29.08.2019

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Wenn der Chef Gehälter nicht mehr bezahlen kann, so haben Mitarbeiter die Möglichkeit über die Arbeiterkammer ein Insolvenzverfahren zu erzwingen. Wir sprachen mit Anwältin Eva Riess und Prokurist Maximilian Fürst über die Möglichkeiten betroffener Mitarbeiter.
/artikel/insolvenz-arbeitnehmer
Startup-Insolvenz
(c) fotolia.com/ golubovy - In Österreich sind Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Insolvenz Entgelt Fonds abgesichert.

Ein Schock: Der eigene Arbeitgeber vermeldet, dass er das Gehalt nicht mehr zahlen kann. Als Folge wächst im Arbeitnehmer der Stress immens an. Er fragt sich, wie seine unmittelbare Zukunft aussehen wird. Jedoch brauche er keine großen Sorgen zu haben, auch nicht bei einer Insolvenz seines Arbeitgebers, beruhigt Anwältin Eva Riess gegenüber dem brutkasten. „In Österreich ist der Arbeitnehmer gut abgesichert“, sagt Riess und verweist auf die Arbeiterkammer und den Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

⇒ Teil 1: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Bis zu sechs Monate rückwirkend Gehalt

Der Arbeitnehmer hat das Recht, alle vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Insolvenzverfahren anzumelden und beim IEF zu beantragen. „Die Insolvenzentgeltsicherung des IEF der Arbeitnehmer mit Dienstvertrag und freien Dienstnehmer ist in Österreich umfassend. Der Arbeitnehmer erhält bei Insolvenz des Unternehmens bis zu maximal sechs Monaten rückwirkend sein Gehalt vom Fonds“, erklärt Riess. Und IEF-Prokurist Maximilian Fürst fügt an: „Ferner umfasst die Sicherung die sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Kündigungsentschädigung, Abfertigung alt und Urlaubsersatzleistung. Wird das Unternehmen in der Insolvenz fortgeführt, dann müssen die in dieser Zeit entstehenden Gehaltsforderungen und Sozialabgaben jedoch aus der Masse bezahlt werden können“, sagt er. Weiters gelte, dass die Insolvenz­eröffnung nicht automatisch das Arbeitsverhältnis beende. Jedoch gebe es hierbei arbeitsrechtlich relevante Unterschiede zu beachten.

Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber beweisen

Angestellte und sogar Freiberufler, die beweisen können, dass es sich beim Arbeitgeber um den Hauptauftraggeber handelt, sind durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgesichert, sagt Riess: „Der Dienstnehmer muss dafür als Merkmal die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber jedoch nachweisen“. Anders verhalte es sich, so die Anwältin weiter, etwa bei Freelancern, die parallel bei fünf Firmen zugleich tätig sind. Diese würden keine Ansprüche auf Gehaltsnachzahlungen vom IEF besitzen und „durch die Finger schauen“. Kurz gesagt: Keinen Anspruch auf Entgelt haben Werkvertragsnehmer und sonstige atypisch Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Zusammenschluss vom AMS und IEF

Falls aller guter Wille scheitert und entweder der – einer Insolvenz folgende –  Sanierungsplan vom Unternehmer zurückgezogen oder vom Gericht abgewiesen wird, und zudem das Unternehmen im Konkursverfahren mit einem Beschluss des Gerichtes geschlossen wird, so hat man als Arbeitnehmer ferner die Möglichkeit sich an das AMS zu wenden, um an sein Geld zu kommen, erklärt Riess. „Das Arbeitsmarkt-Service schließt sich in Folge mit dem IEF kurz und prüft, inwieweit dem Arbeitnehmer eine Art Vorschuss zum ‚Überleben‘ zusteht“.

„Insolvenz Entgelt-Topf gut gefüllt“

Der Auszahlung des fälligen Gehalts oder dieses Vorschusses sollte – bei der Erfüllung oben genannter Kriterien –  nichts im Wege stehen. Denn der Insolvenz Entgelt Fonds würde heutzutage eine gewisse Kulanz in der Auszahlungsabwicklung pflegen, wie Riess andeutet: „Bei uns gab es bereits lange Zeit wenige große Insolvenzfälle. Der Insolvenz Entgelt-Topf ist gut gefüllt und der Wirtschaft geht es gut. In Spitzenzeiten hat es aber bis zu vier bis fünf Monaten Bearbeitungszeiten gebraucht (Anm.: laut IEF zehn Jahre her), heutzutage gehe es aber relativ rasch“, sagt sie.

Aktuell erfolge in weniger als zwei Monaten die Erstzahlung des offen gebliebenen laufenden Entgeltes, bestätigt Fürst. Er betont jedoch an dieser Stelle, dass der Anspruch auf Insolvenzentgelt ein Rechtsanspruch sei, und mit dem Füllstand des Fonds nichts zu tun habe.


⇒ IEF

⇒ Arbeiterkammer

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
29.05.2026

EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

Die Initiative EU Inc. definiert nach einer juristischen Prüfung des Kommissionsentwurfs zur EU-Rechtsform ihre Positionen teilweise neu. Bis Mitte Juli soll das Startup-Ökosystem nun Druck aufbauen, um die zentralen Ziele durchzubringen.
/artikel/eu-inc-vor-entscheidung-helft-uns-das-bis-zum-16-juli-richtigzustellen
29.05.2026

EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

Die Initiative EU Inc. definiert nach einer juristischen Prüfung des Kommissionsentwurfs zur EU-Rechtsform ihre Positionen teilweise neu. Bis Mitte Juli soll das Startup-Ökosystem nun Druck aufbauen, um die zentralen Ziele durchzubringen.
/artikel/eu-inc-vor-entscheidung-helft-uns-das-bis-zum-16-juli-richtigzustellen
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?