15.11.2017

Innovation Challenge: Salzburg AG testet Augmented Reality-System

Der Energiedienstleister Salzburg AG hat mit der Umsetzung von Projekten aus seinem Startup-Programm "Innovation Challenge" begonnen.
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(c) Salzburg AG: Leonhard Schitter, Vorstandssprecher der Salzburg AG und Mitarbeiter.

Nach dem Auswahl-Prozess beim zweiten Durchgang des Startup-Programms „Innovation Challenge“ geht es bei der Salzburg AG nun an die Umsetzung der Projekte. Nun wurde ein Pilotprojekt, bei dem ein Augmented Reality (AR)-System für Wartungsarbeiten genutzt wird, vorgestellt. „Mit der AR-Brille wird das reale Blickfeld durch die Einblendung virtueller Informationen ergänzt“, erklärt Leonhard Schitter, Vorstandssprecher der Salzburg AG. „Man taucht damit nicht komplett in eine virtuelle Welt ein, sondern notwendige Informationen und Unterlagen werden digitalisiert und in das Sichtfeld eingespielt. Damit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle benötigten Informationen im Blickfeld und die Hände frei für ihre Arbeiten.“

+++ Live vom Innovation Camp Finale der Salzburg AG, mit dem CEO Dr. Leonhard Schitter +++

Virtuelles Tablet statt Zettel

Denn bislang hätten Mitarbeiter bei der Revision die durchgeführten Schritte auf einem Zettel notieren und dann im Computer eintragen müssen. Nun ginge das am virtuellen Tablet, das in der Brille eingeblendet wird, mit einer Handbewegung. „Es geht einfacher und schneller“, sagte Kraftwerksoperateur Constantin Naderer. Und nicht nur die Dokumentation sei mit der AR-Brille unkomplizierter. Mitarbeiter könnten sich über die Brille Detailpläne von Anlagenteilen, technische Informationen, Sicherheitshinweise, Unterlagen zu Aufgabenbeschreibungen oder Ersatzteillisten einblenden lassen. Zudem sei es möglich, Videos vorangegangener Instandhaltungen anzusehen und so mitzulernen.

(c) Salzburg AG: Die AR-Brille im Einsatz.

Sieben Pilotprojekte in Gang

Der Einsatz der AR-Brille ist eines von sieben Projekten, das im Zuge der Innovation Challenge entstanden ist. Insgesamt hatten sich beim aktuellen Programm 221 Startups aus 36 Ländern beworben. Dazu kamen 90 Projektvorschläge von Mitarbeitern des Energie-Dienstleisters. Neben der AR-Brille wird derzeit auch der Drohneneinsatz zur Leitungsüberprüfung einem Praxistest unterzogen. Mit einem englischen Startup wird die technische Weiterentwicklung von modernen Schwungradspeichern vorangetrieben, die helfen sollen, Verbrauchsspitzen auszugleichen und so das Stromnetz zu entlasten. Ein weiterer Pilot beschäftigt sich mit der Entwicklung einer Softwarelösung, die künftig die Einsatzfahrpläne, also den Betrieb der eigenen Speicherkraftwerke, automatisieren und damit verbessern soll.

WhatsApp-Service und Smart Home-Lösungen

Auch bei den Kunden-Touchpoints setzt ein Projekt an: Das Kundenservice der Salzburg AG ist als erster österreichischer Energieversorger via WhatsApp für Anfragen erreichbar. Dadurch soll die Bearbeitungsdauer und die Qualität der Erledigung von Kundenanfragen nochmals verbessert werden. Die zwei weiteren Projekte beschäftigen sich mit der Entwicklung von sogenannten Smart-Home-Systemen. Dabei wird der Fokus auf das Energiemanagement gelegt und Apps entwickelt, die den Stromverbrauch pro Haushaltsgerät auswertbar machen. (PA/red)

+++ Live vom Innovation Camp Finale der Salzburg AG, mit dem Head of Innovation Georg Baumgartner & Philippe Thiltges +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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