25.01.2016

7 Tipps wie Innovation im Unternehmen gelingt

Innovation ist ein essentielles Thema in jedem Unternehmen geworden. Wer sich nicht dem ständigen Wandel anpasst, verliert den Anschluss. Mit diesen 7 Tipps gelingen Innovationen in der Organisation.
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Stetiger Wandel fordert von Unternehmen sich an ständig ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. „Agieren statt reagieren“ – so sollte das Credo eines innovativen Unternehmens klingen.

Es gilt den Wandel selbst in die Hand zu nehmen, anstatt nur darauf zu reagieren was andere (erfolgreich) machen. Der Brutkasten hat sich angeschaut, wie 7 Tipps zu einer innovationsfreundlichen Umwelt im Unternehmen beitragen.

1) Mitarbeiter ermutigen

Innovation passiert nicht von selbst. Mitarbeiter sollten ermutigt werden neue Ideen einzubringen. Und dazu brauchen sie Spielraum. Menschen dürfen keine Angst haben Ideen auszusprechen und sie auch umzusetzen. Muss jeder Schritt eines Mitarbeiters abgesegnet werden, wird er früher oder später aufhören zu fragen.

2) Versuchen-Scheitern-Lernen

Fehler bilden mitunter die Basis für erfolgreiche Innovationen. Vorausgesetzt man lernt aus ihnen und setzt die gewonnene Erfahrung richtig ein. Schnelle Umsetzung ist wichtiger als Perfektion, da der Antrieb sonst verloren geht. In Industriebetrieben werden Rückschläge oft als Entwicklungsschritt für neue Produkte betrachtet. Risikofreude, Fehlertoleranz kritische Reflexion sind ausdrücklich erwünscht.

© invitroinnovation
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3) Viele Ideen, Viele Möglichkeiten

Innovation ist getrieben von Meinungsvielfalt und Differenz. Fachfremde Personen treten oft mit unkonventionellen Methoden und neuartigen Fragestellungen an bekannte Probleme heran. Führungskräfte haben die Aufgabe, ein Team aus unterschiedlichen Charakteren mit verschiedenen Kompetenzen zusammenzustellen und zu stärken. Weiterbildung und Austausch bringt frischen Wind in ein Unternehmen. Außerdem werden dadurch eingefahrene Denkmuster aufgebrochen.

4) Innovation geht nicht nebenbei

Es ist eine Illusion zu glauben, Innovation und Veränderung könne neben dem Alltagsgeschäft gelingen. Es muss Bewusstsein dafür geschaffen werden. Darüberhinaus ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig. Es liegt am höheren Management transparente Strukturen zu schaffen und eine klare Vision zu kommunizieren. Wer selektiert welche Entscheidungen nach welchen Kriterien? Diese Frage muss vorab geklärt werden

5) Ideen analysieren

In den Grundzügen lassen sich viele gute Ideen auf diverse Unternehmen übertragen. Eine genauere Prüfung sollte jedoch immer mit einhergehen. Verträgt sich die Neuerung auch mit der vorhandenen Unternehmenskultur und dem Geschäftsmodell. Anstatt die Ideen anderer einfach nachzuahmen, ist es sinnvoller selbst nachzudenken wie man den Input passend umsetzen kann.

6) Innovations-Projektmanagement vermeiden

Aus einem innovativen Prozess ein klassisches Projektmanagement zu machen funktioniert nicht. Orientiert man sich nur an Budgets, Ressourcenmanagement und Zeitplänen wird der Prozess scheitern. „Go With the Flow“.

7) Feindbild: Veränderung

Wer in einem komplexen Unternehmen schon einmal Verhaltensweisen und Gewohnheiten verändern wollten, hat sich möglicherweise gefühlt wie der Hund der den Mond anbellt. Oftmals verunsichern Veränderungen die Mitarbeiter. In weiterer Folge können Angst und Stress zu Blockaden führen. Wenn das Ziel und der Sinn gut kommuniziert werden, werden auch die Mitarbeiter gerne bereit sein überdurchschnittliche Leistungen zu bringen.

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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