDAI Vienna | Foto: TEDAI

„Es kommt nur selten vor, dass Vertreter:innen der weltweit führenden Frontier-Labs gleichzeitig an einem Ort zusammenkommen“, erklärt Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator der TEDAI. Mit der Ankündigung weiterer hochkarätiger Speaker:innen aus Organisationen wie Anthropic und Google DeepMind nimmt die dritte Auflage der TEDAI, die vom 28. bis 30. Oktober 2026 in der Wiener Hofburg stattfindet, nun konkrete Formen an. Rund 1.200 internationale Entscheidungsträger:innen, Pionier:innen und KI-Enthusiast:innen werden in Wien erwartet und sollen dort die Möglichkeiten, Grenzen und offenen Fragen der nächsten KI-Generation diskutieren.

Praktische Umsetzung im Vordergrund

Schon im März berichtete brutkasten über die ersten bekannten Namen im Line-up, darunter Physik-Nobelpreisträger Geoffrey Hinton und OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger. Seither hat sich das Programm der weltweit einzigen offiziellen TED-Konferenz zu Künstlicher Intelligenz noch deutlich erweitert und wurde analog zur weiterhin rasanten KI-Entwicklung adaptiert. Während die Konferenz anfangs vor allem breite gesellschaftliche und ethische Themen im Visier hatte, rückt mit den neuesten Speaker:innen-Bestätigungen vom August die praktische Umsetzung in den Vordergrund. „Vom Modell zur Wirkung“ lautet das aktuelle Motto. Es gehe darum, „wie aus leistungsfähigen KI-Modellen verlässliche Anwendungen und KI-Agenten entstehen, die Menschen in Arbeit, Forschung und Wirtschaft konkret unterstützen“.

Zielsetzung der TEDAI im Wandel

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der personellen Auswahl der Veranstalter:innen wider. Erklärte Alina Nikolaou im März noch, dass im Fokus der Konferenz „die ambitioniertesten KI-Trends und Ideen unserer Zeit: konkrete Lösungen, radikale Paradigmenwechsel, augenöffnende Forschungsergebnisse und schwierige, aber dringend notwendige soziale Fragen“ stünden, so sagte Nikolaou im Juni bereits über die gewünschte Perspektivenvielfalt: „Wenn es um KI geht, entstehen die spannendsten Erkenntnisse oft nicht im Konsens, sondern dort, wo Perspektiven und Paradigmen aufeinanderprallen. Genau diese Spannungsfelder wollen wir auf der TEDAI 2026 sichtbar machen.“ Nun, mit den neuesten Ankündigungen von heute, stehe laut den Organisator:innen die Chance im Fokus, „Einblicke in Ideen zu gewinnen, an denen heute gearbeitet wird: von KI-Agenten in der Wirtschaft bis zur Zukunft der Wissensarbeit“.

Die Top-Speaker:innen

Unter den zahlreichen Neuzugängen sind einige besonders klingende Namen:

Geoffrey Hinton: Der britisch-kanadische Wissenschaftler gilt als einer der „Godfathers of AI“ und ist ein Pionier im Bereich neuronaler Netze und Deep Learning. Für seine grundlegenden Beiträge wurde er 2018 mit dem Turing Award und 2024 mit dem Nobelpreis für Physik ausgezeichnet.

Peter Steinberger: Der gebürtige Österreicher sorgte mit seiner Open-Source-Anwendung OpenClaw für einen internationalen Hype. Inzwischen arbeitet er für das US-Schwergewicht OpenAI an Produkten für eine „Agent-first“-Welt, mit dem Ziel, jedem Menschen einen eigenen KI-Assistenten zur Verfügung zu stellen.

Felix Rieseberg: Er kommt neu ins Line-up und arbeitet bei Anthropic direkt an der Schnittstelle zwischen Modellen und praktischer Anwendung. Dort entwickelte er unter anderem Claude Cowork und verantwortete Engineering-Teams für Claude.ai sowie Claude Code auf dem Desktop.

Nenad Tomašev: Als Senior Staff Research Scientist bei Google DeepMind forscht er zu Multi-Agenten-Systemen, Agentic Economies sowie KI-Sicherheit. Seine Arbeit fokussiert darauf, wie komplexe KI-Agenten wirksam durch Menschen kontrolliert und an menschlichen Interessen ausgerichtet werden können.

Valeria Pettorino: Die Physikerin ist Project Scientist der Euclid-Weltraummission bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Sie bringt eine astrophysikalische Perspektive ein und zeigt, wie KI-Technologie unser Verständnis des Universums, insbesondere im Bereich Kosmologie und Dunkler Energie, erweitert.

Die weiteren Speaker:innen: breites Spektrum von Kosmologie bis Plattformkritik

Um den Anspruch zu erfüllen, die „gesamte Bandbreite der KI-Debatte abbilden“ zu können, bringen die weiteren Speaker:innen höchst diverse Perspektiven nach Wien. Die wissenschaftliche und technologische Grundlagenforschung wird durch die Forscherinnen Anna Goldie und Azalia Mirhoseini, Gründerinnen von Recursive Intelligence und ehemalige Leiterinnen des AlphaChip-Projekts bei Google, beleuchtet. Mahmoud „Mido“ Assran forscht an sogenannten World Models und Self-Supervised Learning, um effiziente und sichere KI-Agenten zu ermöglichen. Gehirnaktivitäten mittels KI entschlüsselt wiederum der japanische Neurowissenschaftler Yukiyasu Kamitani, dessen Arbeit bis zur Rekonstruktion von Träumen reicht.

Demgegenüber stehen kritische Stimmen aus Medien, Ethik und Gesellschaft: Nicholas Thompson, CEO von The Atlantic, und der bekannte Autor und Aktivist Cory Doctorow ordnen die gesellschaftlichen und politischen Folgen von KI ein. Um Datenschutz und Ethik dreht sich die Arbeit von Carissa Véliz (Associate Professor in Oxford), während der Rechtswissenschaftler César Rodríguez-Garavito (NYU) zu KI-Governance und Klima- sowie indigenen Rechten forscht. Die nigerianische klinische Psychologin Kauna Ibrahim Malgwi bringt zudem ihre Forschung zu algorithmischem Trauma und mentaler Gesundheit in prekären digitalen Arbeitsbedingungen ein.

Praxisnahe Anwendungen bringen schließlich Kateryna Lopatiuk (räumliche Datenanalyse für den Wiederaufbau), Dr. Layla Hosseini-Gerami (Ignota Labs, Chief Data Science Officer für KI-gestützte Medikamentenentwicklung) und Gabriella Di Laccio (Donne, Women in Music) mit Datenanalysen zur Sichtbarkeit von Komponistinnen ein.

Neben den rund 20 TED-Talks am abschließenden Konferenztag will die TEDAI 2026 den Besucher:innen ein umfassendes „Gesamterlebnis“ bieten. Dazu gehören ein festlicher Eröffnungsball, der Wiener Tradition mit moderner Innovation verbinde, sowie der sogenannte „Discovery Day“ mit interaktiven Workshops.

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