03.07.2020

Die 20 größten Insolvenzen in Österreich im ersten Halbjahr 2020

Der Kreditschutzverband KSV1870 veröffentlichte heute die Insolvenz-Statistik für das erste Halbjahr 2020 mit den größten 20 Insolvenzen und einer Aufschlüsselung nach Branchen und Bundesländern.
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N26 und die Brexit-Ausrede - Start einer Konsolidierung? - Insolvenz-Statistik ertes Halbjahr 2020 Österreich
(c) Adobe Stock - Claudio Divizia

Die Insolvenz-Statistik für das erste Halbjahr 2020 des Kreditschutzverbands KSV1870 zeigt ein nachgerade paradoxes Haupt-Ergebnis: Trotz Coronakrise gab es einen deutlichen Rückgang in der Anzahl Unternehmens-Insolvenzen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019. Der Verband ortet daher, dass durch die Corona-Maßnahmen Unternehmen „künstlich am Leben erhalten“ werden und übt ungewöhnlich scharfe Kritik an der Corona-Politik – der brutkasten berichtete.

Weniger Insolvenzen – deutlich mehr Volumen

Dieser Rückgang ist jedoch primär auf verhinderte bzw. aufgeschobene Insolvenzen zahlreicher KMU zurückzuführen – auch die Gesundheitskassen stellen etwa seit Monaten keine Insolvenzanträge. So gab es im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 1026 Insolvenzen bis zwei Millionen Euro Passiva, während es im ersten Halbjahr 2019 mit 1463 deutlich mehr waren. Das geschätzte Gesamtvolumen war dabei zuletzt mit 320 Millionen Euro jedoch etwas höher als im ersten Halbjahr 2019 (312 Millionen Euro).

+++ Starker Insolvenzen-Rückgang: KSV1870 übt scharfe Kritik an Corona-Politik +++

Großinsolvenzen über zehn Millionen Euro Passiva gab es hingegen dieses Jahr mit 20 Fällen etwas mehr als im Vorjahr (18). Die geschätzten Passiva waren dabei mit insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro erheblich größer als im ersten Halbjahr 2019 mit 369 Millionen Euro, wodurch im ersten Halbjahr 2020 auch insgesamt ein erheblich größeres Volumen zustande kommt, als im Vergleichszeitraum (ca. 1,6 Milliarden Euro 2020 zu 684 Millionen Euro 2019). In der mittleren Gruppe, den Großinsolvenzen zwischen zwei und zehn Millionen Euro gab es zwar eine Steigerung in der Anzahl von 48 auf 51, nicht aber im geschätzten Gesamtvolumen (2019: 183 Mio. Euro; 2020: 171 Mio. Euro).

Die 20 größten Insolvenzen in Österreich im ersten Halbjahr 2020

Mit acht Fällen kam es zu den meisten der 20 größten Insolvenzen im ersten Halbjahr 2020 in Wien, gefolgt von Oberösterreich, Steiermark und Niederösterreich (je drei). Nur fünf der 20 Unternehmen starteten ein Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung), die restlichen 15 meldeten Konsurs an.

Großinsolvenzen, 1. Halbjahr 2020 – ab 10 Mio. derzeit bekannte Passiva
1 Anglo Austrian AAB AG (Bank) Wien Konkurs 285,0 Mio.
2 Kremsmüller Industrieanlagenbau KG, Steinhaus SV o. EV 135,0 Mio.
3 PELE – Privatstiftung Wien Konkurs 127,3 Mio.
4 etc-gaming GmbH (Kartencasino) Wien Konkurs 125,0 Mio.
5 Odebrecht E&P GmbH, vormals: ADIMANT Beteiligungsverwaltungs GmbH Wien Konkurs 112,0 Mio.
6 Hubert Palfinger Technologies GmbH (Maschinenbau), Gstatterboden Stmk. Konkurs 61,2 Mio.
7 Firmengruppe: Vapiano (Restaurant)

·        Vapiano Restaurant Betriebs- und Beteiligungs GmbH.

·        „Walfischgasse 11 „Moulin Rouge“ Gastronomie GmbH

Wien Konkurse 55,6 Mio.
8 Firmengruppe: Schilling

·        „schilling“ Treuhand GmbH

·        „schilling“ Wirtschaftsberatungs GmbH

Wien Konkurse 37,6 Mio.
9 Firmengruppe: Huber (Textilhandel), Götzis

·        Huber Tricot Gesellschaft mbH.

·        Huber Holding AG

·        HUBER-SHOP GmbH

·        ARULA GmbH

Vbg. SV m. EV 26,0 Mio.
10 Dirninger Rohrleitungsbau- und Montagegesellschaft m.b.H., Weißenbach/Enns Stmk. SV o. EV 25,0 Mio.
11 S.A. Beteiligungs- GmbH, vormals: AGRIA Beteiligungsgesellschaft mbH, Allerheiligen bei Wildon Stmk Konkurs 23,2 Mio.
12 eparella GmbH (Verkauf von Algenbiomassen), Bruck/Leitha Konkurs 22,0 Mio.
13 Dressmann GmbH, Einzelhandel mit Bekleidung Wien Konkurs 16,3 Mio.
14 CPH Gastronomie u. Betriebs GmbH, Kufstein Tirol Konkurs 14,0 Mio.
15 COLLOSEUM RETAIL GmbH, vormals:  FOREVER18 Retail GmbH Wien Konkurs 13,5 Mio.
16 Wick Fenster & Sonnenschutz GmbH (Fenstererzeugung), Vorchdorf Konkurs 13,4 Mio.
17 Kremsmüller Industrieservice KG, Steinhaus SV o. EV 12,8 Mio.
18 Heat-Holding GmbH, Biedermannsdorf Konkurs 12,6 Mio.
19 „LEVEL Europe GmbH, vormals: Anisec Luftfahrt GmbH, Flughafen Wien Konkurs 12,3 Mio.
20 Bernhard Kölly, Inhaber der KÖLLY Bau e.U., vormals KÖLLY Bau GmbH, Deutschkreuz Bgld. SV o. EV 10,0 Mio.

Bundesländer-Insolvenz-Statistik: Wien als unrühmlicher Spitzenreiter

Wie auch bei den 20 größten Insolvenzen ist Wien auch insgesamt in der Bundesländer-Insolvenz-Statistik auf dem unrühmlichen ersten Platz. Die zweitmeisten Insolvenzen gab es Niederösterreich, das Volumen war jedoch in Oberösterreich am zweithöchsten.

Insolvenzen im Bundesländervergleich, 1. Halbjahr 2020

(Eröffnete und nicht eröffnete Insolvenzen)

Bundesland Fälle 2020 Fälle 2019 Veränderung Passiva 2020
in Mio.
EUR
Passiva 2019
in Mio.
EUR
Wien 661 843 -21,6 893 183
Niederösterreich 336 448 -25,0 106 140
Burgenland 84 102 -17,6 42 25
Oberösterreich 195 305 -36,1 231 109
Salzburg 135 213 -36,6 30 53
Vorarlberg 44 71 -38,0 32 30
Tirol 102 144 -29,2 48 40
Steiermark 265 277 -4,3 187 233
Kärnten 106 158 -32,9 36 51
Gesamt 1.928 2.561 -24,7 1.605 864

 

Eröffnete und nicht eröffnete Insolvenzen, 1. Halbjahr 2020
 

 

eröffnete Sanierungs-verfahren 2020 Eröffnete Konkurse 2020 Eröffnete Verfahren Gesamt 2020 Nichteröffnete Verfahren 2020
Wien 27 316 343 318
Niederösterreich 31 182 213 123
Burgenland 4 44 48 36
Oberösterreich 31 93 124 71
Salzburg 4 59 63 72
Vorarlberg 5 25 30 14
Tirol 7 53 60 42
Steiermark 25 132 157 108
Kärnten 17 42 59 47
Gesamt 151 946 1.097 831

Branchen-Insolvenz-Statistik: Keine große Änderung trotz Coronakrise

In der Aufschlüsselung der Unternehmens-Insolvenzen im ersten Halbjahr 2020 nach Branche stechen Unternehmensbezogene Dienstleitungen, Gastgewerbe und Bauwirtschaft hervor. Ein Rückschluss auf die sehr unterschiedliche Auswirkung der Coronakrise auf verschiedene Branchen ist dadurch aber kaum möglich. Denn tatsächlich waren im ersten Halbjahr 2019 nicht nur die selben drei Branchen an der Spitze – es gab laut KSV1870-Insolvenz-Statistik auch in allen drei jeweils mehr Fälle.


Insolvenzen nach Branchen, Österreich 1. Halbjahr 2020
Österreich eröffnete Fälle 2020 Nicht eröffnete Fälle 2020 Gesamt

Fälle 2020

Passiva in Mio. EUR 2020
Bauwirtschaft 206 75 281 125,5
Textilwirtschaft/Leder 28 7 35 65,5
Maschinen und Metall 55 17 72 242,3
Lebens- und Genußmittel 39 21 60 19,1
Holz/Möbel 12 3 15 13,4
Glas/Keramik 9 2 11 8,3
Elektro/Elektronik 8 4 12 3,4
Gastgewerbe 160 125 285 107,7
Transportmittel/Kraftfahrzeuge 32 28 60 10,1
Papier/Druck/Verlagswesen 7 2 9 11,2
Uhren/Schmuck/Foto/Optik 9 2 11 1,5
Verkehr/Nachrichtenübermittlung 98 74 172 37,8
Chemie/Pharmazie/Kunststoffe 14 6 20 19,0
Freizeitwirtschaft 14 9 23 5,4
Elektronische Datenverarbeitung 24 10 34 5,8
Bergbau/Energie 2 2 4 3,6
Unternehmensbez. Dienstleistungen 192 125 317 715,1
Land/Forstwirtschaft/Tiere 19 15 34 12,8
Privat 10 24 34 2,7
sonstige Bereiche 159 280 439 195,0

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Die 20 größten Insolvenzen in Österreich im ersten Halbjahr 2020

  • Die Insolvenz-Statistik für das erste Halbjahr 2020 des Kreditschutzverbands KSV1870 zeigt ein nachgerade paradoxes Haupt-Ergebnis: Trotz Coronakrise gab es einen deutlichen Rückgang in der Anzahl Unternehmens-Insolvenzen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019.
  • Großinsolvenzen über zehn Millionen Euro Passiva gab es allerdings dieses Jahr mit 20 Fällen etwas mehr als im Vorjahr (18).
  • Die geschätzten Passiva waren dabei mit insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro erheblich größer als im ersten Halbjahr 2019 mit 369 Millionen Euro, wodurch im ersten Halbjahr 2020 auch insgesamt ein erheblich größeres Volumen zustande kommt, als im Vergleichszeitraum.
  • In der Aufschlüsselung der Unternehmens-Insolvenzen im ersten Halbjahr 2020 nach Branche stechen Unternehmensbezogene Dienstleitungen, Gastgewerbe und Bauwirtschaft hervor.
  • Ein Rückschluss auf die sehr unterschiedliche Auswirkung der Coronakrise auf verschiedene Branchen ist dadurch aber kaum möglich.
  • Denn tatsächlich waren im ersten Halbjahr 2019 nicht nur die selben drei Branchen an der Spitze – es gab laut KSV1870-Insolvenz-Statistik auch in allen drei jeweils mehr Fälle.

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Die 20 größten Insolvenzen in Österreich im ersten Halbjahr 2020

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  • Großinsolvenzen über zehn Millionen Euro Passiva gab es allerdings dieses Jahr mit 20 Fällen etwas mehr als im Vorjahr (18).
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