09.07.2021

Innovative Lösungen für neue Arbeitsmodelle

Das Schaffen von Nähe trotz räumlicher Distanz im Homeoffice wird zum Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Ganz gleich, ob es sich um die Neuausrichtung von Abläufen und Prozessen oder aber um die Beziehung zu Mitarbeitern handelt.
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Die perfekte Mittagspause gelingt mit Sodexo und Lieferando © Sodexo/Lieferando
Die perfekte Mittagspause gelingt mit Sodexo und Lieferando © Sodexo/Lieferando
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Innerhalb weniger Wochen ist die vielzitierte „Zukunft der Arbeit“ Realität geworden. Der berufliche wie auch private Alltag hat sich zunehmend in den digitalen Raum verlagert. Eine Veränderung, die Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen vor neue Herausforderungen stellt: Abläufe und Prozesse müssen angepasst werden, eine ausgewogene Work-Life-Balance wird im neuen Arbeitsalltag oftmals zum Drahtseilakt. Das hat bei vielen Unternehmen das Bewusstsein für Instrumente geschärft, die die räumliche Distanz überbrücken und auf die Bindung und Motivation von Mitarbeitern einzahlen. „Nähe trotz Distanz“ wird zum Mantra für ein gutes Arbeitsklima; und damit auch für den wirtschaftlichen Erfolg.

Innovative Digitalisierung macht Bezuschussung des Mittagessens noch leichter

Ob Liebe tatsächlich durch den Magen geht, sei dahingestellt. Tatsache ist: Online-Essensbestellungen stehen hoch im Kurs. Sie punkten mit außergewöhnlicher Vielfalt, hoher Qualität und schnellem Service. Selbes gilt für Mitarbeiterbezuschussungen. Sie kommen unmittelbar bei den Mitarbeitern an, liefern einen spürbaren Mehrwert und zahlen nicht zuletzt auf die für Unternehmen so wertvolle Bindung und Motivation der Teams ein. Zwei Themen, die Sodexo und Lieferando.at nun auf eine neue Ebene heben: Ab sofort kann das Mittagessen bei Lieferando.at online bestellt und über die Eingabe der Sodexo-Restaurant-Pass-Card-Daten direkt mit dem Essenszuschuss bezahlt werden. Rund um die Uhr, ganz egal, ob gerade im Büro oder im Homeoffice gearbeitet wird. 

Andreas Sticha © Sodexo
Andreas Sticha © Sodexo

„Die Pandemie hat die Arbeitswelt verändert. Sowohl das Thema Essen als auch jenes der Mitarbeiterbezuschussung gewinnt in Zeiten von Homeoffice und flexiblem Arbeiten an Bedeutung. Die Kooperation mit Lieferando.at ist dabei nur eine konsequente Antwort auf die Situation: mit einem Klick – zu jeder Zeit, an jedem Ort von der Bezuschussung profitieren“, fasst Andreas Sticha, Geschäftsführer von Sodexo Benefits & Rewards Services Austria, im gemeinsamen Interview mit Lieferando-Geschäftsführerin Katharina Hauke zusammen.

Die unkomplizierte Erleichterung des Arbeitsalltags, die treffsicher ankommt

Mit bis zu acht Euro können Firmen das Mittagessen ihrer Mitarbeiter arbeitstäglich steuerfrei bezuschussen. Die Verwaltung der Mitarbeiterguthaben erfolgt online im Kundenportal: transparent, übersichtlich und mit wenigen Klicks.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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