03.11.2022

InovaReal bietet Immobilien-Verwaltung per Smartphone

Das österreichische Startup InovaReal entwickelte einen digitalen Immobilienmakler, mit dem man Immobilien von überall auf der Welt direkt vom Mobiltelefon aus verwalten kann.
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InovaReal, Immobilien am handy
(c) InovaReal - Die Immo-App von InovaReal soll alles rund um die Immobilie erleichtern.

Das Startup InovaReal mit Sitz in Wien hat eine Plattform geschaffen, auf der User:innen alles rund um die Immobilie digital abwickeln können. Darunter Verkauf, Vermietung, Investments und weitere damit verbundene Dienstleistungen. Verträge werden online unterzeichnet und sollen in Zukunft auch auf der Blockchain-Technologie Usus werden.

InovaReal: Idee seit 2018

Bislang hätten mehr als zehn Investoren aus Europa sowie Übersee ihr Interesse an der Zusammenarbeit bekundet. Die Gründer gehen davon aus, dass sie die notwendigen Investitionen für eine weltweite Expansion innerhalb weniger Monate aufbringen können.

Die erste Idee zur Umsetzung kam bereits 2018 von Martin Pavelek und Lukáš Makovský, die die Beschwerden und Komplikationen ihrer Kunden und Partner bei verschiedenen Transaktionen in der Welt der Immobilien wahrnahmen. Folglich haben sie in den letzten zwei Jahren intensiv an der Entwicklung der App gearbeitet.

Immobilien-App für B2B und B2C

„Die App, die sowohl für das B2B- als auch für das B2C-Segment konzipiert ist, soll die Arbeit der Immobilienmakler nicht ersetzen, sondern vielmehr unterstützen. Der Nutzer kann nicht nur Immobilien online besichtigen (VR), sondern auch Mietverträge direkt in der App abschließen und unterschreiben. Es wird möglich sein, Vertragsbeziehungen zu tracken, Vermieter und Mieter zu bewerten – ähnlich wie bei Tripadvisor. Es werden digitale Aufzeichnungen über alle Reparaturen und Änderungen an der Wohnung während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stehen“, erklärt Makovský.

Zusätzliche Dienstleistungen wie Versicherungen, Schlüsseldienst oder Installateur werden ebenfalls über die App verfügbar sein. Ziel ist es, dass die Kunden ihre Immobilien in verschiedenen Teilen der Welt direkt von ihrem Mobiltelefon aus verwalten können (One-Stop-Shop).

InovaReal plant Online-Auktionen

„In Zukunft sollen in der App auch Online-Auktionen auftauchen bzw. die Möglichkeit, über Crowdfunding zu investieren“, sagt Pavelek.

Aktuell strebt man nach einer Investition, die helfen soll, global zu expandieren (zunächst in Tschechien, der Slowakei und in der DACH-Region). Die Gründer sehen eigenen Worten nach aber bereits heute ein großes Potenzial in Ländern wie Polen, Italien, Brasilien und Mexiko.

Mehrere internationale Büros im Sinn

Die Vision ist es, in allen dieser vier Länder ein Büro zu eröffnen und Arbeitsplätze für lokale Mitarbeiter zu schaffen. Dies sei, so die Founder, vielleicht der Grund, warum Partner wie Uniqa oder eine ungenannte führende österreichische Bank Interesse an einer Zusammenarbeit mit InovaReal bekundet hätten. Die Firma beabsichtigt aber auch, andere große Unternehmen wie das schwedische Unternehmen IKEA anzusprechen. Die App ist im AppStore und bei Google Play als Beta-Version verfügbar.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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