20.09.2022

Innovation in Corporates: „Ein bisschen Startup funktioniert nicht“

WhatAVenture CEO Max Ditzel argumentiert im Gastkommentar, warum Innovation keine Frage des Wollens, sondern eine Überlebensfrage ist.
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Innovation in Corporates: „Ein bisschen Startup funktioniert nicht“
Innovation in Corporates (c) WhatAVenture
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Die Herausforderungen, die Unternehmen kumulativ zu meistern haben, sind vielfältig: Wir leben inmitten einer digitalen und technologischen Transformation, stehen einer Umwelt- und Gesundheitskrise gegenüber – und das global. Die geopolitischen Risiken nehmen zu, die Konjunktur kühlt weltweit ab, aktuelle Problemstellungen wie hohe Material- und Energiepreise, der Fachkräftemangel und Materialengpässe kommen noch hinzu.

Nun gilt es, neue Antworten auf diese Herausforderungen zu finden: Alte Problemlösungsstrategien reichen nicht mehr. Die Entwicklung innovativer Herangehensweisen gewinnt an Relevanz. Diese neuen, frischen Zugänge bedeuten auch erfüllende Jobs, die wichtige Aufgaben lösen und dadurch auf schwer verfügbare Fachkräfte anziehend wirken.

Auf den Punkt gebracht: Innovation schafft Perspektiven in so vieler Hinsicht. Innovation ist heute daher keine Frage des Wollens mehr, sondern eine Überlebensfrage. Stabilität und nachhaltiges Wachstum sind auch nur mehr in neuen Märkten – außerhalb der Komfortzone – möglich.

Europäische Unternehmen: Innovativer als wir denken

Seit Jahren wird europäisches Unternehmertum vor allem negativ und pessimistisch betrachtet. Das entspricht nicht dem Bild, das ich von europäischen Unternehmen habe: Ich sehe Tag für Tag erfolgsversprechende, hochinnovative Ideen, die nur darauf warten, umgesetzt zu werden.

Sie bleiben jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen ungenutzt liegen oder büßen an Geschwindigkeit ein, weil sie in den alten unternehmerischen Strukturen gefangen sind.

Innovation: Drei Kern-Skills entscheiden über Erfolg und Misserfolg

Aus meiner Erfahrung aus der Begleitung von über 150 Unternehmen unterscheiden sich erfolgreiche Innovatoren in drei Themenfeldern von ihrem Mitbewerb: Das sind Innovationsmut, der Aufbau des idealen Settings und die konsequente Umsetzung.

Innovationsmut bedeutet, ganz neue Entwicklungs- und Vermarktungsansätze zu ermöglichen. Produkte und Dienstleistungen, die noch nicht fertig ausgefeilt sind, auf den Markt zu bringen und mit echten Kunden zu testen. Das braucht Mut, und eine neue Fehlerkultur in Unternehmen. Fehler sind gewünscht, denn nur so können wir lernen und unser neues Produkt weiterentwickeln.

Innovation ist kein Hobby und Teilzeit-Spiel. Ein bisschen Startup funktioniert nicht.

Weiters darf das Setting nicht von vorhandenen, alten Strukturen definiert werden. Nur ein vom Tagesgeschäft losgelöstes Vehikel kann sich schneller bewegen und neue Märkte erobern. Dafür braucht es andere Fähigkeiten und ein eigenes Führungsteam, um diese neuen Lösungen in den Markt zu bringen und durch einen hohen Grad an Unsicherheit zu navigieren.

Und drittens braucht es die konsequente Umsetzung: Innovation ist kein Hobby und Teilzeit-Spiel, sondern braucht die volle Aufmerksamkeit. Das gesamte Team muss zu 100 Prozent fokussiert sein, denn ein bisschen Startup funktioniert nicht. Ein Verzetteln schadet dem Bestandsgeschäft, aber auch dem Neuen. Wenn die Zeichen auf Erfolg stehen, dann darf nicht gewartet werden. Aber: Ich muss Projekte auch stoppen, wenn das Timing nicht passt, oder wenn der Rückenwind vom Markt fehlt.

Dem Neuen seinen eigenen Raum geben

Bedeutet: Es braucht andere Unternehmensstrukturen, damit das Neue wachsen und sich entwickeln kann. Hier hat sich Venture Building, das Gründen von unternehmerischen Räumen, als erfolgsversprechender Ansatz entwickelt. Radikale Innovationen kommen in einem alten System nicht vom Fleck. Sie benötigen eine Unabhängigkeit, da sie so ganz andere Entwicklungsbedingungen benötigen als sie in etablierten Mutterunternehmen meist vorherrschen. Nur wenn sie ihren eigenen Weg gehen können, haben diese Ideen die Chance, am Markt Fuß zu fassen.

Viele große und mittelständische Unternehmen nutzen bereits diesen Lösungsansatz. So ist das deutsche Traditionsunternehmen Miele gerade dabei, sich mit Hilfe von innovativen Startups für die Zukunft neu aufzustellen. Die Unternehmensgruppe Lobbe, spezialisiert auf Recycling, widmet sich in einer eigenen Venture-Abteilung neuen Geschäftsmodellen. Auch der Heiztechnik-Profi Viessmann hat die Vorteile des Venture Buildings als Teil seines konsequenten Innovationskurses erkannt.

Mir ist bewusst, dass dieser Weg eine radikale Abkehr vom gewohnten und lieb gewonnenen Alltag bedeutet. Diesen neuen Weg einzuschlagen erfordert Mut. Sie sind auf diesem Weg nicht alleine. Zahlreiche Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen und man kann mittlerweile auf eine ganze Reihe an Best Practice-Beispielen zurückgreifen.

Eines muss jedenfalls klar sein: Gewohnheit hat inmitten der gesellschaftlichen und geschäftlichen Veränderungen sowie globalen Dynamiken keinen Platz mehr. Je schneller Unternehmen das realisieren, desto eher können sie neues Terrain erobern und erfolgreich den zahlreichen Herausforderungen entgegentreten.


Zum Autor

WhatAVenture CEO Max Ditzel | (c) Lea Fabienne
Max Ditzel | (c) Lea Fabienne

Max Ditzel ist CEO und Managing Partner bei WhatAVenture, einem führenden Corporate Venture Builder mit Standorten in Deutschland, Österreich und Italien. Als einer der ersten Mitarbeiter gestaltet er bereits seit 2015 das Wachstum des Unternehmens mit.

Die Zusammenarbeit mit über 150 Unternehmen in ganz Europa ermöglicht ihm einen branchenübergreifenden Einblick in die Erfolgsfaktoren von neuen Geschäftsmodellen.

Mit dieser Erfahrung begleitet er Entscheidungsträger beim Aufbau von Innovationsportfolios und dem Markteintritt von Corporate Startups.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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