05.09.2025
THEMENPARTNERSCHAFT

„Warum brauchen wir Innovation? Sie ist so wichtig wie die Luft zum Atmen“

Michael Sedlak und Lukas Valika sind die Innovationstreiber des Burgenlands. Wie die beiden damit auch den Startup Burgenland Accelerator stärken, die Gründerszene im Burgenland fördern – und warum die Innovationsfähigkeit unseres Ökosystems davon profitiert.
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Michael Sedlak (l.) und Lukas Valika. | © Wirtschaftsagentur Burgenland

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2025 “Schubkraft” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


„Warum brauchen wir Innovation? Sie ist quasi so wichtig wie die Luft zum Atmen!“ Das sind klare Worte von Michael Sedlak. Seit 15 Jahren steht er für das Thema Innovation im Burgenland und unterstützt Unternehmen bei Förderungen, Partnerschaften und strategischer Weiterentwicklung: Wer sich nicht immer wieder neu erfindet, bleibt auf der Strecke. Innovation ist laut ihm nicht nur der Motor für wirtschaftliches Wachstum, sondern auch für gesellschaftlichen Fortschritt. Doch dafür braucht es mehr als nur gute Ideen – nämlich Know-how, finanzielle Unterstützung, ein starkes Netzwerk und verlässliche Partner.

All das bietet die Wirtschaftsagentur Burgenland mit Angeboten wie Startup Burgenland. Dieses trägt zu einer Erhöhung der Gründungsquote im Burgenland bei: Die Zahl der dort registrierten Startups hat sich von 2021 bis 2024 mehr als verdoppelt – von 39 auf 88. Besonders dynamisch entwickeln sich auch die Bereiche Gesundheit, Pflege, erneuerbare Energie sowie Landwirtschaft und Ernährung; im Einklang mit der FTI-Strategie Burgenland 2030.

Obwohl das Burgenland traditionell kein Industriestandort ist, funktioniert Innovation dennoch – vor allem dank flexibler, anpassungsfähiger Unternehmen. Ein Beispiel: Peischl Fahrzeugbau aus Stegersbach hat sich vom Pferdekutschenbetrieb vor 200 Jahren zur modernen Produktionsfirma für Lkw-Anhänger gewandelt.

Michael Sedlak und Lukas Valika unterstützen nicht nur Startups im Rahmen des Accelerators, sondern auch bereits etablierte Unternehmen – von der Förderberatung bis hin zur Innovationsstrategie. Damit bietet man ein Rundum-sorglos-Paket – mit starken Partnern wie der aws, der FFG oder dem Österreichischen Patentamt.

Ihr Innovationsmanagement umfasst Netzwerkpflege ebenso wie praktische Unterstützung in der Fläche: „Wir helfen branchenübergreifend, coachen, vernetzen und begleiten Ideen in den Markt“, sagt Sedlak. Über das Programm „Burgenland Innovationsfit“ beispielsweise erhalten innovative Ideen und Konzepte von Schüler:innen, Gründer:innen bis hin zu Unternehmen Feedback und Unterstützung zur Projektumsetzung – teils auch in Kooperation mit den lokalen Bildungseinrichtungen. Initiativen wie die Youth Entrepreneurship Week oder Kooperationen mit HTLs fördern den Unternehmergeist im Burgenland frühzeitig, bestätigt Valika.

Das Flaggschiffprogramm Startup Burgenland hingegen begleitet Founder auf dem Weg in den Markt und bietet ihnen individuelles Coaching in Bereichen wie Sales, Funding oder Medienarbeit – ergänzt durch gezielte Vernetzung mit Partnern und Kunden: „Kapital, Kunden, Know-how“ ist dort nicht nur ein Slogan, sondern gelebte Praxis.

Ein weiterer Impulsgeber für regionale Innovation ist der Innovationspreis Burgenland. Fast jedes Jahr ist ein Projekt aus dem Accelerator unter den Preisträgern. Ziel sei es, junge, innovative Unternehmen ins Burgenland zu holen, Arbeitsplätze zu schaffen und Kooperationen mit etablierten Playern zu stärken.

Sonnenerde – der Gewinner des Innovationspreises Burgenland 2023 | © Wirtschaftsagentur Burgenland

Wir erkennen: Das Ökosystem rund um die Wirtschaftsagentur Burgenland funktioniert. Und das nicht nur dank der hervorragenden Verzahnung in der heimischen Wirtschaft: „Ein wichtiger Teil unseres USPs ist: Wir sind am Land. Wir haben kurze Wege – bei uns bekommt man schnell Termine, auch mit politischen Entscheidungsträgern“, betont Valika.

Der Startup Burgenland Accelerator legt besonderen Wert auf langfristige Beziehungen: Auch nach dem Programm bleibt das Team von Startup Burgenland in engem Kontakt mit den Startups, unterstützt sie bei neuen Chancen und holt passende Partner ins Gespräch. „Bei uns gibt’s keine ‚One size fits all‘-Lösungen. Jeder bekommt ein maßgeschneidertes Paket“, so Sedlak.

Die sechs Startups des laufenden Batch 5 des StartUp Burgenland Accelerators. | © Wirtschaftsagentur Burgenland

Die Innovationskraft des Burgenlands genießt mittlerweile überregionales Ansehen: „Menschen erkennen den Bedarf an Innovation und setzen ihn konsequent um. Und mit unserem Netzwerk und Coaching schaffen sie es erfolgreich in den Markt“, bestärkt Valika.

Auch 2026 können sich Startups für einen neuen Batch des Startup Burgenland Accelerators bewerben. Gesucht werden skalierbare Ideen und engagierte Teams. Startup Burgenland appelliert an alle, die sich auf die gemeinsame achtmonatige Reise begeben wollen: „Innovation braucht volles Commitment. Wer die Extrameile geht, findet bei uns die richtigen Voraussetzungen und umfassende Unterstützung – und kann mit uns das Ökosystem von morgen mit gestalten.“


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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