22.02.2016

Startups und Firmen: Der Innovationsmanager als Partnervermittler

In der Schweiz sind staatliche und städtische Unternehmen am Puls der Zeit. Innovationmanager behalten Trends im Auge, Startups bringen frischen Wind herein und Mitarbeiter werden zu Innovatoren erzogen.
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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

2004 war Apple eine mittelgroße Computerfirma. Nach einigen Flops wie der Spielkonsole Pippin, schlug ausgerechnet die riskante Idee, eine komplett neue Produktkategorie zu etablieren, ein wie eine Granate. iPod und iPhone ließen den Computerbauer zum wertvollsten Unternehmen der Welt aufsteigen. Sich selbst immer wieder neu zu erfinden ist ein sicherer Weg, Unternehmen zukunftsfit zu machen. Nokia ist ein gutes Beispiel dafür, was passiert, wenn man sich stattdessen zurücklehnt. Nun, einen Geistesblitz wie Apple kann nicht jede Firma haben, muss es wohl auch nicht. Dennoch sollte man das Thema nicht aus den Augen verlieren. Während das Gros der Firmen im deutschsprachigen Raum bisher keine Hauptverantwortlichen mit Innovation und Transformation beschäftigen, setzen sich in einigen staatlichen Unternehmen der Schweiz ganze Teams an Innovationsmanagern mit diesen Themen auseinander.

Warum sich die Schweizer Bahnen für Onlinehandel interessieren

Einer von ihnen ist Manuel Gerres. Er hängte vor vier Jahren seinen Job bei einer Unternehmensberatung in Berlin an den Nagel, um für die Schweizer Bundesbahnen (SBB) eine Innovationsabteilung aufzubauen. „Die haben erkannt, dass es nicht mehr reicht, in die nächsten ein bis zwei Jahre zu schauen und das Kerngeschäft zu optimieren“, erzählt Gerres im Gespräch mit dem Brutkasten. Deshalb blickt der Innovationsmanager gerne über den Tellerrand und beschäftigt sich etwa mit „Carsharing oder wie sich das Arbeitsverhalten verändert oder wie sich Onlinehandel entwickelt, da wir ja viele Retailer am Bahnhof haben“. Innovationen werden dabei selten selbst entwickelt – Gerres Abteilung arbeitet mit Startups zusammen. Seit heuer auch mit dem Berliner Jungunternehmen Smoope, das eine Art WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden anbietet.

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Vom internen Pitch zum Pilotprojekt

Aufmerksam wurde Gerres auf Smoope über Berichte im Internet. „Manuel Gerres hat uns zu einem Innovation Circle eingeladen“, erzählt Smoope-Gründer Eleftherios Hatziioannou dem Brutkasten vom Beginn der Zusammenarbeit. Der Innovation Circle ist eine Art interner Pitch-Event, bei dem sowohl Mitarbeiter als auch externe Leute Ideen präsentieren. „Die waren so begeistert von dem Potenzial messenger-basierter Kommunikation, dass die uns auch ins Gespräch mit anderen Unternehmen brachten“, so Hatziioannou. Das Ergebnis ist ein Pilotprojekt, in dem neben den Schweizer Bahnen auch die AXA-Versicherung und die Elektrizitätswerke Zürich (ewz) teilnehmen. Nach der Pilotphase könnte Smoope direkt in die Systeme der Firmen integriert werden.

Mitarbeiter zu Innovatoren machen

„Man kann ja nicht sagen: ab morgen sind wir innovativ“

Dennis Beyer, Innovationsmanager des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) weiß, dass Innovationen in etablierten, vielleicht ein wenig schwerfälligen Unternehmen oft nur schwer durchzusetzen sind. „Wir haben zwar eine sehr offene Geschäftsleitung, wenn man mit größeren Unternehmen zusammenarbeitet ist es intern und politisch dennoch leichter, solche Projekte durchzusetzen“, sagt Beyer. Für die ewz arbeitet ein Team aus drei Innovationsmanagern daran, das Thema Innovation tiefer in der Unternehmenskultur zu verankern. „Man kann ja nicht sagen: ab morgen sind wir innovativ“, weiß Beyer – die meiste Zeit verbringt er also damit, bei allen Mitarbeitern das Bewusstsein dafür zu schärfen.

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20.000 Franken für Innovationen

Dazu gibt es ein internes Tool, über das jeder Mitarbeiter Ideen einbringen und bewerten kann. Damit diese Ideen auch tatsächlich umgesetzt werden können, hat die ewz außerdem einen eigenen Fonds eingerichtet. Innovationsprojekte werden zu Beginn mit je 20.000 Franken gefördert: „Zu viel Geld kann gerade am Anfang auch hinderlich sein“, meint Beyer.

Suche nach Startups auslagern

Startups sieht auch Beyer als wesentlichen Teil einer Innovationsstrategie. „Viele Firmen wollen alles inhouse machen“, sagt der gebürtige Berliner, „wenn man bei Innovationen schnell sein will, muss man sich aber auch nach außen öffnen“. Weil für die Suche nach geeigneten Startups nur wenig Zeit bleibt, hat die ewz diese Aufgabe an die Agentur Techbridge ausgelagert. „Wir haben Felder definiert, die für uns in Zukunft relevant sind und Techbridge scoutet entsprechende Startups – primär in der DACH-Region, aber auch darüber hinaus“, erklärt Beyer.

„Spannend wird es, wenn man eine Technologie gemeinsam noch weiter voranbringt“

Einmal im Monat gibt es ein Meeting, in dem sechs bis acht potenzielle Kooperationspartner vorgestellt werden. In einigen Fällen kauft die ewz einfach das Produkt oder die Dienstleistung eines Startups ein. Kooperationen können aber auch intensiver sein: „Spannend wird es, wenn man eine Technologie, die das Startup entwickelt hat, gemeinsam noch weiter voranbringt oder einen gemeinsamen Marktauftritt macht“, so Beyer.

Zusatzservices für Kunden

Die Bandbreite der möglichen Partnerschaften mit Startups ist auch bei der ewz groß. Für die Minimierung des Energieverbrauchs bei Privatkunden arbeitet der Energieversorger zum Beispiel mit dem Startup BEN Energy zusammen. Mit der Applikation Smartsteps können die Privatkunden auf spielerische Art und Weise lernen ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Ein anderes Projekt läuft mit dem Startup Mila, das es ewz-Kunden ermöglicht, über eine Plattform einfache Hilfe oder Dienstleistungen zu buchen: „Ältere Leute finden dort zum Beispiel jemanden, der ihnen eine Glühbirne auswechselt oder Geräte anschließt“, erklärt Beyer. „Auch wenn diese Geschäftsmodelle in der Anfangsphase noch nicht rentabel sind, bringen sie heute schön einen schönen Zusatzservice für unsere Kunden“.

Startups: Vom Freestyle zum geordneten Prozess

Auch für Startups sind die Kooperationen mit den Schweizer Unternehmen ein Gewinn. Obwohl die Gründer und Mitarbeiter von Smoope fast alle zuvor in großen Firmen gearbeitet haben, „ist bei einem Startup vieles Freestyle“, sagt Hatziioannou.  Gemeint ist damit, dass es noch kaum strukturierte und geordnete Prozesse gibt, was manchmal auch zu Missverständnissen bei der Kooperation mit etablierten Unternehmen führen könne.

„Von großen Firmen haben wir uns gewisse Planungsprozesse und Reportings abgeschaut, oder eine strukturierte Meeting-Agenda“, erzählt der Smoope-Gründer. Für Startups können sich durch die Zusammenarbeit mit großen Unternehmen aber auch ganz konkrete Vorteile ergeben. Ein Kunde von Smoope ist eine deutsche Bank, die zunächst Datenschutz- und Sicherheitsbedenken hatte. „Der Datenschutzbeauftrgte der Bank hat uns dann geholfen, den Service auf eine sichere Basis für diesen heiklen Bereich zu stellen“, so Hatziioannou.

Startup-Büros wieder zugesperrt

Weder ewz, noch SBB sind jedoch an Startups beteiligt oder bieten eine Unterstützung in Form von Geld- oder Sachleistungen. „Kooperationen sind der schnellere Weg“, sagt Gerres. Einen Inkubator zu betreiben, sehen beide Unternehmen nicht als sinnvoll an. „Wir konzentrieren uns auf Startups, die schon ein bisschen weiter sind und mit denen wir längerfristig planen können“, erklärt Gerres und meint damit, dass Produkt oder Dienstleistung des Jungunternehmens bereits am Markt sein muss. Das ist auch der Grund, warum die SBB Ende vergangenen Jahres ihre Startup-Büros wieder zugesperrt hat. Mit dem Experiment wollte man eine stärkere Nähe zu den Startups, die mit der SBB zusammenarbeiten, aufbauen. „Die Startups haben den Platz aber nicht gebraucht“, so Gerres. In diesem Jahr will die SBB ein neues Modell für die Zusammenarbeit mit Startups entwickeln – worum es sich genau handelt, will Gerres aber noch nicht verraten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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