22.06.2020

Innovation.Talks-Überraschungsgast van der Bellen: „Gleichstellung a zache Gschicht“

Am Donnerstag, dem 18.6., fand in der Hofburg der Innovation.network.talk DX statt. Unter der Patronanz der First Lady, Doris Schmidauer, streifte das female-only-Format nicht nur spannende Zukunftsthemen über Arbeit und Wirtschaft nach Covid-19, sondern warf einen scharfen Blick auf die Rolle der und Gefahr für Frauen in der Coronakrise. Der brutkasten war als Eventpartner und technischer Umsetzer involviert und streamte die Veranstaltung gemeinsam mit 4Gamechangers auf verschiedenen Kanälen.
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Innovation.Talks, Cornelia DanielAlexander van der Bellen, Corinna Milborn, Iris Rauskala, Janice Goodeneough, Farmira Mühlberger, Kaps,
(c) BMK/Cajetan Perwein - Bundespräsident Alexander van der Bellen und First Lady Doris Schmidauer äußerten ihre Ansichten zur Gleichstellung der Frau bei den Innovation.Talks.
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Es gibt sie. Frauen in hohen Positionen, als Entscheidungsträgerinnen oder als hochqualifizierte Fachkräfte und Expertinnen. Doch trotz einer leicht spürbaren Verbesserung der Situation mit mehr Frauen in der Öffentlichkeit: Zwischen der Existenz der Damen in Schlüsselpositionen und deren Sichtbarkeit herrscht ein großer Unterschied, der systematischer Natur scheint. Ganz zu Schweigen von Frauen, die einzig allein wegen ihres Geschlechts von „Orten der Macht“ fern gehalten werden. Unter anderem aus diesem Grund wurden die Innovation.Talks als „female-only“-Format erfunden.

+++ Ein Startup holt zum Weltfrauentag Wiener Frauen vor den Vorhang +++

Vorstände ohne Frauen, All-Male-Panels zu den drängendsten Fragen unserer Zeit, Gehälter-Ungleichheiten und vorgefertigte Rollenbilder aus einem anderen Jahrtausend – all diese Dinge offenbaren sich als Instrumente der Diskriminierung, denen sich Frauen in industriellen Gesellschaften seit 120 Jahren gegenübersehen. Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918. Seitdem war der Kampf um die Gleichstellung der Frau „a zache Gschicht“, wie es Überraschungsgast und einer von zwei männlichen „Vertretern“ bei den Innovation.Talks Bundespräsident Alexander van der Bellen bezeichnete.

„Bühne in sonst männlich dominierten Sparte“

Die Idee hinter dem Event als „female only“ kam von Bettina Resl, die neben ihrer Tätigkeit bei Sanofi als Country Head Public Affairs auch Vizepräsidentin des Frauennetzwerks „Club alpha“ ist. Es ging ihr und Co-Founderin  Maria Rauch-Kallat, die zugleich den Alpha Club leitet, darum, Frauen zu vernetzen und ihnen eine Bühne zu geben in einer sonst männlich dominierten Sparte.

Großer Frauenanteil im Nationalrat

Eine aktuelle Studie von MediaAffairs gibt einen kleinen Überblick, warum derartige Events, die sich auf Frauen als Speakerinnen konzentrieren, auch 2020 nötig sind. Bereits 2018 sagte Geschäftsführerin Maria Pernegger, bezogen auf die politische Macht von Frauen: „Offensichtlich ist die Bevölkerung manchmal noch nicht bereit für eine weibliche Politikerin auf Kommunalebene. Weil das oft nicht in das typische Frauenbild passt. […] Auf 100 Jahre gesehen ist die Entwicklung hier zwar sehr langsam, aber es gibt positive Tendenzen. Aktuell haben wir im Nationalrat den größten Frauenanteil, sowie eine Opposition, die nur von Frauen geführt wird.“.

80 Prozent Politiker als Sprecher in der Coronakrise

Passend dazu analysierte MediaAffairs während der Coronakrise vom 10. März bis 31. Mai 9.100 Artikel der größten heimischen Tageszeitungen. Der Fokus dieser Studie lag darauf zu eruieren, wie oft Frauen als Kommunikatorinnen in den Medien vorkommen. Das Ergebnis: Zu 80 Prozent wurde die Krise in der politischen Berichterstattung von Männern kommentiert.

+++ Mehr zur Coronakrise auf unserer Sonderseite +++ 

Und das, obwohl 50 Prozent Frauen in der Regierung und knapp 40 Prozent im Parlament sitzen und für die Zeit der Pandemie wichtige Ressorts, wie das Wirtschaftsministerium, Arbeitsmarkt und Europapolitik innehaben. Ein weiteres Indiz dafür, dass „Zentren der Macht“ für Frauen und ihre Wahrnehmung weiterhin ein schwer einnehmbares Feld bleiben. Nicht der letzte Grund für die Entwicklung der Innovation.Talks.

Hochkarätige Runde

Es war eine hochkarätige Runde, die sich am Donnerstag dem 18. Juni unter der Moderation von Corinna Milborn in den edlen Hallen der Hofburg einfand. Zwei hochaktuelle Key Notes wurden von den Wissenschafterinnen, Rektorin der Technischen Universität Sabine Seidler und Univ. Doz.Ulrike Furmira-Mühlberger (WIFO) gehalten.

+++ WKÖ: Rekordwert bei Neugründungen durch Frauen +++

Umweltministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck widmeten sich in den Panels gemeinsam mit Michaela Fritz, Vizerektorin Medizinische Universität Wien, Iris Rauskala (Sektionschefin im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) und mit Cornelia Daniel, Gründerin Dachgold, den wichtigsten Diskursen rund um Innovation und Wirtschaft nach Corona. Als zweiter männlicher Gast komplettierte Wolfgang Kaps, Geschäftsführer des Pharmakonzerns Sanofi Österreich, die illustre Runde.

Zusätzlich gab es drei Breakout-Rooms mit Irene Fialka, CEO INiTS Gründerservice, Sophie Martinez, CEO of Seinfeld Professionals, und Yvonne Martins, Head of Legal Sanofi, in denen Themen zu Legal-Tech mit Interessierten diskutiert wurden.

„All Male Panels Usus“

Die Diskussion begann mit einer Erklärung, warum die Innovation.Talks ins Leben gerufen wurden: „Weil wir seit Jahrzehnten damit konfrontiert sind, dass auf den Podien immer nur Männer sitzen. Und Veranstalter immer wieder sagen, wir finden keine Frauen“, erklärte Rauch-Kallat die Beweggründe: „Wir wollten diese Frauen vor den Vorhang holen und miteinander vernetzen“.

Bei diesem Vorhaben spielen Unternehmen und die Zusammensetzung von Führungspositionen eine wichtige Rolle. Wolfgang Kaps, der bei Sanofi Österreich im Leitungsgremium auf eine paritätische Besetzung, jeweils 50 Prozent Männer und Frauen, setzt, erzählte von den Schwierigkeiten, so eine Haltung zu etablieren.

Alexander van der Bellen, Corinna Milborn, Iris Rauskala, Janice Goodeneough, Farmira Mühlberger, Kaps,
(c) BMK/Cajetan Perwein – Die beiden männlichen Gäste, Bundespräsident Alexander van der Bellen und Sanofi Österreich-Geschäftsführer Wolfgang Kaps, beim „all female“-Format.

Unternehmerische Gleichstellung bedarf Organisation

Er sagte: „Die erste Schwierigkeit zeigt sich bereits dabei, das Vorhaben als Maxime im ganzen Unternehmen durchzusetzen. In der Größenordnung eines Unternehmens wie Sanofi bedarf es ein, bis zwei Jahre Organisation. Der zweite Punkt betrifft den Auswahlprozess, bei dem man sicherstellen muss, dass man am Ende des Tages nicht eine Frau anstellt, die als zweite Wahl gilt. Die Auswahlkriterien müssten exakt die gleichen sein.“.

Rauch-Kallat stimmte zu, dass, es vor allem an der fehlenden Geisteshaltung scheitere. Und dass, obwohl es Studien gebe, so die ehemalige Ministerin, die bescheinigen, dass gemischte Teams erfolgreicher agieren, als männlich konforme.

Gleichstellung: Unternehmen müssen Flexibilität etablieren

Bettina Resl zeigte danach mit einem Beispiel einen „best practice“-Case bei dieser Thematik auf. Als Mutter von drei Kindern sei es ihr trotzdem möglich, eine Führungsposition im Unternehmen innezuhaben, ohne die Kinderbetreuung auszulagern, weil ihr Arbeitgeber Sanofi derart flexibel (auch für Väter) auf seine Mitarbeiter eingehe.

Wertschätzung, Frauenquote – letzteres laut Rauch-Kallat ein wenig elegantes, aber zurzeit noch nötiges Instrument – und eine flexible Grundhaltung seien in einem Unternehmen die Schlüsselpunkte, wie es für Frauen als Führungspersönlichkeiten gut funktionieren könne.

Corona als Gefahr, in alte Rollen zurück zu fallen

Dass die Frauen-Problematik bereits vor der Krise ein Problem darstellte, ist kein Geheimnis. Die Pandemie jedoch hat laut Rauch-Kallat  besonders das weibliche Geschlecht getroffen, insbesondere jene mit Schulkindern. „Corona darf nicht der Anlass sein, in alte Rollen zurück zu fallen, in denen sich der Mann in ein Zimmer zurückzieht und die Gattin den Rest regelt“, so die Ex-Ministerin.

Häusliche Gewalt nimmt zu

Neben der Gefahr in das alte Familienbild der kochenden und sich um Kinder kümmernden Frau zurück zu fallen, hat die Krise auch die häusliche Gewalt (Hilfe gibt es hier) ansteigen lassen. Im Februar sprach zum Beispiel die österreichische Polizei 874 Betretungs- und Annäherungsverbote aus, im März gab es einen Anstieg auf 961. Und das sind nur die erfassten Fälle.

Österreich hat Nachholbedarf bei Entlohnung systemrelevanter Berufe

Neben diesem düsteren Blick auf familiäre Verhältnisse, zeigten sich die Innovation.Talks grundlegend optimistisch und konstruktiv. Bundespräsident Alexander van der Bellen riet Frauen dazu, Netzwerke zu gründen und sich formell und informell auszutauschen. „In der Coronakrise ist besonders deutlich geworden, welchen Nachholbedarf Österreich hat, was die Entlohnung von systemrelevanten Berufen betrifft, in denen vorrangig Frauen vertreten sind“, sagte er.

+++ Rekord-Arbeitslosigkeit in der Coronakrise als Risikofaktor für häusliche Gewalt +++

Die Gründe dafür verortete das Staatsoberhaupt in einer Reihe von Ursachen. Ungleichgewichte bei Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt, ein schwacher, gewerkschaftlicher Organisationsgrad, Schwächen in den Lohnverhandlungen und eine systemische Benachteiligung nannte er als die Knackpunkte bei der Problematik der Benachteiligung von Frauen.

Informelle Treffen als Männer-Vorteil?

Die Gleichstellung der Frau, das als Thema seit rund 120 Jahren in den Gesellschaften verankert ist, würde laut van der Bellen zu langsam vorangehen. Er nannte es wie erwähnt „a zache Gschicht“ und wies auf einen Aspekt hin, der bei Männern ausgeprägter zu sein scheint: Informelle Treffen.

Er brachte die Selbsthaltung der Frau ins Spiel, als er dazu sagte: „Männer wären eher geneigt sich nach der Arbeit ‚auf ein Bier‘ zu treffen und sich auszutauschen. Auch in Sachen Selbstbewusstsein und Selbstdarstellung reagieren Frauen eher bescheiden. Ich finde diese Verhaltensweisen sympathisch. Sie könnten am Arbeitsmarkt aber ein Nachteil sein“, so der Bundespräsident.

Corona als Innovationsschub

Nach dieser Einschätzung, widmete sich die Runde des „Innovation.network.talk DX“dem zweiten Schwerpunkt des Tages. Neben der Gleichstellung der Frau wurde die Frage behandelt, wie man mit dem Innovationsschub durch Corona umgehe und welche Zukunftschancen sich daraus ergeben.

„Land hat gelernt, mit Tools umzugehen“

TU-Rektorin Sabine Seidler bezeichnete Daten als das „Gold des 21. Jahrhunderts“ und meinte, dass in dieser Krise das Land gelernt habe, mit Tools umzugehen, deren Namen man vorher nicht kannte. Umweltministerin Leonore Gewessler stimmte zu und hob die Bereitschaft zu gesellschaftlicher Innovation in einer bisher undenkbaren Geschwindigkeit hervor. „Wir habe Dinge wie Videokonferenzen und Online-Services integriert, die bleiben werden“, sagte sie.

Die Wiederentdeckung der Wissenschaft und Natur

Während Michaela Fritz, Vizerektorin der Medizinischen Universität Wien, und Daniela Haluza, Lektorin dort, den erhöhnten Stellenwert der Wissenschaft und die Wiederentdeckung der Natur in der Krise als das gesellschaftlich „Neue“ betonten, erzählte Dachgold-Gründerin Cornelia Daniel von der Erfolgsstrategie ihres Unternehmens.

Hillinger, Gschwandtner, Schneider, Haselsteiner, Rohla, Kuntke, Zech, REWE, Startup
(c) BMK/Cajetan Perwein – Dachgold-Gründerin Cornelia Daniel (li.) neben Umweltministerin Leonore Gewessler gab Einblicke in ihr Unternehmen Dachgold während der Coronakrise.

Newsletter statt direkter Kontakt

Cornelia Daniels Photovoltaik-Unternehmen hat während des Lockdown statt dem Kundenkontakt, der vorrangig B2B stattfindet, auf Newsletter-Aussendungen gesetzt. Dabei konnten die Adressaten unterscheiden, ob sie weiteren Kontakt wünschen, ihn gänzlich ablehnen oder trotz schwieriger Phase versuchen Geschäftsgespräche am Leben zu halten. Dachgold erstellte Webinare und beriet seine Kunden online.

Zeitenwende: „Normaler zu sagen, ich muss mich um die Kinder kümmern“

„Ein besonderes Learning war aber, dass es viel normaler wurde zu sagen, ich muss mich um die Kinder kümmern“, sagt Daniel und gab eine Anekdote preis, in der ihr Kollege die Kinder nach einem Augenarzt-Termin, weil gleich lokal gelegen, zum Kundengespräch mitnahm. „In der Ecke spielten die Kinder, während man mit dem Kunden sprach. Es fühlt sich wie eine Zeitenwende, in der viel möglich ist“, so die Gründerin weiter.

Slideshow: Die Highlights des Events in der Hofburg

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Negative Effekte von Pandemien bleiben 40 Jahre lang bestehen

Neben diesem hoffnungsfrohen Zugängen, war bei diesen Talks besonders der Bericht von Ulrike Farmira-Mühlberger, stellvertretende Leiterin Wifo, bemerkenswert, weil er sich von den positiven Aussagen der anderen Teilnehmerinnen sehr unterschied. Die Ökonomin wies darauf hin, dass laut wirtschaftshistorischen Studien Pandemien seit dem 14. Jahrhundert makroökonomische Effekte erschaffen haben, die vier Jahrzehnte lang geblieben sind. „Es bleibt abzuwarten, ob unsere Zeit eine resilientere Wirtschaft kreiert hat, die negative Effekte verkürzen wird“, sagte sie. Und holte weiter aus.

KMU würden die negativen Auswirkungen stärker spüren. Auch gebe es massive Probleme im Bereich Investitionstätigkeiten: 41 Prozent der Unternehmen hätten Investitionsprojekte aufgeschoben, 21 Prozent gestrichen. Jedoch sehe man, dass Unternehmen, die aktiv in F&E tätig sind, leichter durch Krisen kommen. „Sie weisen eine höhere Resilienz auf“, sagte sie.

Wie bestellt, bestätigte Patricia Neumann, Geschäftsführerin IBM Österreich, danach diese Aussage: „Alle Unternehmen, die weiter fortgeschritten in Sachen Digitalisierung waren, haben sich in dieser Krise leichter getan“ sagte sie und verwies darauf, dass 98 Prozent der weltweiten 350.000 IBM-Mitarbeiter im Home Office waren. Sie appellierte daran, das Gelernte nicht jetzt „wegzuwerfen“, sondern es im wiederkehrenden Arbeitsalltag „aufzusetzen“.

Potential und „rapid prototyping“

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dagegen fokussierte nach den negativen Ausblicken und Warnungen von Famira-Mühlberger auf das Potential, das die Krise ausgelöst habe. Man habe eine noch nie gesehene weltweite  Zusammenarbeit erlebt, sagte sie und verwies darauf, dass Europa durch lokale Produktion stärker werden müsse. In Österreich wären ihren Angaben nach 94 Prozent der Unternehmen bereit, alle Mitarbeiter nach der Kurzarbeit wieder zurückzunehmen.

Spannend war, was die Ministerin durch Beispiele andeutete und zugab, dass Österreich zwar Vieles, aber nicht alles richtig gemacht habe, was die Abfederung der Krise betraf. Sie meinte in Richtung Kritiker, dass man zum ersten Mal gemeinsam eine Pandemie erlebe und die Arbeitsweise des „rapid prototyping“ sich bewähre. Die Hilfsleistungen würden rasch „raus“ gehen, dann müsse man schauen, wo Dinge angepasst gehören. „Das Motto, niemand wird zurückgelassen, gilt nach wie vor“, sagte sie: „Jetzt muss man das Geld zu den Firmen und EPU bringen“.

Schramböck attestierte der aktuellen Pandemie eine Andersartigkeit im Vergleich zu vergangenen und nannte Digitalisierung, Vernetzung, neue Geschäftsmodelle der einzelnen Unternehmen als Triebfeder, die einen optimistischen Blick in die Zukunft wagen lassen.

Kritischere Investoren

Hydrogrid-CEO Janice Goodenough lenkte die Diskussion danach auf Startups, die zwar schnell mit Home-Office-Umstellung reagiert hätten, nun aber härter getroffen werden. „Investoren schauen kritischer in einer neuen Welt, ob das Geschäft einen Bestand hat“, sagte sie. Auch Neumann sah es ähnlich und sprach von einer Investitionszurückhaltung. Neue Projekte würden verschoben werden, man brauche Zeit, die Krise zu verarbeiten.

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(c) Hydrogrid – Die Geschäftsführerin von Hydrogrid, Janice Goodenough, lenkte den Fokus beim Online-Event auf den Sozialstaat und Steuergerechtigkeit.

Hybride Welt und sozialer Aspekt

Neumann meinte zudem, sie sehe in Zukunft eine hybride Welt entstehen. Traditionelles und Digitales würden zusammenkommen, Investitionen ins Unternehmen würden getätigt werden, nicht nur um Kosten zu senken, sondern schneller und besser zu sein, neue Geschäftsmodelle zu finden. „Ein digitales Produkt ist resilienter“, sagte Neumann, während Goodenough den oft übersehenen sozialen Aspekt einwarf.

„Fakt ist, dass die Krise Ungleichheiten verstärkt. Amazon boomt, während kleine Geschäfte eingehen“, sagte sie. Die Gründerin nannte die nahende Zeit eine Periode des Schmerzes und meinte, dass „cracks in the foundation“ offensichtlicher werden. „Wir in Österreich stehen aber gut da, weil wir ein starkes Sozialsystem haben. Ich fürchte eine kurzfristige Verstärkung von negativen Tendenzen, die aber auch Chancen bringt, Dinge zu lösen. Besonders mit Hinblick auf die Steuergerechtigkeit. Man hat klar gesehen, welche Jobs die wahren Leistungsträger einer Gesellschaft sind“, so Goodenough.

Nach letzter Krise Stärkung des Populismus

Diese negativen Tendenzen sieht auch Puls 4-Info-Chefin Corinna Milborn. Sie brachte am Ende der Diskussion die Finanzkrise von 2008/09 auf und meinte, dass wir als Gesellschaft wissen, was passiert, wenn man Menschen zurücklässt. „Der Populismus kam stark auf“, sagte sie an Margarete Schramböck gewandt. Die Wirtschaftsministerin blieb der Parteilinie treu und meinte, eine gute Wirtschaftspolitik sei die beste Sozialpolitik.

Innovation.Talks, Schramböck
(c) BKA Andy Wenzel – Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: „Die Technologien um Menschen Möglichkeiten zu bieten, sind alle da.“.

Schramböck bei Innovation.Talks: „Jährlich bis zu 30.000 Jobs“

„Das wichtigste ist es, Jobs zu schaffen in unterschiedlichsten Bereichen. Durch die Digitalisierung entstehen jährlich bis zu 30.000 neue Arbeitsplätze“, sagte Schramböck und verwies darauf, dass man auch auf jene schauen müsse, die nicht „AI-Hacker“ sein könnten. Das Bieten von Möglichkeiten sei eine europäische Aufgabe: „Denn Technologien dafür sind alle da“.

Warnung an die Frauen

Konkreter zu den Gefahren einer Post-Pandemie-Welt wurde da schon Maria Rauch-Kallat. Die ehemalige Politikerin warnte Frauen davor zu glauben, dass alles bisher Erreichte an Frauenrechten in Stein gemeißelt sei. „Krisen sind nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren. Wir müssen aufpassen“, sagte sie.

„Nicht gefallen lassen“

Und die Hausherrin und First Lady Doris Schmidauer stimmte in die Mahnungen ein: „Wir Frauen müssen sehr darauf achten, wie sich die Maßnahmen auswirken“, sagte sie und gab sich bezüglich der Gefahr wegen der Corona-Krise gesellschaftlich in alte Frauenrollen zurück gedrängt zu werden kämpferisch: „Wir lassen uns das nicht gefallen“.

Innovation.Talks: Der komplette Event zum Nachsehen

⇒ Club alpha

⇒ Sanofi

⇒ Hydrogrid

⇒ Dachgold

⇒ Wifo

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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AI Summaries

Innovation.Talks-Überraschungsgast van der Bellen: „Gleichstellung a zache Gschicht“

  • Krise birgt besonders für Frauen neben Chancen auch die Gefahr in alte Muster gedrängt zu werden.
  • Gleichstellung der Frau in Unternehmen ein langer Prozess.
  • Hybride Welt ist im Kommen.
  • Gesellschaft hat in Corona schnell reagiert.
  • Mehr Verständnis für Kinder als neuer normaler Faktor.
  • Monatlich 30.000 Jobs durch Digitalisierung geschaffen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Innovation.Talks-Überraschungsgast van der Bellen: „Gleichstellung a zache Gschicht“

  • Krise birgt besonders für Frauen neben Chancen auch die Gefahr in alte Muster gedrängt zu werden.
  • Gleichstellung der Frau in Unternehmen ein langer Prozess.
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