19.08.2025
GEISTIGES EIGENTUM

Innovationsschutz: BMIMI und aws fördern Startups mit insgesamt 2 Mio. Euro

Mit „Advanced.IP“ starten das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) und die Austria Wirtschaftsservice (aws) eine neue Förderoffensive, die Schlüsseltechnologien wie KI, Quantentechnologie und Life Sciences absichern und damit den Innovationsstandort Österreichs langfristig stärken soll.
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Innovationsschutz, geistiges Eigentum schützen
© elements.envato/Farknot

Im diesjährigen European Innovation Scoreboard (EIS), das Mitte Juli veröffentlicht wurde, erreichte Österreich bei der Anmeldung von Schutzrechten für geistiges Eigentum (Innovationsschutz) im europäischen Vergleich Platz 1.

„Damit hat unser Land eine sehr gute Ausgangslage. Denn geistiges Eigentum ist nicht nur ein Innovationstreiber, es ist ein wichtiger Standortfaktor mit ökonomischem Hebel. Der Platz 1 bei den Schutzrechten zeigt, dass unsere Unternehmen technologisch vorne mit dabei sind. Jetzt gilt es, diesen Vorsprung strategisch in wirtschaftlichen Erfolg umzusetzen“, sagt Innovationsminister Peter Hanke.

Innovationsschutz: „Advanced.IP“ als neuer Hebel

Damit dies gelingt, haben das Austria Wirtschaftsservice (aws) und das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) einen weiteren Schritt zur Neuaufstellung des geförderten Innovationsschutzes gesetzt. Mit dem Wechsel von „Green.IP“ zu „Advanced.IP“ wurde etwa der Fokus neu geschärft: Nachhaltige, grüne Technologie würden weiterhin ihren Stellenwert behalten, aber durch weitere „standortrelevante Technologiefelder“ ergänzt werden, heißt es. Dazu zählen etwa digitale Technologien, KI, Quantentechnologie, Photonik, Mikroelektronik sowie Life Sciences oder Robotik.

Diese Schlüsseltechnologien seien patentintensiv, hochgradig wissensbasiert und entscheidend für Österreichs Zukunftsfähigkeit. Zudem bestehe in diesen Bereichen ein hoher globaler Wettbewerbsdruck. Förderangebote wie eben „Advanced.IP“ sollen nun helfen, Innovationsführerschaft strategisch zu sichern und internationale Marktpotenziale zu erschließen.

Schutz oftmals kostenintensiv

Man weiß nämlich, dass es oft an Ressourcen fehlt, um geistiges Eigentum gezielt abzusichern. Die Innovationsschutz-Förderungen der aws sollen daher durch Zuschüsse die finanzielle Belastung intensiver Patentierung mindern. Dotiert vom BMIMI stehen für 2026 rund zwei Mio. Euro zur Verfügung. Pro Förderungsvorhaben können Kosten von maximal 150.000 Euro – z.B. für Patentanmeldungen – anerkannt werden. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent dieser Kosten, also maximal 75.000 Euro.

„Advanced.IP“ richtet sich dabei an technologie-orientierte Branchen, sofern das Vorhaben „maßgeblich zur Entwicklung, Anwendung oder Skalierung von Schlüsseltechnologien“ beiträgt. Dabei gelten insbesondere folgende Technologiefelder als förderungsrelevant:

  • fortschrittliche Materialien einschließlich Nanotechnologie
  • künstliche Intelligenz, Big Data sowie digitale und Informationstechnologien
  • Quantentechnologie und Photonik
  • fortgeschrittene Mikroelektronik und Halbleitertechnologien
  • Produktionstechnologien der nächsten Generation, Robotik und hochentwickelte Sensortechnologien
  • Life Sciences Technologien
  • Technologien zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung
  • nachhaltige Technologien mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft, Gebäudeinnovationen und Ressourcenmanagement (z.B. Abfall- und Wasserwirtschaft)

„Schlüsseltechnologien sind entscheidend, um zentrale Zukunfts-Fragen wie die Energie- oder Mobilitätswende erfolgreich meistern zu können. Sie spielen aber auch für die wirtschaftliche Resilienz und der Wettbewerbsfähigkeit eine wesentliche Rolle. Sie schaffen Jobs und Wohlstand und sichern die Fähigkeit Österreichs, eigenständig auf globale Entwicklungen und Herausforderungen zu reagieren“, erklärt Hanke.

Innovationsschutz ein wichtiger Faktor bei Überleitung

Auch aws-Geschäftsführer Gerfried Brunner sieht einen effektiven Innovationsschutz als wichtigen Faktor bei der Überleitung von Schlüsseltechnologien in wettbewerbsfähige Produkte: „Mit dem bewährten Förderungsangebot Green.IP konnte die aws bereits viele Startups und KMU beim Innovationsschutz unterstützen. Mit der neuen Initiative Advanced.IP kann nun die gesamte Bandbreite an Schlüsseltechnologien abgedeckt werden.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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