30.06.2016

Innovation to Company: Mit Microsoft Human Ressources transformieren

Microsoft ist das zweiten Mal in Folge als Buddy bei der Innovation to Company-Challenge dabei. Und das Ziel ist groß gesteckt: Diesmal sollen Startups helfen, den Bereich Human Ressources - nicht nur im Unternehmen - zu transformieren. Der Brutkasten sprach dazu mit Gerhard Göschl von Microsoft.
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(c) Fotolia - Rido
kooperation

Microsofts Challenge-Aufgabe für die neue Runde der Innovation to Company-Challenge ist klar umrissen und trotzdem recht offen: Man sucht nach hoch skalierbaren Cloud-basierten Lösungen im Bereich Human Ressources. Wie die teilnehmenden Startups den Herausforderungen der neuen Arbeitswelt genau gerecht werden wollen, bleibt aber ihnen überlassen. Es werden eben innovative Ideen gesucht – etwas, was es so noch nicht gibt. Wichtig: Die Startups müssen über die Ideenphase schon hinaus sein – die Anwendung muss bereits fertig entwickelt sein.

+++ Sieger der ersten Runde bei Microsoft: Connect Care +++

Microsoft sucht das Airbnb der IT-Branche

“In erfolgreichen Firmen hat man oft einen Scheuklappenblick. Man fokussiert sich voll und ganz auf eine Idee und möchte dort perfekt werden, übersieht dabei aber leicht neue Ideen”, erklärt Gerhard Göschl, der bei Microsoft für die Innovation to Company-Challenge verantwortlich ist. Startups hingegen seien unbeschwert. Sie könnten Ideen aufgreifen, die auf der Hand lägen, so wie Airbnb für die Hotelbranche. Microsoft will diese Ideen finden und, zusammen mit den Startups, selbst davon profitieren.

Jeder Bewerber wird gefördert

Und der Konzern ist in der Kooperation mit Startups ein “alter Hase”. Über das Programm BizSpark wurden in den letzten Jahren weltweit bereits über 100.000 Startups im IT-Bereich gefördert, viele Hundert davon in Österreich. Im Zuge des dreijährigen Programms bekommen die Startups etwa kostenlose Software und Cloud-Kontingente zur Verfügung gestellt. Für Microsoft ist daher klar: Jedes Startup, das sich für die Innovation to Company-Challenge bewirbt und die formalen Kriterien erfüllt, wird ins BizSpark-Programm aufgenommen und bekommt damit zum Beispiel drei Jahre lang Cloud-Services im Wert von 11.000 Euro pro Jahr.

Redaktionstipps

Sieger trifft 150 Human Ressources-Experten

Für die drei Finalisten und das Sieger-Startup gibt es natürlich noch viel mehr zu holen: Die Finalisten werden in das BizSpark Plus-Programm aufgenommen, wo sie Cloud-Services im Wert von 120.000 Euro pro Jahr bekommen und der Business-Plan zusammen überarbeitet wird. Der große Sieger darf darüber hinaus im November bei einem großen Human Ressources-Symposium mit 150 Experten aus Österreich auftreten. Außerdem wird das Startup zu Kundenterminen mitgenommen, um dort seine Löung zu präsentieren. Dazu gibt es noch 5000 Euro Prämie auf das Firmenkonto. Eine langfristige Kooperation wird angestrebt.

“Wir freuen uns auf coole Ideen”

Bekanntgegeben wird der Sieger nach dem letzten Pitch der drei Finalisten am 19. Oktober. Und zwar im Rahmen eines Gala-Symposiums mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik. So wird auch ein hochrangiger Politiker, den Göschl noch nicht nennen will, den Preis übergeben. Am Rande des Symposiums kann dann auch gleich weitergenetzwerkt werden. “Wir freuen uns auf coole Ideen, die die Jury überzeugen”, sagt Göschl.

⇒ Hier geht es zur Challenge-Aufgabe von Microsoft

⇒ Mehr Information zur Innovation to Company-Challenge und Anmeldung

Die Serie zur Innovation to Company-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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