21.12.2017

I2C-Challenge 2017: Von FinTech AI bis Casino AR

Rückblick. Bei der Innovation to Company (I2C) Challenge 2017 der Wiener Wirtschaftskammer versorgten sich sechs Corporates mit starkem Startup-Input.
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innovation to company challenge
Auch in der dritten Runde der Innovation to Company Challenge der WK Wien sollen Startups und Corporates zueinander finden.
kooperation

Im November 2017 wurde die dritte Auflage von „Innovation to Company“ (I2C) der Wirtschaftskammer (WK) Wien erfolgreich abgeschlossen. Für die sechs Challenges der etablierten Wiener Unternehmen haben sich rund 150 nationale und internationale Startups beworben. In einem strukturierten und intensiven Auswahlprozess wurden die Sieger ermittelt. Zudem wurde die Initiative Innovation to Company beim Europäischen Unternehmensförderpreis der EU von der Kommission als „National Winner“ in der Kategorie „Verbesserung der Geschäftsumgebung“ ausgezeichnet.

Der diesjährige Durchgang war inzwischen die dritte Auflage. „Die Entwicklung dieses Projekts in den letzten drei Jahren und die steigende Anzahl der Bewerber zeigt die Relevanz für den Standort Wien“, erklärt Walter Ruck, Präsident der WK Wien. Denn gut die Hälfte der knapp 150 Bewerber für die sechs Challenges der etablierten Unternehmen waren Startups aus dem Ausland – hauptsächlich aus dem Gebiet der EU aber auch darüber hinaus. Die Bewerbungen der Startups in den sechs sehr unterschiedlichen Themenfeldern haben höchsten Qualitätskriterien entsprochen. „Wir hoffen natürlich, dass aus den vielen tollen Lösungsansätzen gewinnbringende Kooperationen für alle Seiten entstehen“, sagt Ruck.

+++ Season 3 von Innovation to Company der Wirtschaftskammer Wien – Das waren die Aufgaben +++

24 Finalisten ritterten um die Challenge-Siege

Die Auswahl fiel in einigen Workshops besonders schwer, weswegen von einigen Corporates mehr als drei Finalisten eingeladen wurden. Interessant ist, dass unter den 24 Finalisten insgesamt 14 internationale Startups vertreten waren – die Siege aber mehrheitlich von heimischen Startups davon getragen wurden. „Der stark gestiegene internationale Anteil an Bewerbungen freut uns natürlich und zeigt, dass Innovation to Company Challenge auch im Ausland wahrgenommen wird“, sagt Ruck. „Das trägt auch zu einem noch besseren Wettbewerb bei und macht die Auswahl für die Unternehmen noch attraktiver.“ Und schließlich profitiere der Standort von der Innovation bzw. den Ideen, die auch von weiter draußen herein kommen.

6 Pitchdays – 6 Entscheidungen – 6 Sieger

Raiffeisen Bank International

Die erste Entscheidung fiel heuer bei der Raiffeisen Bank International – die aus insgesamt fünf Finalisten wählen konnte. Die Challenge im Bereich „FinTech – Asset Management“ bot unter anderem die Gelegenheit als Sieger am Finale des Accelerator Programms der RBI teilzunehmen – das Sieger-Startup Gauss Algorithmic hat es schließlich in das Programm geschafft. Das tschechische AI-Startup konnte in beiden Bewerben überzeugen. „Das Team von Gauss Algorithmic hat uns von Anfang an mit seiner Professionalität begeistert. Im Rahmen unseres Accelerator Programms Elevator Lab setzen wir gemeinsam gerade erste Pilotprojekte in unseren Märkten Tschechien und Slowakei um – und das durchaus erfolgreich“, erklärt Michael Höllerer, Generalbevollmächtigter der Raiffeisen Bank International und dort unter anderem auch für den Bereich Digitalisierung verantwortlich.

⇒ Zum Artikel: Gauss Algorithmic aus Brno gewinnt bei RBI

Schlumberger

Die zweite Entscheidung in diesem Jahr fiel in der Challenge von Schlumberger. Am Pitchday kam es zum Showdown zwischen zwei österreichischen und zwei internationalen Startups im Bereich „Data driven and data collecting solutions“. Den Sieg trug schließlich Usergems davon – ein österreichisches Startup mit starkem US-Konnex. Denn Usergems ist eines der wenigen heimischen Startups im Y-Combinator Programm (Y-Combinator = Gründerzentrum in den USA). Außerdem gelang mit Usergems dem ersten Startup, den Sieg aus dem Vorjahr zu wiederholen. „Usergems beeindruckten mit vielfältigen Möglichkeiten um Multiplikatoren effektiv zu identifizieren und sie direkt für Marke und Markt anzusprechen bzw. zu nutzen“, zieht Benedikt Zacherl, Mitglied der Geschäftsleitung des Hauses Schlumberger Resümee. Und weiter: „Wir freuen uns auf die Umsetzung des gemeinsamen Projekts und werden auch mit anderen Startups des Wettbewerbs in Kontakt bleiben.“

⇒ Zum Artikel: Salzburger UserGems gewinnt die I2C-Challenge von Schlumberger

Deloitte

Als drittes entschied das Beratungsunternehmen Deloitte Österreich in seiner Challenge für den Bereich „Smart Enterprise Solutions“ zwischen vier internationalen Startups. Gewinnen konnte das Münchner Startup Smashdocs, das sich auf die smarte Bearbeitung von Dokumenten spezialisiert hat und in diesem Bereich für Effizienz sowie Erleichterung sorgt. Für das Startup stellt die Zusammenarbeit mit Deloitte natürlich eine besonders große Chance dar. „Smashdocs trifft den Zahn der Zeit. Wir alle arbeiten mit einer Flut an Dokumenten – umso wichtiger wird es, Änderungen an diesen klar und transparent nachvollziehen zu können“, betont Bernhard Gröhs, CEO von Deloitte Österreich. „Die intelligente Lösung von Smashdocs hilft sowohl Deloitte als Beratungsunternehmen als auch unseren Klienten sich auf das Wesentliche zu fokussieren.“

⇒ Zum Artikel: Münchner Startup Smashdocs gewinnt bei Deloitte

Weekend Verlag

Die Challenge des Weekend Verlags wurde im Duell dreier heimischer und einem internationalen Startup entschieden, wobei sich das Wiener Startup Baningo durchsetzen konnte und den Sieg mit nach Hause nahm. Das eigentlich aus dem FinTech-Bereich kommende und bekannte Startup überzeugte die Jury durch technologische Flexibilität seiner Lösung, die auch für andere Bereiche angewendet werden kann. „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit dem Sieger, der uns mit seiner innovativen Lösung voll und ganz überzeugt hat“, sagt Christian Lengauer, CEO des Weekend Verlags.

⇒ Zum Artikel: Baningo mit Nicht-FinTech-Lösung für Weekend Verlag

Casinos Austria & Österreichische Lotterien

Die fünfte Challenge entschied das tirolerisch-bayrische Startup HoloLight für sich – und gewann im Rennen mit einem weiteren österreichischen und einem us-amerikanischen Augmented Realtity-/Virtual Reality- bzw. Mixed Realtiy-Startup die Aufgabe bei der Casinos Austria und Österreichische Lotterien Gruppe. Besonders hervor zu heben ist, dass HoloLight sowohl die interne Pitching-Session vor den Experten der Casinos und der Lotterien, als auch die Publikumsentscheidung am Innovation Day 2017 für sich entscheiden konnte. „Es war sehr interessant, dass die Start-ups unabhängig voneinander Konzepte und Ideen präsentierten, die unser Geschäft erweitern könnten und nicht, wie gemeinhin gedacht, Bestehendes ablösen“, freut sich Vorstandsdirektorin Mag. Bettina Glatz-Kremsner.

⇒ Zum Artikel: Casinos Austria holen sich AR-Expertise von Holo-Light

ÖBB

In der letzten Entscheidung von „Innovation to Company – Season 3“ setzte sich in der ÖBB Challenge ein Wiener Startup durch: Für den Themenkomplex „Reisen mit Gepäck“ bot Locca – Lost & Found die überzeugendste Lösung. Mit ihrer Idee haben sie sich gegen drei andere heimische Startups durchgesetzt. „Locca hat uns mit einem Produkt überzeugt, dass bereits sehr stark unseren Anforderungen entspricht. Nämlich mit einer erstklassigen technischen Lösung und einem ansprechenden Design. Unter anderem soll ein smarter GPS-Tracker das Wohlbefinden unserer Fahrgäste erhöhen. Schließlich möchten sie stets wissen, dass ihr Gepäck sicher in ihrer Nähe ist. Noch in diesem Jahr streben wir eine Testphase mit unseren Kundinnen und Kunden an“, sagt Barbara Polak, Leiterin Customer Experience des Fernverkehrs bei ÖBB Personenverkehr.

⇒ Zum Artikel: Wiener Startup Locca gewinnt bei den ÖBB

Fortsetzung der Innovation to Company Challenge folgt…

Nach Abschluss der Season 3 laufen intern bereits die Vorbereitungen für das Jahr 2018. „Wir haben bereits Vormerkungen für nächstes Jahr und freuen uns über das große Interesse seitens der etablierten Unternehmen an diesem Format“, sagt Walter Ruck. Beim Europäischen Unternehmensförderpreis der EU hat sich Innovation to Company unter 56 Einreichungen durchgesetzt. Fortsetzung folgt… 2018.


Links

⇒ Zur Page der Challenge

⇒ Baningo ist Sieger der Weekend-Verlag-Challenge: www.baningo.com

⇒ Gauss Algorithmics ist Sieger der RBI Challenge: www.gaussalgo.com

⇒ HoloLight holt sich Sieg in der Casinos-Lotterien Challenge: www.hololight.de

⇒ Locca – Lost & Found setzte sich in ÖBB-Challenge durch: www.locca.com

⇒ Smashdocs gewinnt die Deloitte-Challenge: www.smashdocs.net

⇒ Usergems zum Sieger der Schlumberger-Challenge gekürt: www.usergems.com

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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