27.10.2016

Innovation to Company: GoUrban wird für A1 Mobilitätsdaten sammeln

Das Wiener E-Mobility-Startup GoUrban hat bei der Innovation to Company Challenge der Wiener Wirtschaftskammer Buddy A1 überzeugt. Dabei wird es seinen Service, ein E-Roller-Sharing-System in Wien überhaupt erst kommendes Jahr launchen.
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(c) A1: Die GoUrban Co-Founder Bojan Jukic (l) und Michael Lenz (r) mit Mario Mayerthaler von A1 (m).
kooperation

Noch kennt kaum jemand das Wiener Startup GoUrban, doch kommendes Jahr soll sich das, zunächst mal in Wien, sehr schnell ändern. GoUrban wird dann in den Innenbezirken der Bundeshauptstadt mit einer bereits beachtlichen Flotte von 200 E-Scootern einen Sharing-Service launchen, der dem System von car2go ähnelt. Dass das noch sehr wenige Menschen wissen ist beabsichtigt. Im Moment gibt es weder einen Social Media-Auftritt, noch Content auf der Website. “Wir wollen die Information möglichst lange zurückhalten, damit uns niemand zuvorkommt”, sagte Co-Founder Jonathan Gleixner dem Brutkasten noch vor einem Monat. Doch alles sei bereits finanziert, die Scooter bestellt. Im Moment arbeite man noch an Feinheiten.

+++ Das war die Challenge-Aufgabe von A1 +++

Wie verbindet man E-Mobility mit Telekommunikation?

Durch den Sieg bei der Innovation to Company Challenge von A1 wird das ambitionierte Projekt jetzt erstmals publik. Doch was verbindet den Telekom-Konzern A1 überhaupt mit dem E-Scooter-Startup? “E-Mobility ist tatsächlich kein Teil unseres Kerngeschäfts. Allerdings gibt es sehr viele Anknüpfungspunkte für die Zukunft. Denn der Bereich wird für die Themen Smart City, Kommunikation und Internet of Things noch eine wichtige Rolle spielen”, sagt Jochen Schützenauer von A1. Konkret geht es nun um eine Kooperation, die wohl nicht für jeden auf der Hand liegt: GoUrban soll mit seinen Scootern für A1 Mobilitätsdaten sammeln. “Hier eröffnen sich sehr viele Möglichkeiten, etwa für die Echtzeit-Verkehrsmessung”, sagt Schützenauer. Im Moment gebe es aber noch keine Nägel mit Köpfen. Die Verhandlungen würden erst beginnen. Dabei werde sich dann zeigen, was konkret gemacht wird.

“GoUrban war gar nicht bewusst, was sie noch für A1 tun können.” Coach Berthold Baurek-Karlic

“Daten sind der neue wichtigste Rohstoff”

Dass GoUrban mit diesem Kooperationsvorschlag vor A1 pitcht, war keineswegs von Anfang an klar. “Sie kamen mit ihrem Kernkonzept zur Challenge. Ihnen war gar nicht bewusst, was sie damit noch für A1 tun können”, erzählt Berthold Baurek-Karlic, Coach bei der Challenge. Man habe diesen Use Case dann gemeinsam erarbeitet. “Daten sind der neue wichtigste Rohstoff”, erklärt er. Damit hätte man den Telekom-Konzern letztendlich überzeugt. Dazu hätte auch er noch intensiv mit dem Team von A1 mögliche Anknüpfungspunkte besprochen: “In diesem Fall waren wir mit dem Coaching auch stark auf der Konzernseite”.

Die bisherigen Challenge-Sieger:

Redaktionstipps

Kooperation auch im zweitplazierten indoo.rs

GoUrban wird nun von A1 auch angeboten, in den konzerneigenen Startup Campus einzuziehen. “Wir müssen jetzt einmal sehen, ob sie das wollen. Es ist jedenfalls nicht zwangsläufig vorgesehen”, sagt Jochen Schützenauer. Auch mit dem zweitplazierten Startup bei der Challenge, indoor.rs wird es eine Kooperation geben. “Indoo.rs bietet eine für uns technisch spannende Lösung an. Wir stellen uns hier eine Zusammenarbeit in Form von gegenseitiger Unterstützung vor”, sagt Schützenauer. Auch hier würden die Verhandlungen aber erst beginnen. Mit dem drittplazierten Startup Urban Sync hätte es dann letztendlich doch zu wenige Anknüpfungspunkte für eine Kooperation gegeben.

+++ Dossier: Corporate Innovation +++

 

 

 

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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