28.07.2016

Innovation to Company: Mit 3 Coaches zum perfekten Pitch

Bei der Innovation to Company Challenge der Wiener Wirtschaftskammer stehen die Bewerber nicht alleine da. Die drei Coaches, Berthold Baurek-Karlic, Martin Giesswein und Lorenz Edtmayer, unterstützen die Startups tatkräftig auf dem Weg zum Pitch vor den Buddy-Unternehmen. Dem Brutkasten haben sie erzählt, wie und warum sie das tun.
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kooperation

„Es ist ein großer Unterschied, ob man vor einer Förderstelle, einem Investor oder einem potenziellen Kooperationsunternehmen pitcht“, sagt Business Designer Martin Giesswein, einer der drei Coaches bei der Innovation to Company Challenge. Auch wenn Startups bereits Pitching-Erfahrung mitbrächten, könnten sie also noch einiges aus dem Training, das auf genau diesen Pitch fokussiert ist, mitnehmen. Daher wird auch der Pre-Pitch, den die Coaches und ein Analystenteam mit den Startups durchführen, mit eineinhalb Stunden ungewöhnlich lange angesetzt sein.

„Corporates und Startups sprechen ganz unterschiedliche Sprachen.“ – Berthold Baurek-Karlic

„Brückenbauer“ zwischen Startups und Corporates

„In der Zeit finden wir auf jeden Fall Punkte, die man optimieren kann. Wir haben den Vergleich mit Hunderten anderen Startups, mit denen wir bereits gearbeitet haben“, sagt Giesswein. Und die drei Coaches wissen sehr gut, was Corporates wollen und in welche Fallen Startups beim Pitch tappen können. Schließlich sind sie alle erfolgreiche Founder, die täglich sowohl mit etablierten Unternehmen als auch mit Startups zusammenarbeiten. „Corporates und Startups sprechen ganz unterschiedliche Sprachen. Es passiert nicht selten, dass sie aneinander vorbeireden. Wir verstehen beide und können als Brückenbauer fungieren“, sagt dazu Risikokapital-Experte Berthold Baurek-Karlic, der auch als Business-Angel aktiv ist.

„Es wird auch in zehn Jahren kein Silicon Valley in Wien geben. Aber es geht viel weiter.“ – Lorenz Edtmayer

Die Rahmenbedingungen in Österreich verbessern

Und was motiviert die Coaches, Junge und Etablierte zusammenzubringen? „Unser Ziel ist es, dass die Rahmenbedingungen für Startups in Österreich weiter verbessert werden. Dazu sind Corporates extrem wichtig. Wenn sie diese Entwicklung verschlafen, führt das nämlich zu Arbeitslosigkeit und Frust“, sagt Lorenz Edtmayer, Founder von Taylored Apps und Co-Founder beim Brutkasten. Man dürfe zwar nicht erwarten, dass es in zehn Jahren ein Silicon Valley in Wien gebe, aber, auch wegen des neuen politischen Rückenwindes, gehe viel weiter und Initiativen wie die Innovation to Company Challenge seien dafür sehr wichtig.

„Initiativen wie die Innovation to Company Challenge machen das System lebendig und sorgen dafür, dass es wächst.“ – Martin Giesswein

Die Challenge als „Multiplikator und Enabler“

Giesswein, der sich selbst als „Ecosystem-Fanatiker“ bezeichnet, streicht die Wichtigkeit der Challenge für den Hub Wien als seine Motivation heraus: „Gerade solche Initiativen sind Multiplikatoren und Enabler. Sie machen das System lebendig und sorgen dafür, dass es wächst.“ Für Baurek-Karlic sind es das spannende Thema und der Spaß daran, mit Startups und Corporates zu arbeiten, die ihn motivieren, als Coach bei der Challenge dabei zu sein: „Auf mich übt es jedes Mal aufs neue eine Faszination aus, mit neuen Startups zusammenzuarbeiten.“

Von der Analyse des Startups zum perfekten Pitch

Was den wichtigsten Erfolgsfaktor für Startups angeht, sind sich Edtmayer und Giesswein einig: Das Team muss passen. Baurek-Karlic will sich hier nicht mit einer einfachen Antwort zufriedengeben: „Alle Founder sind Menschen. Und alle Menschen sind unterschiedlich. Und daher stehen sie auch alle vor unterschiedlichen Herausforderungen.“ Um sich ein Bild machen zu können, sagt Baurek-Karlic, seien aber drei Parameter des Startups essenziell: der Wirtschaftszweig, die Stage und die Region. Mit diesen Überlegungen im Hintergrund, will er auch als Coach bei der Innovation to Company Challenge Startups fit für den perfekten Pitch machen.

Redaktionstipps

Die drei Coaches


Berthold Baurek-Karlic

Berthold-Baurek-Karlic_VentureCapital_c_Rene-WallentinBaurek-Karlic ist Risikokapital-Experte, mehrfacher Unternehmensgründer und Business Angel. Er spezialisierte sich früh als Investmentbanker auf das Risiko- und Wachstumskapitalsegment. 2012 gründete er das Beratungs- und Beteiligungsunternehmen Venionaire Capital. Es berät und strukturiert Transaktionen bei Mergers & Aquisitions, Corporate Finance, Venture Capital und unterstützt zuletzt auch börsengelistete Konzerne bei der Umsetzung von Corporate Venture. Zudem hält Venionaire Capital Beteiligungen an mehreren Hightech-Startups.


Martin Giesswein

_AMI3586-135Giesswein war 15 Jahre in der Digitalwirtschaft unter anderem als General Manager bei Nokia Austria/Adriatics und CEO bei Immobilien.NET tätig. Heute ist er Digitalunternehmer und arbeitet in Transformationsprojekten mit Firmen und Institutionen. Er ist Autor, Trainer und Lektor mit Schwerpunkt „Führungsarbeit im Digitalen Zeitalter“, Mitbegründer der Initiative DigitalCity.Wien, dem Society.Institute und ist in Startups engagiert.


Lorenz Edtmayer

EdtmayerEdtmayer ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Tailored Apps, Österreichs Marktführer der mobilen Full-Service Agenturen, sowie der Tailored Media Group. Zudem ist er Mitgründer bei derbrutkasten.com und Darwins Lab. Er studierte Betriebswirtschaft und Multimedia Marketing, und hat einen Background in der strategischen Unternehmensberatung (McKinsey) sowie Erfahrung im Investmentbanking.


+++ Dossier: Corporate Innovation +++

⇒ Mehr Information zur Innovation to Company-Challenge und Anmeldung

Die Serie zur Innovation to Company-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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