20.09.2022

Innovation in Corporates: „Ein bisschen Startup funktioniert nicht“

WhatAVenture CEO Max Ditzel argumentiert im Gastkommentar, warum Innovation keine Frage des Wollens, sondern eine Überlebensfrage ist.
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Innovation in Corporates: „Ein bisschen Startup funktioniert nicht“
Innovation in Corporates (c) WhatAVenture
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Die Herausforderungen, die Unternehmen kumulativ zu meistern haben, sind vielfältig: Wir leben inmitten einer digitalen und technologischen Transformation, stehen einer Umwelt- und Gesundheitskrise gegenüber – und das global. Die geopolitischen Risiken nehmen zu, die Konjunktur kühlt weltweit ab, aktuelle Problemstellungen wie hohe Material- und Energiepreise, der Fachkräftemangel und Materialengpässe kommen noch hinzu.

Nun gilt es, neue Antworten auf diese Herausforderungen zu finden: Alte Problemlösungsstrategien reichen nicht mehr. Die Entwicklung innovativer Herangehensweisen gewinnt an Relevanz. Diese neuen, frischen Zugänge bedeuten auch erfüllende Jobs, die wichtige Aufgaben lösen und dadurch auf schwer verfügbare Fachkräfte anziehend wirken.

Auf den Punkt gebracht: Innovation schafft Perspektiven in so vieler Hinsicht. Innovation ist heute daher keine Frage des Wollens mehr, sondern eine Überlebensfrage. Stabilität und nachhaltiges Wachstum sind auch nur mehr in neuen Märkten – außerhalb der Komfortzone – möglich.

Europäische Unternehmen: Innovativer als wir denken

Seit Jahren wird europäisches Unternehmertum vor allem negativ und pessimistisch betrachtet. Das entspricht nicht dem Bild, das ich von europäischen Unternehmen habe: Ich sehe Tag für Tag erfolgsversprechende, hochinnovative Ideen, die nur darauf warten, umgesetzt zu werden.

Sie bleiben jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen ungenutzt liegen oder büßen an Geschwindigkeit ein, weil sie in den alten unternehmerischen Strukturen gefangen sind.

Innovation: Drei Kern-Skills entscheiden über Erfolg und Misserfolg

Aus meiner Erfahrung aus der Begleitung von über 150 Unternehmen unterscheiden sich erfolgreiche Innovatoren in drei Themenfeldern von ihrem Mitbewerb: Das sind Innovationsmut, der Aufbau des idealen Settings und die konsequente Umsetzung.

Innovationsmut bedeutet, ganz neue Entwicklungs- und Vermarktungsansätze zu ermöglichen. Produkte und Dienstleistungen, die noch nicht fertig ausgefeilt sind, auf den Markt zu bringen und mit echten Kunden zu testen. Das braucht Mut, und eine neue Fehlerkultur in Unternehmen. Fehler sind gewünscht, denn nur so können wir lernen und unser neues Produkt weiterentwickeln.

Innovation ist kein Hobby und Teilzeit-Spiel. Ein bisschen Startup funktioniert nicht.

Weiters darf das Setting nicht von vorhandenen, alten Strukturen definiert werden. Nur ein vom Tagesgeschäft losgelöstes Vehikel kann sich schneller bewegen und neue Märkte erobern. Dafür braucht es andere Fähigkeiten und ein eigenes Führungsteam, um diese neuen Lösungen in den Markt zu bringen und durch einen hohen Grad an Unsicherheit zu navigieren.

Und drittens braucht es die konsequente Umsetzung: Innovation ist kein Hobby und Teilzeit-Spiel, sondern braucht die volle Aufmerksamkeit. Das gesamte Team muss zu 100 Prozent fokussiert sein, denn ein bisschen Startup funktioniert nicht. Ein Verzetteln schadet dem Bestandsgeschäft, aber auch dem Neuen. Wenn die Zeichen auf Erfolg stehen, dann darf nicht gewartet werden. Aber: Ich muss Projekte auch stoppen, wenn das Timing nicht passt, oder wenn der Rückenwind vom Markt fehlt.

Dem Neuen seinen eigenen Raum geben

Bedeutet: Es braucht andere Unternehmensstrukturen, damit das Neue wachsen und sich entwickeln kann. Hier hat sich Venture Building, das Gründen von unternehmerischen Räumen, als erfolgsversprechender Ansatz entwickelt. Radikale Innovationen kommen in einem alten System nicht vom Fleck. Sie benötigen eine Unabhängigkeit, da sie so ganz andere Entwicklungsbedingungen benötigen als sie in etablierten Mutterunternehmen meist vorherrschen. Nur wenn sie ihren eigenen Weg gehen können, haben diese Ideen die Chance, am Markt Fuß zu fassen.

Viele große und mittelständische Unternehmen nutzen bereits diesen Lösungsansatz. So ist das deutsche Traditionsunternehmen Miele gerade dabei, sich mit Hilfe von innovativen Startups für die Zukunft neu aufzustellen. Die Unternehmensgruppe Lobbe, spezialisiert auf Recycling, widmet sich in einer eigenen Venture-Abteilung neuen Geschäftsmodellen. Auch der Heiztechnik-Profi Viessmann hat die Vorteile des Venture Buildings als Teil seines konsequenten Innovationskurses erkannt.

Mir ist bewusst, dass dieser Weg eine radikale Abkehr vom gewohnten und lieb gewonnenen Alltag bedeutet. Diesen neuen Weg einzuschlagen erfordert Mut. Sie sind auf diesem Weg nicht alleine. Zahlreiche Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen und man kann mittlerweile auf eine ganze Reihe an Best Practice-Beispielen zurückgreifen.

Eines muss jedenfalls klar sein: Gewohnheit hat inmitten der gesellschaftlichen und geschäftlichen Veränderungen sowie globalen Dynamiken keinen Platz mehr. Je schneller Unternehmen das realisieren, desto eher können sie neues Terrain erobern und erfolgreich den zahlreichen Herausforderungen entgegentreten.


Zum Autor

WhatAVenture CEO Max Ditzel | (c) Lea Fabienne
Max Ditzel | (c) Lea Fabienne

Max Ditzel ist CEO und Managing Partner bei WhatAVenture, einem führenden Corporate Venture Builder mit Standorten in Deutschland, Österreich und Italien. Als einer der ersten Mitarbeiter gestaltet er bereits seit 2015 das Wachstum des Unternehmens mit.

Die Zusammenarbeit mit über 150 Unternehmen in ganz Europa ermöglicht ihm einen branchenübergreifenden Einblick in die Erfolgsfaktoren von neuen Geschäftsmodellen.

Mit dieser Erfahrung begleitet er Entscheidungsträger beim Aufbau von Innovationsportfolios und dem Markteintritt von Corporate Startups.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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