29.08.2019

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Wenn der Chef Gehälter nicht mehr bezahlen kann, so haben Mitarbeiter die Möglichkeit über die Arbeiterkammer ein Insolvenzverfahren zu erzwingen. Wir sprachen mit Anwältin Eva Riess und Prokurist Maximilian Fürst über die Möglichkeiten betroffener Mitarbeiter.
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(c) fotolia.com/ golubovy - In Österreich sind Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Insolvenz Entgelt Fonds abgesichert.

Ein Schock: Der eigene Arbeitgeber vermeldet, dass er das Gehalt nicht mehr zahlen kann. Als Folge wächst im Arbeitnehmer der Stress immens an. Er fragt sich, wie seine unmittelbare Zukunft aussehen wird. Jedoch brauche er keine großen Sorgen zu haben, auch nicht bei einer Insolvenz seines Arbeitgebers, beruhigt Anwältin Eva Riess gegenüber dem brutkasten. „In Österreich ist der Arbeitnehmer gut abgesichert“, sagt Riess und verweist auf die Arbeiterkammer und den Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

⇒ Teil 1: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Bis zu sechs Monate rückwirkend Gehalt

Der Arbeitnehmer hat das Recht, alle vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Insolvenzverfahren anzumelden und beim IEF zu beantragen. „Die Insolvenzentgeltsicherung des IEF der Arbeitnehmer mit Dienstvertrag und freien Dienstnehmer ist in Österreich umfassend. Der Arbeitnehmer erhält bei Insolvenz des Unternehmens bis zu maximal sechs Monaten rückwirkend sein Gehalt vom Fonds“, erklärt Riess. Und IEF-Prokurist Maximilian Fürst fügt an: „Ferner umfasst die Sicherung die sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Kündigungsentschädigung, Abfertigung alt und Urlaubsersatzleistung. Wird das Unternehmen in der Insolvenz fortgeführt, dann müssen die in dieser Zeit entstehenden Gehaltsforderungen und Sozialabgaben jedoch aus der Masse bezahlt werden können“, sagt er. Weiters gelte, dass die Insolvenz­eröffnung nicht automatisch das Arbeitsverhältnis beende. Jedoch gebe es hierbei arbeitsrechtlich relevante Unterschiede zu beachten.

Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber beweisen

Angestellte und sogar Freiberufler, die beweisen können, dass es sich beim Arbeitgeber um den Hauptauftraggeber handelt, sind durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgesichert, sagt Riess: „Der Dienstnehmer muss dafür als Merkmal die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber jedoch nachweisen“. Anders verhalte es sich, so die Anwältin weiter, etwa bei Freelancern, die parallel bei fünf Firmen zugleich tätig sind. Diese würden keine Ansprüche auf Gehaltsnachzahlungen vom IEF besitzen und „durch die Finger schauen“. Kurz gesagt: Keinen Anspruch auf Entgelt haben Werkvertragsnehmer und sonstige atypisch Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag.

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Zusammenschluss vom AMS und IEF

Falls aller guter Wille scheitert und entweder der – einer Insolvenz folgende –  Sanierungsplan vom Unternehmer zurückgezogen oder vom Gericht abgewiesen wird, und zudem das Unternehmen im Konkursverfahren mit einem Beschluss des Gerichtes geschlossen wird, so hat man als Arbeitnehmer ferner die Möglichkeit sich an das AMS zu wenden, um an sein Geld zu kommen, erklärt Riess. „Das Arbeitsmarkt-Service schließt sich in Folge mit dem IEF kurz und prüft, inwieweit dem Arbeitnehmer eine Art Vorschuss zum ‚Überleben‘ zusteht“.

„Insolvenz Entgelt-Topf gut gefüllt“

Der Auszahlung des fälligen Gehalts oder dieses Vorschusses sollte – bei der Erfüllung oben genannter Kriterien –  nichts im Wege stehen. Denn der Insolvenz Entgelt Fonds würde heutzutage eine gewisse Kulanz in der Auszahlungsabwicklung pflegen, wie Riess andeutet: „Bei uns gab es bereits lange Zeit wenige große Insolvenzfälle. Der Insolvenz Entgelt-Topf ist gut gefüllt und der Wirtschaft geht es gut. In Spitzenzeiten hat es aber bis zu vier bis fünf Monaten Bearbeitungszeiten gebraucht (Anm.: laut IEF zehn Jahre her), heutzutage gehe es aber relativ rasch“, sagt sie.

Aktuell erfolge in weniger als zwei Monaten die Erstzahlung des offen gebliebenen laufenden Entgeltes, bestätigt Fürst. Er betont jedoch an dieser Stelle, dass der Anspruch auf Insolvenzentgelt ein Rechtsanspruch sei, und mit dem Füllstand des Fonds nichts zu tun habe.


⇒ IEF

⇒ Arbeiterkammer

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(c) Verena Nageler

Mit vierundzwanzig habe ich einen großen Teil meines Ersparten in ein Wiener Mobility-Startup gesteckt. Verrückt, ich weiß, aber ich habe verdammt viel gelernt, als ich am Tisch mit namhaften Business Angels aus Österreich und VCs wie Elevator Ventures, Uniqa Ventures und dem aws Gründerfonds sitzen durfte. Die Firma hieß goUrban, eine Plattform für Car- und Micro-Mobility-Sharing und für die Digitalisierung von Firmenflotten. Im September 2024 wurde goUrban von Wunder Mobility übernommen.

Geblieben ist mir aus dieser Zeit vor allem eine Lektion. Sie kommt in der aktuellen Debatte über autonomes Fahren fast nie vor: Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell.

Beim Sharing entscheidet nämlich nicht die App. Fahrzeuge wollen geladen, gereinigt, gewartet und umverteilt werden. Sie müssen dort stehen, wo in zwanzig Minuten jemand sucht. Stehen sie falsch, kosten sie Geld. Sind sie defekt, ist die Kund:in weg. Bleibt die Auslastung aus, hilft die beste Technologie nichts.

Beim autonomen Fahren ist und wird das nicht anders sein. Die Person am Steuer kann verschwinden. Der Betrieb bleibt ja trotzdem.

Die USA und China machen es logisch, aber anders

Die USA und China skalieren autonome Mobilität dort, wo Dichte, große Flotten und zahlungsbereite Kund:innen zusammenkommen. Das Robotaxi ist als individuelles Produkt gedacht und fährt zuerst in den Gebieten, in denen sich der Betrieb rechnet. Das ist logisch und funktioniert dort auch.

Bei uns sind die Voraussetzungen andere. Wir haben ein dichtes öffentliches Netz, starke Verkehrsverbünde und die politische Erwartung, dass Mobilität auch dort funktioniert, wo sie sich betriebswirtschaftlich nicht ausgeht.

Ein europäisches Waymo zu bauen, löst diese Frage nicht. Der Bahnhof im Seitental, der Weiler am Dienstagabend, der Tourismusort im November: Da fehlt kein weiteres einzelnes Fahrzeug. Da fehlt das System, das dieses Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr einhängt.

Die spannendste europäische Position liegt für mich deshalb nicht im Technologie-Layer. Sie liegt bei denen, die Flotten betreiben, Nachfrage bündeln, Fahrten disponieren, Fahrzeuge laden und warten, Schnittstellen zu den Verbünden bauen und Gemeinden, Betriebe und Behörden an einen Tisch bekommen. Also bei der unglamourösen Arbeit.

Ohne Nachfrage keine Skalierung

Autonome Fahrzeuge rechnen sich erst, wenn sie regelmäßig fahren. Und genau hier wird der Tourismus unterschätzt.

Eine Destination bündelt Nachfrage räumlich und zeitlich. Samstagvormittag kommen die Gäste an denselben zwei, drei Bahnhöfen an. Sie fahren zu einer überschaubaren Zahl an Unterkünften, Bergbahnen, Veranstaltungsorten und Ausflugszielen. Diese Wege sind planbarer als die einer beliebigen Stadtbevölkerung. Wir sehen das in unseren Daten immer wieder.

Ein einzelnes Hotel wird trotzdem nie eine autonome Flotte aufbauen. Eine Region kann es. Sie kann die Nachfrage aus Beherbergung, Freizeitwirtschaft, Bevölkerung und öffentlichem Verkehr zusammenlegen. Aus einzelnen Fahrten wird ein Bediengebiet, aus dem Pilotprojekt ein Angebot, das bleibt. Und die Einheimischen fahren mit. Das ist der Punkt, an dem Konnektivität das Leben am Land wieder attraktiver macht.

Nur: Irgendwer muss diese Struktur aufsetzen. Wer übernimmt die Buchung? Wer garantiert den Anschluss, wenn der Zug 18 Minuten Verspätung hat? Wer zahlt die schwachen Zeiten? Wem gehören die Daten? Wer haftet, wenn eine Fahrt ausfällt? Und wer entscheidet, ob das Fahrzeug zum gut ausgelasteten Bahnhof fährt oder zum Betrieb am Ende des Tals?

Das klingt weniger nach Zukunft als Sensorik und Fahrzeugmodelle. Wirtschaftlich entscheidet es mehr.

Menschen steigen nicht wegen der Technik um

Das beste Angebot scheitert, wenn es niemand nutzt. Und die Rolle des Klimabewusstseins wird dabei gehörig überschätzt.

Der Gast lässt das Auto nicht stehen, um ein guter Mensch zu sein. Er lässt es stehen, wenn die Alternative bequemer ist und er sich darauf verlassen kann. Wenn sie günstiger ist, umso besser.

Der Urlaub ist dafür ein guter Moment. Menschen sind aus ihren Routinen raus, probieren Sachen aus, organisieren ihre Wege ohnehin neu. Ob das zuhause nachwirkt, ist noch nicht ausreichend belegt, da würde ich mich nicht zu weit hinauslehnen. Für eine Destination reicht der Urlaub trotzdem: Hier lässt sich zeigen, dass es ohne eigenes Auto geht, ohne dass sich jemand einschränken muss.

Die Technologie macht es möglich. Genutzt wird sie erst, wenn sie im Alltag der Gäste die bequemere Variante ist.

Wer das System organisiert, dem gehört der Markt

Europa pilotiert viel und skaliert wenig. Das liegt nicht nur an Regulierung und technischer Vorsicht. Meistens fehlt jemand, der aus Fahrzeug, öffentlichem Verkehr, touristischer Nachfrage und regionaler Verantwortung ein Produkt macht.

Waymo wird uns das nicht bauen. Und auch kein europäischer Fahrzeughersteller wird entscheiden, wie der Gast vom Bahnhof in ein österreichisches Seitental kommt.

Die unternehmerische Chance liegt zwischen den Zuständigkeiten. Sie gehört denen, die Betreiber, Verkehrsverbünde, Destinationen, Gemeinden und Betriebe koordinieren und daraus ein Angebot machen, das an einem Dienstag im November genauso funktioniert wie am Anreisesamstag im Winter.

Wer damit anfangen will, braucht dafür übrigens kein autonomes Fahrzeug. Es reicht, in einer Region die Fragen von oben zu beantworten: Buchung, Anschluss, Finanzierung der schwachen Zeiten, Daten, Haftung. Wer das geklärt hat, ist bereit, wenn die Fahrzeuge kommen. Die anderen pilotieren dann noch.

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