05.07.2016

Innovation to Company: Verbund sucht spielerischen Ansatz für die Kunden

Auch Österreichs größter Strom-Konzern Verbund ist bei der Innovation to Company-Challenge der Wiener Wirtschaftskammer dabei. Die Challenge-Aufgabe: Verbund sucht ein Analyse-Tool, mit dessen Hilfe die Stromrechnung für Kunden kalkulierbarer wird. Durch einen Gamification-Ansatz sollen die Verbraucher noch stärker für das Thema Energie sensibilisiert werden.
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(c) fotolia.com - Sergey Nivens: VERBUND sucht innovative Lösungen zur Messung des Stromverbrauchs - mit Fokus auf Gamification.
kooperation

Dass die Aufgabe ziemlich komplex ist, weiß man auch bei Verbund: Gesucht ist eine Software-Lösung, mit der der Stromverbrauch privater Haushalte möglichst detailliert analysiert werden kann. Doch jeder Haushalt ist anders ausgestattet, jeder Mensch hat etwas andere Angewohnheiten im Verbrauch. Am Ende sollen die Kunden trotzdem eine realistische Vorhersage ihres Verbrauchs bekommen. Also ein klarer Fall für Startups mit innovativen Lösungen.

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Gamification als besonderer Reiz für Verbraucher

(c) VERBUND - Gerhard Gamperl ist bei Verbund für die Innovation to Company Challenge zuständig.
(c) VERBUND – Gerhard Gamperl

„Interne Innovationsabteilungen arbeiten sehr nahe an bestehenden Geschäftsmodellen. Startups fällt es oft leichter, über den Tellerrand hinauszublicken“, sagt Gerhard Gamperl von Verbund, „daher sollen die internen Abteilungen die Gelegenheit haben, mit den Ideen der Startups gekoppelt zu werden.“ So könne Innovation im Unternehmen gut gelingen. Und man erwartet sich von den Teilnehmern besonders kreative und benutzerfreundliche Lösungen: Optimal sollten Verbraucher etwa über einen Gamification-Ansatz dazu motiviert werden, ihren Verbrauch genauer im Auge zu behalten, und dadurch spielerisch stärker für das Thema Energie sensibilisiert werden.

Bereit für den Rollout ins Ausland?

Eine gute Idee allein reicht Verbund aber nicht. Vom Tool sollte es zumindest einen Prototyp geben, die Anwendung kann aber auch bereits am Markt sein. Besonders wichtig ist auch die Skalierbarkeit. Wenn die Anwendung Verbund überzeugt, will man nämlich auch gleich für den Rollout ins europäische Ausland gerüstet sein. Für das Siegerstartup könnte mit dieser Innovation to Company Challenge damit gleich der Schritt zur Internationalisierung gelingen. Wenn also die gar nicht so leichte Aufgabe erfüllt wird, steht einer intensiven Kooperation nichts mehr im Wege. Die Lösung soll dann in das Leistungsspektrum von Verbund integriert werden.

+++ Dossier: Corporate Innovation +++

8000 Euro Preisgeld auf das Firmenkonto

Neben der Aussicht auf die Kooperation gibt es für die Teilnehmer natürlich noch Anderes zu holen. So winkt dem Sieger etwa ein Preisgeld von 8000 € für das Firmenkonto ohne Verbindlichkeiten. Für die drei Finalisten gibt es bereits vor dem finalen Pitch bei „One day at Verbund“ die Möglichkeit zu intensivem Austausch und Executive Learning mit und beim Konzern. „Wir wollen dort die drei Ideen noch besser kennenlernen, um dann den Sieger auswählen zu können“, so Gamperl.

⇒ Hier geht es zur Challenge-Aufgabe von Verbund

⇒ Mehr Information zur Innovation to Company-Challenge und Anmeldung

Die Serie zur Innovation to Company-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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